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Bad Neustadt
Zankapfel 80-Prozent-Förderung: Diese Mittel hat die Regierung von Unterfranken für den Fronhof-Umbau zugesagt
60 oder 80 Prozent? Für Teile oder fürs Gesamtprojekt? Befürworter und Gegner sind sich in der Auslegung der Aussagen der Städtebauförderung derzeit uneins.
Der Fronhof als kulturelles Zentrum: So bewertet die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebau, das Projekt.
Foto: René Ruprecht | Der Fronhof als kulturelles Zentrum: So bewertet die Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebau, das Projekt.
Ines Renninger
 |  aktualisiert: 27.04.2024 02:44 Uhr

Rund um die Fördermittel-Zusagen seitens des Sachgebiets Städtebau der Regierung von Unterfranken für den Fronhof-Umbau streiten sich aktuell Projekt-Befürworter und Gegner. Welche Förderung ist zugesagt? Wie bewertet die Städtebauförderung das Projekt? Und was passiert mit den ausgelobten Geldern, sollte das Projekt nicht realisiert werden. Diese Redaktion hat bei der Regierung von Unterfranken nachgefragt.

Welche Fördergeber könnten den Umbau des Fronhofs zu einem Kulturzentrum bezuschussen?

Laut Beate Rudelgast vom Projektsteuerungsbüro WSP kommen für den Umbau des Fronhofs in ein Kulturzentrum mehrere Fördergeber infrage. Das Gros der Fördermittel sei über den an der Regierung von Unterfranken angesiedelten Städtebau zu erwarten. Bei einem Regelfördersatz von 60 Prozent wären es voraussichtlich rund 10,1 Millionen Euro Zuschuss, die seitens des Städtebaus fließen könnten, so Rudelgast bei der Bürgerinfoveranstaltung zum Fronhof im November 2023. Erwartbar, hieß es damals, seien abgesehen von der Städtebau-Förderung weitere Förderungen in Höhe von circa 0,3 Millionen Euro.

Welcher Fördersatz war damals seitens der Städtebauförderung für das Fronhof-Projekt zugesagt?

Fördermittelanträge sind komplexe Vorgänge. Maßnahmen werden oft mit einem Vorlauf von ein bis zwei Jahren vorbesprochen. Im Rahmen derartiger Abstimmungen bis Ende 2023 wurde seitens der Städtebauförderung dargelegt, dass "unter Vorbehalt der Entscheidung durch das Staatsministerium" von einem Regelsatz von 60 Prozent ausgegangen werden könne, so Alexander Warkotsch, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken. Das ist bei Städtebauförderungen der Mindestsatz. "Bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen" sei aber auch ein Fördersatz bis 80 Prozent "denkbar", hieß es damals bereits.

Worum ging es in dem Telefonat Anfang März zwischen der Verwaltungsspitze der Stadt Bad Neustadt und Vertretern der Regierung von Unterfranken?

Kernthema der Regierung von Unterfranken war zunächst, ob Bad Neustadt seinen Bedarfsmittelantrag trotz eines sich abzeichnenden Bürgerentscheids aufrechterhält. Für das Jahr 2024 war seitens der Stadt Bad Neustadt ein Mittelbedarf in Höhe von 2,8 Millionen Euro bei der Regierung angemeldet worden. Im Telefonat bekräftigte die Stadt ihre Absichten: "In Abhängigkeit vom Ausgang des Bürgerentscheids" solle noch 2024 ein Zuwendungsantrag für den Fronhof-Umbau gestellt werden.

Hat der Städtebau in diesem Telefonat daraufhin weitergehende Förder-Zugeständnisse gemacht?

Die Regierung hat in Absprache mit dem bayerischen Bauministerium für die beantragten Fördermittel für das Jahr 2024 in Höhe von 2,8 Millionen Euro einen erhöhten Fördersatz von 80 Prozent in Aussicht gestellt, so Warkotsch.

Was bedeutet "in Aussicht gestellt"? 

