
Die Situation der Stadtwerke Bad Neustadt und deren Jahresabschluss 2023 war Thema der jüngsten Werkausschusssitzung. Der Stadtrat Bad Neustadt folgte in allen Punkten den Empfehlungen des Werkausschusses und nahm den Jahresabschluss 2023, der einen Jahresverlust von 1,9 Millionen Euro auswies, ohne Einwände zur Kenntnis. Der Werkleitung der Stadtwerke sowie Bad Neustadts Bürgermeister Michael Werner wurde die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt.
Zudem beschlossen die Räte, dem Eigenbetrieb Stadtwerke den im Geschäftsjahr 2023 durch den Betrieb des Triamares entstandenen Liquiditätsabfluss durch eine Kapitaleinlage gleicher Höhe zu erstatten. 600.000 Euro Abschlagszahlung waren bereits gezahlt worden, nun genehmigte das Gremium noch eine Ausgleichszahlung in Höhe von 460.000 Euro. Für die Nessi war entsprechendes bereits in einer Vorgängersitzung beschlossen worden.
Die Stadtwerke wollen größeren Einfluss auf kommunale Energieerzeugung
Die Stadtwerke seien aktuell dabei "neue Themen zu erschließen", so Stadtwerke Geschäftsführer Ulrich Leber mit Verweis auf die Entscheidung zum Grünen Wasserstoff und die Beteiligung an einem Elektrolyseur, die die Räte ebenfalls in dieser Sitzung gefasst hatten. Aktuell gebe es in Unterfranken Bestrebungen, größeren kommunalen Einfluss auf die Errichtung von regionalen Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solaranlagen zu erhalten, die private Flächensicherung einzudämmen und die Sicherung auf die kommunale Eben hin zu verschieben.
Vor diesem Hintergrund ist die Beteiligung der City Use, einem Zusammenschluss von 16 Stadtwerken darunter Bad Neustadt, an der Energie GmbH Landkreis Bad Kissingen zu verstehen, die laut Leber im Dezember noch eingegangen werden soll. Ein Beschluss dazu wurde noch nicht gefasst, allerdings signalisierte der Stadtrat seine Zustimmung.
Die Stadträte stimmten zudem einstimmig der Schließung eines Kooperationsvertrags zwischen den Stadtwerken Bad Neustadt und der Nahverkehr Mainfranken GmbH zu. Dass an der Verbundraumerweiterung, also am Beitritt zur Nahverkehr Mainfranken GmbH (NVM), in der künftig weite Teile Unterfrankens vereint sind, de facto sowieso kein Weg vorbeiführte, hatte der kaufmännische Leiter der Stadtwerke Bad Neustadt, Christian Rutter, bereits in der Werkausschusssitzung erläutert. Die Räte folgten nun einstimmig der Empfehlung der Werkleitung.
Beschlüsse zur Umstrukturierung der Tourismus und Stadtmarketing GmbH
Weitere Stadtratsbeschlüsse betrafen Formalien rund um die Tourismus und Stadtmarketing GmbH und deren Umstrukturierung. 2016 war die GmbH öffentlich mit den Aufgaben des Stadthallenmanagements und den Tourismus- und Stadtmarketing-Dienstleistungen betraut worden. Zum Jahreswechsel sollen die Aufgaben nun wieder bei der Stadt Bad Neustadt angesiedelt werden, weshalb die Räte einstimmig die Aufhebung der öffentlichen Betrauung zum Jahresende 2024 beschlossen.
Eigentlich war die Umstrukturierung der TS bereits zur Jahresmitte geplant gewesen, doch nun trat sie erst Ende des Jahres in Kraft, weshalb im Haushaltsplan ursprünglich auch nur die Hälfte der Jahresmittel bereitgestellt worden war. Da die Veränderungen ein halbes Jahr später in Kraft treten, stockten die Räte rückwirkend die Zuschüsse für die Tourismus- und Stadtmarketing GmbH um rund 300.000 Euro auf. Fürs Management der Stadthalle wurden für 2024 30.000 Euro überplanmäßig genehmigt.
Einen Schritt weiter Richtung Seniorendienstleistungszentrum
Für die Erstellung des Kur- und Tourimusentwicklungskonzepts genehmigte das Gremium überplanmäßige Ausgaben von rund 56.000 Euro. Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen aus den Zuwendungen aus Mitteln der CSU/FW-Landtagsfraktion gedeckt.
Die VR-Bank Main Rhön möchte auf einer über 3000 Quadratmeter großen Fläche in Herschfeld zwischen Königshöfer Straße und den bebauten Grundstücken entlang des Längenweges ein Seniorendienstleistungszentrum errichten. Aktuell schafft die Stadt Bad Neustadt mit dem Erlass einer sogenannten Einbeziehungssatzung die bauleitplanerischen Voraussetzungen dafür. Nach verschiedenen Beschlüssen zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen informierte Denner, dass es noch eine Auslegungs- und Beteiligungsrunde in dem Verfahren geben wird. Der Satzungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung werde für Anfang 2025 angepeilt.