
Die Endlos-Baustelle für das Hotel "Wilder Mann" an der Breslauer Straße war am Montagabend erneut Thema im Gerolzhöfer Stadtrat. Die Stadt Gerolzhofen gibt der Bauherrin, der Krapf Immobilien GmbH & Co. KG, nun noch eine Frist bis zum 31. Januar 2022. Sollte bis dahin der Bau noch immer nicht begonnen werden, werden gleich mehrere Genehmigungen zur Sondernutzung von städtischen Flächen widerrufen. Auch ein unmittelbarer Nachbar der Baustelle geht nun mit juristischen Mitteln gegen die Bauherrin vor.
Wie berichtet, hatte der Stadtrat vor zwei Wochen in nichtöffentlicher Sitzung ausführlich über die Auswirkungen der stillstehenden Großbaustelle gesprochen. Da es dabei auch um die Nennung von personenbezogenen Daten und bestehenden zivilrechtlichen Vereinbarungen gegangen sei, habe diese Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen, hatte Bürgermeister Thorsten Wozniak erklärt.
Am Montagabend nun gab Wozniak in öffentlicher Sitzung einige Punkte bekannt, die vor zwei Wochen beschlossen worden waren. Man habe nichtöffentlich über "verschiedene rechtliche Konstellationen", die sich wegen des Stillstands an der Baustelle mitten in der Altstadt ergeben, gesprochen, teilte der Bürgermeister mit. Die Entscheidungen seien in der Zwischenzeit der Bauherrin mitgeteilt worden. Nun sei es an der Zeit, auch die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Wozniak verlas vier verschiedene Beschlüsse. Eine Diskussion fand nicht statt.
Räumung des Parkplatzes an der Grabenstraße: Der Stadtrat widerruft die Sondernutzungserlaubnis, auf dem Parkplatz an der Grabenstraße unterhalb der Grabenschule Baucontainer aufzustellen. Der derzeit noch dort stehende Container sowie weiteres Material müssen bis zu einer Fortführung der Baustelle entfernt werden. Damit sollen dort für die Vorweihnachtszeit möglichst alle Parkplätze für die Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden.
Ein Unterpunkt dieses Beschlusses: Bis zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit hat die Bauherrin auch den bereits erfolgten Stadtmauerdurchbruch ausreichend abzusichern, sodass auch die Stellplätze vor der späteren Tiefgaragen-Einfahrt wieder genutzt werden können.

Städtischer Grund und Boden muss geräumt werden: Falls die Baustellen-Tätigkeit nicht bis spätestens 31. Januar 2022 wieder aufgenommen wird, muss die Bauherrin den städtischen Grund entlang der Baugrube an der Breslauer Straße räumen. Dazu hat sie dann Zeit bis zum 15. März 2022. Konkret heißt dies, dass der Bauzaun auf das Baugrundstück zurückzuziehen wäre. Und: Der teilweise abgebrochene gepflasterte Gehweg samt Entwässerungsrinne muss wieder hergestellt werden.
Pausenhof muss geräumt werden: Der städtische Pausenhof der Grabenschule ist teilweise abgebaggert, weil hier später einmal im städtischen Untergrund Versorgungseinrichtungen für die Tiefgarage untergebracht werden sollen. Der noch stehende Pausenhof wird momentan größtenteils von der Bauherrin genutzt für den Baukran und weitere Container. Dies möchte die Stadt auch nicht länger genehmigen. Soweit nun die Baustellentätigkeit nicht bis zum 31. Januar 2022 wieder aufgenommen wird, verlangt die Stadt, den Pausenhof ebenfalls bis spätestens 15. März 2022 komplett zu räumen und die benachbarte Baustelle abzusichern.
Pausenhof wieder herstellen: Der letzte vom Stadtrat nichtöffentlich gefasste Beschluss ist der weitestgehende. Soweit die Baustellentätigkeit nicht bis zum 31. Januar 2022 wieder aufgenommen wird, ist der Pausenhof der Grabenschule nicht nur bis März 2022 zu räumen, sondern bis spätestens 1. Juli 2022 sogar wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen – dies bedeutet letztlich, dass der städtische Bereich wieder aufgefüllt wird.

Bürgermeister Wozniak betonte am Montagabend, die Stadt unterstütze nach wie vor das Bauprojekt. Man führe mit dem Geschäftsführer der Krapf Immobilien GmbH & Co. KG, Rainer Krapf, weiterhin konstruktive Gespräche. "Wir gehen sehr zuversichtlich in das neue Jahr."
"Wir haben massive Probleme"
Mit ihrer Geduld am Ende ist hingegen die Eigentümerin des südlich von der Baugrube liegenden Geschäftshauses. "Wir haben massive Probleme, aber die Bauherrin bewegt sich nicht", sagt Martin Rügamer, dessen Ehefrau das Haus gehört. Zahlreiche Absprachen seien leider nicht eingehalten worden. So könne es nicht mehr weitergehen.
Man habe Rainer Krapf seinerzeit 2019/20 in einer mündlichen Vereinbarung zugestanden, dass die Terrasse an der Ostseite des Geschäftshauses vorübergehend abgerissen wird, weil dort die Zufahrt zur Tiefgarage entstehen soll. Bis spätestens November 2020 hätte die Terrasse aber wieder stehen sollen, um für die Außenbewirtschaftung des Bistros wieder nutzbar zu sein, berichtet Rügamer. "Doch seit Juli 2020 bewegt sich nichts mehr."
Jetzt wird geklagt
Seitens der Bauherrin sei dann zugesichert worden, dass die Terrasse bis Februar/März 2021 fertig ist. Nichts geschah. Der nächste angekündigte Termin, der verstrich, sei im September 2021 gewesen, so Rügamer. Da noch immer kein Baufortschritt zu erkennen sei, habe man jetzt per Anwalt der Krapf Immobilien GmbH & Co. KG eine Frist bis zum 31. Dezember 2021 gesetzt. So wie es aussehe, werde diese Frist aber auch verstreichen. Man müsse dann den Klageweg beschreiten, um den Rückbau der Terrasse zu erreichen.
Dies falle nicht leicht, betont Rügamer. Aber man habe keine andere Wahl mehr. Die Betreiber des Bistros hätten Mietminderung wegen der fehlenden Terrasse verlangt, inzwischen sei der Vertrag sogar gänzlich aufgelöst. Vier neue Bewerbungen für das Bistro seien wegen der Baustelle gescheitert. Und auch das Optik-Geschäft müsse nun schon seit zwei Jahren mit Bauzäunen an der Eingangstür leben. "So kann es nicht mehr weitergehen."