Ein rechtswirksamer Anspruch auf Förderung in der genannten Höhe entstehe erst, wenn die Stadt einen Zuwendungsantrag gestellt und die Regierung von Unterfranken den bewilligt hat, informiert Pressesprecher Warkotsch.

Ist derzeit also alles nur vage vorbesprochen?

Die "in Aussicht gestellten" Fördermöglichkeiten seien "die verbindlichsten Zusagen, die seitens des Städtebaus zum derzeitigen Projektstand möglich sind", so Warkotsch. 

Wie oft konnte die Städtebauförderung in der Vergangenheit "in Aussicht gestellte" Zusagen am Ende doch nicht erfüllen?

In Unterfranken konnten in der Vergangenheit die in Aussicht gestellten Mittelzusagen stets eingehalten werden, "nachdem der Regierung von Unterfranken hierfür bisher auch immer die beantragten Städtebauförderungsmittel aus dem Landes- und Bundeshaushalts zur Verfügung gestellt wurden", antwortet der Regierungs-Pressesprecher.

Warum gilt die 80-Prozent-Aussage nur für die für 2024 beantragten Fördermittel? 

"Die Höhe der Förderungen hängt generell von den jeweiligen zur Verfügung stehenden Fördermitteln des Landes und Bundeshaushalts und den damit verbundenen Mittelzuweisungen an die Regierungen ab. Daher erfolgen die Aufstellungen der Programme jährlich", heißt es seitens der Pressestelle der Regierung.

Großprojekte sind aber doch auf Planungssicherheit angewiesen. Was bedeutet das für das Rest-Projekt?

Bei der jährlichen Programmplanung zur Städtebauförderung werden bereits genehmigte Großprojekte "über mehrere Jahre prioritär berücksichtigt, um deren Umsetzung nicht zu gefährden". Eine Erhöhung weiterer Finanzierungsabschnitte der Folgejahre auf einen Fördersatz von 80 Prozent wäre denkbar, stünde jedoch immer unter Vorbehalt der Mittelzuweisungen von Bund und Land in den Folgejahren, so Warkotsch.

Nicht alle Kosten sind förderfähig. Welche beispielsweise nicht?

Nicht förderfähig seien Kosten für bewegliche Inneneinrichtung, erklärt Regierungs-Pressesprecher Warkotsch.

Was ist so förderwürdig am Fronhof-Projekt? Weshalb die Erhöhung auf 80 Prozent?

Eine Erhöhung des Fördersatzes sei möglich, so Warkotsch, wenn ein Projekt wie der Fronhof als interkommunal strukturwirksame Maßnahme in besonderer Weise dem Sinn und Zweck der Städtebauförderung entspreche, also städtebaulich, funktional, kulturell einen "besonders hohen Beitrag zur Stadtentwicklung" leiste. 

Ist die 80-Prozent-Förderung an Voraussetzungen geknüpft? 

Laut Regierung von Unterfranken muss bis Ende 2024 ein Zuwendungsantrag seitens der Kommune vorliegen. Für die Antragstellung sei in der Regel ein Projektstand notwendig, der den Planungsstand einer Baugenehmigung hat, auch wenn die Baugenehmigung selbst nachgereicht werden könne.

Was passiert mit den Geldern, sollte eine Fronhof-Sanierung nicht gefördert werden?

"Bei der Städtebauförderung handelt es sich um einen zweckgebundenen Haushaltsansatz", so Warkotsch. Sollten die eingeplanten Mittel für den Fronhof nicht abgerufen werden, müssten diese unterfranken- beziehungsweise bayernweit in andere Städtebauförderungsprojekte umgeschichtet werden.

Sind bereits Fördermittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen worden?

Für den Architektenwettbewerb unter dem Titel "Der Fronhof - Umbau der Alten Amtskellerei zu einem kulturellen Zentrum", den die Stadt Bad Neustadt in den Jahren 2019/2020 auslobte, wurden Mittel der Städtebauförderung in Höhe von 98.800 Euro (Fördersatz 60 Prozent der förderfähigen Kosten) in Anspruch genommen. Die Gesamtkosten lagen damals bei 167.900 Euro.

 
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