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Bad Neustadt
"Schmitts Mary Haus" bei Wahl zum "traurigsten Abriss des Jahres 2023": Das ist der Sieger der Abstimmung
Der Bayerische Landesverein für Heimatpflege rief zur Wahl über den traurigsten Abriss des Jahres 2023 auf. Auch das "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt war unter den Kandidaten.
Das denkmalgeschützte, aber ziemlich heruntergekommene 'Schmitts Mary Haus' im Kurgebiet von Bad Neuhaus, wurde 2023 abgerissen.
Foto: Torsten Leukert | Das denkmalgeschützte, aber ziemlich heruntergekommene "Schmitts Mary Haus" im Kurgebiet von Bad Neuhaus, wurde 2023 abgerissen.
Kristina Kunzmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:52 Uhr

Es war wohl eines der meist diskutierten Gebäude der letzten Jahre in Rhön-Grabfeld: Das denkmalgeschützte "Schmitts Mary Haus" in Bad Neustadt. Das zuletzt stark einsturzgefährdete Haus mit langer jüdischer Vergangenheit wurde Anfang Februar 2023 abgerissen. Der bayerische Landesverein für Heimatpflege hat es nun in seine Liste "bedauerlicher Abrisse" aufgenommen und stellt es für die Abstimmung zum "Abriss des Jahres 2023" zur Wahl. 

Bis es schließlich doch abgerissen wurde, zerfiel das Schmitts Mary Haus unweit des Kurviertels von Bad Neuhaus jahrelang immer mehr. Die BGL Grundbesitzungsverwaltungs-GmbH, eine Tochterfirma des Rhön-Klinikums, als Besitzerin hatte nach eigenen Aussagen bereits 2014, 2016 und 2018 Abrissanträge gestellt, die aber nicht genehmigt worden waren.

Das historische Foto aus Bad Neuhaus mit dem 'Schmitts Mary Haus' stammt aus den 1970er Jahren. Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche konnte der Rechteinhaber nicht ermittelt werden. Rechteinhaber werden gebeten, sich bei der Redaktion zu melden.
Foto: Stadtarchiv Bad Neustadt | Das historische Foto aus Bad Neuhaus mit dem 'Schmitts Mary Haus' stammt aus den 1970er Jahren. Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche konnte der Rechteinhaber nicht ermittelt werden.

"Jahrelange Vernachlässigung und Untätigkeit ließen das Gebäude immer weiter verfallen", begründete der Bayerische Landesverein für Heimatpflege auf seiner Internetseite die Aufnahme des Schmitts Mary Hauses in die Abstimmung. "Eine Sanierung zu früherem Zeitpunkt wäre wohl zumutbar gewesen", hieß es dort weiter.

Im Januar 2023 stürzte die vom Regen aufgeweichte Fassade des Hauses teilweise ein. Damit sahen Landratsamt Rhön-Grabfeld und Landesamt für Denkmalpflege die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet, eine Notsicherung wäre, sofern überhaupt möglich, nur mit "unverhältnismäßig hohem Aufwand" möglich gewesen. 

Und so rückten am 1. Februar 2023 Baufahrzeuge und Bagger zum Abriss des Gebäudes an. Das ehemals jüdische Wohnhaus stammt wohl aus dem 18. Jahrhundert. Erhaltenswerte Gegenstände, beispielsweise die Türe mit der historischen Jahreszahl "1794" wurden gesichert, Wände und Fenstersimse vorsichtig eingelegt. Damit verschwand auch ein Stück jüdischer Geschichte aus Bad Neustadt.

Neben dem Schmitts Mary Haus in Bad Neustadt standen elf weitere bayerische Gebäude auf der Voting-Liste zum "Abriss des Jahres". Darunter sind etwa eine 1892 erbaute ehemalige Gerbereiwerkstatt in Kronach, der Alte Güterbahnhof in Kulmbach von 1890 oder der Opfertrakt/Ostflügel der Heil- und Pflegeanstalt in Erlangen (Baujahr 1846).

