Nach 2016 lässt die Gemeinde Üchtelhausen bis zum 5. Juni erneut über die Entstehung eines Windparks auf dem Gemeindegebiet abstimmen. Für den neuerlichen Anlauf hat sich die Gemeinde auch die Unterstützung von Windkümmerern, einem begleitenden Projekt der Landesregierung für Kommunen, geholt. Es gab bereits eine Informationsveranstaltung in der Hesselbacher Sporthalle, um von Experten die häufigsten Fragen beantworten zu lassen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, dass auf dem Vorbehalt- und Vorranggebiet Windkraftanlagen entstehen soll. Wie werden die Bürger sich entscheiden? Hat sich das Stimmungsbild gewandelt?
Über was wird abgestimmt?
Wer sich für das "Ja"-Kreuz entscheidet, ist dafür, dass auf den im Regionalplan für das Gemeindegebiet Üchtelhausen ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiet ein Windpark unter Beachtung der vom Gemeinderat beschlossenen Kriterien errichtet wird: Es sollen nicht mehr als sechs Windenergieanlagen mit einem Mindestabstand von 1250 Meter zu geschlossenen Wohngebieten errichtet werden. Anlagen, die im Wald errichtet werden, dürfen nicht in wertvollen Waldbeständen stehen. Auch sollen alle technischen Maßnahmen ergriffen werden, um den Eingriff in den Wald zu minimieren. Alle von den ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten betroffenen Grundstückseigentümer sollen fair und gerecht an resultierenden Pachteinnahmen eines künftigen Windparks über ein Flächenpooling beteiligt werden. Der künftige Windpark soll auch zu einem erheblichen Anteil (mindestens 30 bis 40 Prozent des Windparks) in Kommunal- und/oder Bürgerbesitz sein und nicht ausschließlich von externen Investoren betrieben werden. Der künftige Projektentwickler muss sicherstellen, dass beeinträchtigte Anwohner über vergünstigte Stromtarife in Abhängigkeit der Entfernung zum Windpark entschädigt werden.
Wer darf abstimmen?
Jeder Einwohner der Gemeinde, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt seiner Lebensbeziehung aufhält, darf mit abstimmen. Die Briefwahlunterlagen wurden ab dem 2. Mai versandt.
Kann auch am 5. Juni noch abgestimmt werden?
Am Pfingstsonntag ist die letzte Möglichkeit der Abgabe der Stimmzettel, eine persönliche Stimmabgabe im Rathaus in Hesselbach ist an diesem Tag auch möglich. Die Auszählung beginnt ab 18, gegen 19 Uhr will die Gemeinde auf ihrer Homepage das Ergebnis veröffentlichen.
Ab wann ist der Bürgerentscheid gültig?
Wahlberechtigt sind 3192 Bürgerinnen und Bürger, rund 1000 von ihnen haben ihre Briefwahlunterlagen bereits abgegeben. Es muss ein Quorum von 20 Prozent erreicht werden. Der Bürgerentscheid ist also gültig, wenn die Mehrheit mindestens 639 Stimmen umfasst. Beim Bürgerentscheid vor sechs Jahren betrug die Wahlbeteiligung 65,3 Prozent. Eine Mehrheit von 57,5 Prozent entschied sich damals gegen den Bau von Windrädern.
Was passiert, wenn die Mehrheit mit "Ja" abstimmt?
Dann haben die Bürger ihrer Gemeinde den Auftrag erteilt, den Windkraftausbau unter Beachtung der genannten Kriterien zu steuern.
Was passiert, wenn die Mehrheit mit "Nein" abstimmt?
Dann wird die Gemeinde nichts in Sachen Windkraftausbau unternehmen. Das könnte aber nicht automatisch bedeuten, dass in Zukunft keine weiteren Windkraftanlagen in der Gemeinde entstehen. Falls die 10H-Regelung fällt, könnten durch Investoren auf den ausgewiesenen Vorbehalt- und Vorranggebieten zehn bis elf Anlagen entstehen. Die Gemeinde könnte dies weder verhindern, noch hätte sie darauf Einflussmöglichkeiten.
Wo würden die Windkrafträder gebaut werden?
Im vom Regionalplan ausgewiesenen Vorbehalt- und Vorranggebiet zwischen den Gemeindeteilen Madenhausen, Hoppachshof, Hesselbach und Ebertshausen.
Warum wird nicht stattdessen am Brönnhof ein Windpark errichtet?
Da der Großteil des ehemaligen Truppenübungsplatzes als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet einen hohen Schutzstatus genießt. Aufgrund des Artenschutzes werden in absehbarer Zeit dort keine Windkraftanlagen möglich sein.
Wie hoch würden die Windräder werden?
Mancher Bürger befürchtet die Verschandelung des Landschaftsbildes. In der Tat sind die heutigen Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 230 bis 250 Metern vom Boden bis zum höchsten Punkt der Rotorspitze, deutlich höher als noch vor Jahren. Durch die Höhe kann der konstantere und stärkere Höhenwind besonders gut geerntet werden.
Bestehen gesundheitliche Risiken für die Anwohner, wenn Windenergieanlagen in ihrer Nähe gebaut werden?
Beim Bau von Windrädern muss ein bundesweit einheitliches und äußerst aufwendiges Genehmigungsverfahren durchlaufen werden, in dem alle relevanten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt überprüft werden. Die durch Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel etwa liegen bei den einzuhaltenden Abständen zur Wohnbebauung laut Bayerischem Landesamt für Umwelt deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen. Nach heutigem Stand der Wissenschaft haben Windenergieanlagen keine schädlichen Auswirkungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen.
Wann würden die Windräder stehen?
Bekommt die Gemeinde den Auftrag seiner Bürgerinnen und Bürger, würde sie in weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern der Vorbehalt- und Vorranggebiete treten, mit Projektentwicklern verhandeln, das Genehmigungsverfahren und die Bauleitplanung anstoßen. Bis zur Inbetriebnahme der Anlagen würden voraussichtlich noch vier bis sechs Jahre vergehen.