
Die Grundsatzentscheidung für eine Sanierung des Fronhofs zu einem kulturellen Zentrum ist getroffen. Nun stand die erste Folgeentscheidung im Bad Neustädter Stadtrat an.
Die Maßnahme werde forciert vorangetrieben, so Kämmerer Andreas Schlagmüller in der jüngsten Sitzung, weshalb voraussichtlich bereits früher als noch im Juli des Vorjahres angenommen "mit einem erheblichen Kostenanfall" zu rechnen sein wird: Im Vorjahr war noch mit ersten Kosten im Jahr 2025 kalkuliert worden. Nun fallen voraussichtlich bereits 2024 Kosten von 2,8 Millionen Euro an.
Sobald die Planungsunterlagen vorliegen, soll, so Kämmerer Schlagmüller, noch 2024 ein Zuwendungsantrag gestellt werden, durch den man dann eine "verbindliche Aussage über die Förderfähigkeit der Maßnahme und die Höhe der Förderung" erhalte.
Zur Fristwahrung wurde die Bedarfsmitteilung bereits im Dezember übermittelt
Der Regierung von Unterfranken musste deshalb eine aktualisierte Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 bis 2027 zum Bund-Länder-Städtebauförderprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung -Lebenswerte Quartiere gestalten" übermittelt werden. Zur Fristwahrung geschah das noch im Dezember 2023. Nun musste der Stadtrat diese im Nachgang beschließen. Alle Stadträte bis auf Stadtrat Christian Geis (Neuschter Liste) stimmten zu.
Für die Fortschreibungsjahre 2025 ist die Maßnahme Fronhof mit Kosten von 4,5 Millionen Euro, für 2026 mit 7,2 Millionen und für 2027 mit 3,3 Millionen Euro in der aktualisierten Bedarfsmitteilung angemeldet.
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