
Die zuletzt positive Entwicklung zahlt sich nun aus. In der Stadt Schweinfurt sind die Infektionszahlen kontinuierlich gesunken, sodass nun Lockerungen in Kraft treten. Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet an diesem Donnerstag, 27. Mai, bei 80,5. Damit machte der Wert einen weiteren Sprung nach unten. Jedoch meldete das RKI zwölf Neuinfektionen sowie einen weiteren Todesfall in Zusammenhang mit einem positiven Corona-Befund im Stadtgebiet.
Da die Inzidenz bereits seit Sonntag und damit seit fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 150 liegt, wird es nach einem Karenztag (Freitag) ab Samstag Lockerungen in der Stadt Schweinfurt geben, etwa für den Einzelhandel.
Landkreis Schweinfurt liegt seit vier Tagen unter der Inzidenz von 100
Auch im Landkreis Schweinfurt bewegt sich die Kurve weiter in die richtige Richtung. Auch hier ist die Inzidenz im Vergleich zum Vortag noch einmal gesunken und lag an diesem Donnerstag bei 73,6. Hier kamen 20 gemeldete Corona-Neuinfektionen hinzu. Auch zwei weitere Todesfälle wurden gemeldet. Der Landkreis liegt nun seit vier aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Inzidenzwert von 100 und müsste dort noch bis Freitag ausharren, um ab Sonntag weitere Lockerungen zu erreichen.
Generell können Lockerungen erst in Kraft treten, wenn Schwellenwerte wie 150 oder 100 an fünfaufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden. Die Stadt Schweinfurt hat dieses Ziel unterhalb der Inzidenz von 150 nun erreicht, dem Landkreis fehlt noch ein Tag unter der Inzidenz von 100.
Allerdings gilt zu beachten, dass am Donnerstag wieder mehr Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Schweinfurt hinzugekommen sind, als noch am Vortag. Setzt sich dies in den kommenden Tagen fort, so würden auch die Inzidenzwerte wieder steigen.
Was änderts sich für die Stadt Schweinfurt ab Samstag?
Für die Stadt Schweinfurt bedeutet die Einstufung in den besseren Inzidenzbereich in erster Linie Lockerungen für den Einzelhandel. Ab Samstag wird "Click & Collect" durch "Click & Meet" abgelöst. Unter Vorlage eines negativen Corona-Tests ist Terminshopping im Stadtgebiet dann wieder möglich. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, darf der Test zum Zeitpunkt des Einkaufens höchstens 24 Stunden alt sein. Zugelassen sind PCR-Tests, POC-Antigentests oder (unter Aufsicht durchgeführte) Selbsttests. Die Testpflicht entfällt insbesondere für genesene und vollständig geimpfte Personen mit entsprechenden Nachweisen sowie für Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
Auch für Schulen, für die der Schwellenwert 165 bedeutsam ist, treten Lockerungen in Kraft. Soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann, kann nach dem Ende der Pfingstferien wieder in folgenden Jahrgängen Präsenzunterricht stattfinden:
- Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule
- Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen
- Sonstige Abschlussklassen
- Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen
Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden, findet in den genannten Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt, teilte die Stadt Schweinfurt mit. Auch Hundeschulen dürfen wieder öffnen.
Für Kindertagesstätten und vergleichbare Tagesbetreuungseinrichtungen gilt: Vorschulkinder dürfen die genannten Einrichtungen wieder besuchen, auch Schülerinnen und Schüler dürfen dort wieder betreut werden (Mittags-/Hortbetreuung). Die von der Bayerischen Staatsregierung am 18. Mai angekündigte Öffnung der Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb ist erst ab 7. Juni vorgesehen. Die sonstigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie der gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt bleiben unberührt.
Was könnte sich für die den Landkreis Schweinfurt ändern?
Der Landkreis Schweinfurt hofft bei einer möglichen Einstufung in den Inzidenzbereich "unter 100" auf noch weitreichendere Lockerungen. Zum einen wäre dann beim termingebundenen Einkaufen kein negativer Corona-Test mehr erforderlich, zum anderen könnte die Außengastronomie wieder öffnen. Für Gäste wäre ein negativer Corona-Test erforderlich. Die nächtliche Ausgangssperre würde wegfallen, auch in den Bereichen Sport und Kultur könnten Lockerungen greifen. Besagtes Szenario könnte ab Sonntag eintreten.
Grundsätzlich werden vollständig geimpfte Personen und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass der Hinweis auf die Regelung zu den Schulen nach den Pfingstferien nicht ganz stimmt - vielleicht sollten Sie da mal genauer recherchieren! Die Homepage des bayerischen Kultusministeriums ("FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen" - "Wie erfolgt der Unterrichtsbetrieb ab Montag, 7. Juni 2021?") oder auch die Pressemitteilung der bayerischen Staatsregierung vom 4. Mai 2021 ("Bericht aus der Kabinettssitzung") enthalten die Lösung...