Die Abstimmung zum "Traurigsten Abriss des Jahres" lief bis Mittwoch, 10. Januar. "Sieger" wurde der Internetseite www.heimat-bayern.de/abriss-des-jahres-2023.html zufolge mit mehr als 350 Stimmen ein 1802 erbautes Fachwerkhaus in Rödensdorf/Bayreuth, das einst als "das schönste Fachwerkhaus Oberfrankens" galt.

Auf dem zweiten Platz landete der Opfertrakt/Ostflügel der Heil- und Pflegeanstalt in Erlangen (Baujahr 1846), das Schmitts Mary Haus ist nicht unter den Gewinnern. Insgesamt gingen 1400 Stimmen ein. 

Dieser Artikel wurde korrigiert und aktualisiert.

 
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  • E. Böhrer
    an Roland Albert, bes. letzter Satz. "... Nicht jedes ehemalige jüdische Gemäuer braucht unsere Gesellschaft. ..."
    Seit 1883 war das Haus nicht mehr in jüdischem Besitz. Es wurde also dann durchgängig von Christen bewohnt. Das Anwesen stand wegen seiner historischen Innenausstattung des späten 18. Jahrh. unter Denkmalschutz - und nicht, weil es dort mal jüdische Bewohner gab.
    Bereits im Jahre 1753, beim Kauf von Neuhaus, wurden durch den Vorbesitzer schon 8 Judenhäuser im Kaufvertrag erwähnt. Im Jahre 1813 gab es in Bad Neuhaus den zweithöchsten Anteil einer jüdischen Bevölkerung in Unterfranken mit 41,6 %. Es gab auch einen sog. Judenhof mit allem, was für eine funktionierende Gemeinde nötig ist, das alles wurde bereits eingelegt - nur dieses Haus sollte noch bleiben.
    Ich weiß nicht, ob Sie sich so auskennen, wenn Sie ca. 30 km von Bad Neuhaus wohnen. Die Wortwahl Ihres Kommentars gibt mir zu denken, z. B. "nicht jeden Mist retten..." oder der eingangs erwähnte Satz.
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  • E. Böhrer
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  • Roland Albert
    Es wird das Gerütsch auch endlich nach dieser Aktion in Vergessenheit geraten dürfen. Wenns wirklich so exorbitant wichtig gewesen wäre, hätte man sich drum gekümmert. So hats man laufen lassen und das ist nicht nur die Schuld des Eigentümers. Auch die Behörden wollten das nicht retten und somit gings aus wie es ausging. Man kann auch nicht jeden Mist retten, wer will da denn reinziehen?
    Wer es haben will soll es zahlen.
    Aber da haben sich auch alle drum gerissen.
    Oder hab ich da was verpasst?
    Denkmalschutz muss auch relevant wirtschaftlich bleiben. Sonst stehen nur ungenutzte Denkmäler rum, die man nicht nutzen darf. Auch nicht im Sinne des Erfinders. Vieles hat seine Zeit, manches eben nicht mehr. Nicht jedes ehemalige jüdische Gemäuer braucht unsere Gesellschaft.
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  • E. Böhrer
    Danke für den informativen Artikel und Hinweis. Es wäre zu ergänzen, dass es nicht "Jahrelange Vernachlässigung und Untätigkeit ließen das Gebäude immer weiter verfallen", sondern dass es jahrzehntelang war.
    Schon beim Kauf vor weit über 30 Jahren stand es unter Denkmalschutz.
    Auch ist das Haus älter und mind. aus der 2. Hälfte des 18. Jahrh.
    Zu: "... Erhaltenswerte Gegenstände ... Wände und Fenstersimse vorsichtig eingelegt. ...". Fakt ist, dass diese von Sa., 4. Febr. bis Mo. 6. Febr. 2023 ungeschützt Schnee und Regen ausgesetzt waren.
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  • Kristina Kunzmann
    Sehr geehrte Frau Böhrer, vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die Angabe zur Bauzeit korrigiert. Ihnen einen schönen Tag! Herzliche Grüße von Kristina Kunzmann, Redaktion Rhön-Grabfeld
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