Fast dreieinhalb Jahre sind seit dem Unglück an der Schraudenbachbrücke vergangen. An diesem Mittwoch nun folgt die juristische Aufarbeitung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Schweinfurt. Drei Ingenieuren wirft die Staatsanwaltschaft Schweinfurt vor, den Tod eines 38-jährigen Bauarbeiters und die teils schweren Verletzungen von 14 weiteren Arbeitern an der Baustelle an der A7 bei Zeuzleben (Lkr. Schweinfurt) fahrlässig verursacht zu haben.
Sie hätten nicht erkannt, dass die Traggerüstkonstruktion an dem eingestürzten Abschnitt unterdimensioniert war. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten sie dies aber erkennen können und müssen – und so den Brückeneinsturz mit seinen gravierenden Folgen verhindern können.
Prüfte der Beauftragte nicht selbst?
Angeklagt ist ein 47-jähriger Ingenieur der Firma, die die Statik der Traggerüstkonstruktion berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt hat. Dieser hätte laut Anklage erkennen müssen, dass die statischen Berechnungen und die Ausführung des Traggerüstes an dieser Stelle nicht übereinstimmten und nicht in der Lage gewesen seien, den auftretenden Lasten – der Autobahnabschnitt wurde am Unglückstag betoniert – Widerstand zu leisten.
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Angeklagt ist ferner ein 58-jähriger Professor, der vom Freistaat Bayern mit der Prüfung von Standsicherheitsnachweisen für den Ersatzneubau der Brücke beauftragt war. Er hätte diese Prüfung laut Anklage persönlich vornehmen und sich dabei nur der Mitwirkung befähigter und zuverlässiger Angestellter an seinem Geschäftssitz bedienen dürfen, deren Tätigkeit er jederzeit überwachen konnte. Entgegen dieser Verpflichtung habe er dafür aber einen Mitarbeiter einer anderen Firma eingeschaltet. Dadurch sei für ihn selbst der Fehler in der statischen Konstruktion unentdeckt geblieben. Dem 47-jährigen Ingenieur und dem 58-jährigen Prüfer wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen vor.
Versagen der Gerüststütze
Angeklagt ist schließlich auch der 46-jährige Ingenieur der Firma, die von dem 58-Jährigen mit der Statik- und Ausführungsplanung beauftragt worden war. Auch er hätte laut Staatsanwaltschaft bei einer sorgfältigen Prüfung von Statik und Ausführungsplanung erkennen müssen, dass diese Konstruktion nicht in der Lage gewesen sei, die Lasten zu tragen. Ihm wirft die Anklagebehörde fahrlässige Tötung in einem und Körperverletzung in 14 Fällen durch Unterlassen vor.
Die Anklage fußt auf einem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft eingeholt hatte und das erhebliche Zeit in Anspruch nahm. Es kommt zu dem Ergebnis, dass als Ursache für den Einsturz des Traggerüstes während des Betonierens im Bauabschnitt 3 ein "Stabilitätsversagen einer Gerüststütze, eines sogenannten Joches", anzusehen sei. Verbindungselemente seien unterdimensioniert gewesen. Statik und Ausführungsplanung hätten hinsichtlich bestimmter Verbindungen nicht übereingestimmt.
Das Gericht rechnet offenbar mit einem längeren Prozess. Es hat weitere elf Verhandlungstage geplant – bis Ende Februar 2020.