Ein Beschluss, der über Wochen und Monate in Bad Neustadt vorbereitet und ausgearbeitet worden war, nahm im öffentlichen Teil der jüngsten Stadtratssitzung nicht einmal fünf Minuten in Anspruch: die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen in Bad Neustadt.
Die Friedhofsgebühren in Bad Neustadt waren seit 2015 nicht mehr angepasst worden. Eine Neukalkulation muss jedoch eigentlich spätestens alle vier Jahre erfolgen. Auch die Kommunalaufsicht hatte bereits eine Erhöhung der Gebühren als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme angemahnt.
Beauftragt mit der Neukalkulation der Gebühren war ein externes Büro. Dessen Auftrag war die Erstellung einer Berechnungsgrundlage mit einem Kostendeckungsgrad von 100 Prozent. Das fordert das Kommunalabgabengesetz des Freistaates Bayern.
Was in der öffentlichen Stadtrats-Sitzung nicht erläutert wurde
Was das Büro vorlegte und inwiefern das Gremium möglicherweise von den Vorschlägen abwich –darüber wurde in der jüngsten Sitzung allerdings nicht gesprochen. Auch wie stark die Preissteigerungen ausfallen und welche Posten um wie viel erhöht werden, ging aus der Sitzung selbst nicht hervor. Die anwesenden Bad Neustädter Räte verabschiedeten zügig die neue Satzung, die zum 1. Mai in Kraft tritt. Das sechs Seiten umfassende Werk wurde der Öffentlichkeit zur Kenntnis an die Wand geworfen und der Presse an die Hand gegeben.
Allein aus einer kurzen Stellungnahme des Friedhofsreferenten Stefan Schön (Freie Wähler) ließ sich erahnen, dass das Ratsgremium im Vorfeld seit längerem mit der Ausgestaltung des Kompendiums beschäftigt war. Schön sprach von einer "harten Ausarbeitung" und dem Versuch, "einen Kompromiss zu finden" und einer am Ende "vernünftigen Lösung".
Die Urnenbeisetzung in allen Varianten wird teils deutlich teurer
Auf Anfrage dieser Redaktion erläuterte der Geschäftsleiter der Stadt Bad Neustadt, Maximilian Pfister, im Nachgang, wie stark erhöht wurde: Der Deckungsgrad auf der Grundlage der Gebühren aus dem Jahr 2015 lag bei rund 42 Prozent. Bei einer Erhöhung auf 100 Prozent, wie seitens des externen Büros empfohlen, wollten die Ratsmitglieder offenbar nicht mitgehen. An manchen Stellen wären die Preissteigerungen dann zu extrem gewesen, bestätigte Friedhofsreferent Stefan Schön auf Nachfrage. "Der Stadtrat hat sich insgesamt auf einen Deckungsgrad von 75 Prozent verständigt", so Pfister.
An welchen Stellen wurden die Gebühren konkret wie stark erhöht? Pfister verwies auf die im Internet einsehbaren Satzungen. Ein Vergleich zeigt: Die Urnenbeisetzung in allen Varianten wird teils deutlich teuer: Zahlte man für ein Urnenerdgrab bislang 490 Euro, schlägt es künftig mit 1570 Euro zu Buche. Das zweifache Urnenwandgrab beispielsweise, das bisher 950 Euro kostete, beläuft sich künftig auf 1100 Euro. Die Urnenstele, die bis dato gar nicht gelistet war, wird nun mit 1575 Euro beziffert. Die Kosten für eine anonyme Urnengrabstätte steigen von 240 Euro auf 821 Euro, die für eine naturnahe Bestattung von 600 Euro auf 822 Euro.
Das "normale" Erwachsenen-Erdgrab wird erst einmal nicht teurer
"Der Trend geht weiterhin zur Urne", so Pfister auf Rückfrage über die häufigsten Bestattungsformen. Zwischen den verschiedenen Urnenvarianten reihe sich das normale Erdgrab ein. Spannend: Die Grabnutzungsgebühr für ein "normales" Erwachsenen-Erdgrab verändert sich nicht. Sie liegt auch künftig weiter bei 1660 Euro. Die Kindergrab-Gebühr steigt minimalst von 750 auf 751 Euro. Leicht geht die Gebühr für ein Erwachsenen-Doppelerdgrab von 2860 Euro auf 3010 Euro nach oben.
Unverändert bleiben die Kosten beziehungsweise Gebühren für Glasabdeck- und Muschelkalkabdeckplatten, Fundamente und Einfassungen. Während die Sargbestattungsgebühr eines Erwachsenen für das Öffnen und Schließen des Grabes von 415 Euro auf 550 Euro leicht steigt, wird die Gebühr für die Bestattung eines Kindes sogar von 310 Euro auf 250 Euro gesenkt. Das Beisetzen einer Urne kostet künftig statt 207 Euro 220 Euro. Die Nutzungsgebühr für Leichenhaus und Aussegnungshalle steigt pro Tag von je 100 Euro auf je 200 Euro.
Eltern zahlen auch weiterhin nichts fürs Sternenkinderfeld
Worauf in der öffentlichen Sitzung eigens hingewiesen wurde: Die Benutzung des Sternenkinderfelds werde für Eltern wie bisher "kostenneutral bleiben". Bei der in der Satzung aufgeführten Gebühr handele es sich lediglich um einen internen Verrechnungssatz. Auch sogenannte "Auswärtigenzuschläge" für Verstorbene, die nicht in der Bestattungsgemeinde ihren Wohnsitz hatten, finden sich in der aktuellen Gebühren-Variante nicht mehr. Sie waren zuletzt bereits ausgesetzt, da "unzulässig".