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Gerolzhofen
"Am Nützelbach II": Noch Unklarheit bei der Wärmeversorgung
Der Stadtrat hat eine ganze Reihe von Verkaufskonditionen für das Neubaugebiet "Am Nützelbach II" festgelegt. Die Verwaltung kann nun in den Verkauf der Flächen einsteigen.
Soll es wie im Baugebiet 'Am Nützelbach I' (im Bild) auch im neuen Gebiet 'Am Nützelbach II' eine Kaltwärmeversorung geben? Der Stadtrat ist noch unschlüssig.
Foto: Arnulf Koch | Soll es wie im Baugebiet "Am Nützelbach I" (im Bild) auch im neuen Gebiet "Am Nützelbach II" eine Kaltwärmeversorung geben? Der Stadtrat ist noch unschlüssig.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 17.02.2024 10:29 Uhr

Der Gerolzhöfer Stadtrat hat für das neue Baugebiet "Am Nützelbach II" nach der Verabschiedung des Bebauungsplans nun weitere Festlegungen getroffen, an die sich künftige Bauherren zu halten haben. Lediglich bei der Frage, ob im Baugebiet - wie bei "Am Nützelbach I" - auch wieder der Anschluss an eine Kaltwärmeversorgung zwingend vorgeschrieben wird, kam man noch zu keinem Ergebnis. Der Punkt wurde vertagt.

Bürgermeister Thorsten Wozniak zeigte sich am Ende zufrieden, dass der Stadtrat mit einer Mehrheit von 16:4 Stimmen eine ganze Reihe von Verkaufskonditionen festgelegt hat. Nun könne man in die Verkaufsverhandlungen der Baugrundstücke einsteigen. Folgende Konditionen wurden unter anderem festgeklopft:

- Der Stadtrat bestätigte seinen Beschluss vom 9. Dezember 2019 bezüglich der Baulandpreise. Der Grund und Boden im neuen Baugebiet wird erschlossen mit Wasser und Kanal 145, 160 oder 175 Euro pro Quadratmeter kosten. Die teuersten Parzellen befinden sich im Süden des Gebiets, wo der Ausblick für die Bauherren unverbaut bleiben wird.

Bauzwang in 18 Monaten

- Der Erwerber verpflichtet sich zur Bebauung des erworbenen Bauplatzes mit einem Wohngebäude. Der Rohbau ist innerhalb von 18 Monaten nach Beurkundung zu erstellen. Ist der Bauplatz zum Zeitpunkt der Beurkundung noch nicht erschlossen, dann beginnt die Frist erst mit der Bebauungsmöglichkeit. Bislang war der Bauzwang auf zwölf Monate terminiert. Doch weil angesichts des Baubooms viele Handwerksunternehmen an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten und keine neuen Aufträge mehr annehmen können, wurde die Frist verlängert. 

- Die Kosten für den Stromanschluss hat der Erwerber zu entrichten. Soweit die Stadt Gerolzhofen die Kosten hierfür bereits getragen hat, hat der Erwerber diese Kosten der Stadt zu ersetzen.

- Die Bauwerber werden zum Bau einer Regenwasserzisterne mit einem Rauminhalt von mindestens drei Kubikmeter verpflichtet. Die Zisterne darf selbstverständlich auch größer ausfallen.

 - Die Bauwerber haben ein Rücktrittsrecht vom Grundstücksgeschäft für den Fall, dass der Bauplatz nicht bis spätestens zum 30. Dezember 2021 bebaut werden kann. Der Bürgermeister wird ermächtigt, diesen Stichtag in Abhängigkeit von der Erschließungssituation zu verändern.

Diskussion wegen Kaltwärme

Seitens der Verwaltung war auch vorgeschlagen worden, dass mit dem Kaufvertrag die Grundstückseigentümer verpflichtet werden, ihre Zustimmung zum Anschluss an eine Kaltwärmeversorgung und deren Nutzung zu erklären. Eine ähnliche Verpflichtung gibt es im Baugebiet "Am Nützelbach I", wo die ÜZ Mainfranken aus Lülsfeld die Heizung und Kühlung der Wohnhäuser über Sole-Erdsonden organisiert hat. Diese Art der Wärmeversorgung sei auch im neuen Gebiet technisch möglich, sagte Bürgermeister Wozniak. Es sei geologisch unbedenklich, bis zu 150 Meter tief zu bohren. Die Kosten pro Grundstück bezifferte er auf 10 000 bis 12 500 Euro. "Wir wollen auch hier ein unter Umweltaspekten hochwertiges Baugebiet."

Günter Iff (Freie Wähler) sagte, seit "Nützelbach I" seien schon wieder viereinhalb Jahre ins Land gegangen. Durch den technischen Fortschritt gebe es neben der Kaltwärmeversorgung inzwischen weitere alternative Heizmethoden wie Luft-Wärme-Pumpen, Kollektoren oder Biomasse. Im Gegensatz zu "Nützelbach I" werde es im neuen Gebiet auch Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser geben und es sei erst noch abzuklären, ob die Beheizung über Sole-Sonden dort überhaupt möglich ist.  Unterstützung fand Iff bei Benedikt Friedrich (CSU) und Martin Zink (Freie Wähler), die beide betonten, dass die Luft-Wärme-Pumpe bei vergleichbarem Preis inzwischen besser sei als eine Kaltwärmeversorgung aus der Tiefe.   

Bezahlen, aber nicht anschließen?

Seine Skepsis bezüglich einer generellen Anschluss-Verpflichtung an die Kaltwärmeversorgung brachte auch Arnulf Koch (CSU) zum Ausdruck. Es gebe heutzutage neben den Erdsonden weitere vergleichbare umweltfreundliche Heizungsmöglichkeiten. Koch schlug deshalb vor, dass die Grundstückskäufer sich zwar an den Baukosten der Kaltwärmeversorgung beteiligen müssten, der Anschluss an das System aber nicht zwingend sei. Unterstützung fand dieser Vorschlag bei Erich Servatius (SPD) und bei Thomas Vizl (Geo-net). Vizl sagte, um einen möglichst günstigen Preis bei der Kaltwärme zu erlangen, sei zunächst eine Einheitlichkeit nötig.   

Günter Iff hingegen sah es nicht ein, dass man für etwas bezahlen soll, was man nicht nutzen will. Es gebe noch zu viele offene Fragen in technischer und in finanzieller Hinsicht, insbesondere bei dem Aspekt, ob die ÜZ Mainfranken das Projekt wieder mit jeweils 4750 Euro bezuschussen wird. Er plädierte dafür, wie es Bürgermeister Wozniak bereits eingangs der Diskussion angeboten hatte, einen Vertreter der ÜZ Mainfranken für eine der nächsten Sitzungen einzuladen, der dann Auskunft geben soll. Der Stadtrat stimmte dem Vertagungsantrag zu.

 
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