
Eine Neuerung gab es bei der jüngsten Sitzung des Bischofsheimer Stadtrats. Erstmal wurde sie vom neuen Verwaltungsinspektor Andreas Löflund protokollarisch begleitet. Ansonsten verlief die Zusammenkunft - wie inzwischen üblich - weitgehend einvernehmlich. Lediglich eine Bauvoranfrage führte zu Diskussionen und einem sehr knappen Abstimmungsergebnis.
Dabei wollte der Antragsteller klären lassen, ob er sein Wohnhaus im Ebertsholz um weitere Räume und ein Schwimmbad erweitern darf. Er benötige die Erweiterung aufgrund einer Behinderung. Allerdings würde die Erweiterung die im Bebauungsplan festgesetzte Grundfläche von 130 Quadratmetern um 55 Quadratmeter überschreiten.
Mit sieben zu sechs Stimmen gegen die Bauvoranfrage
Das Thema war vom Stadtrat bereits im Oktober diskutiert worden, wobei vermutet wurde, dass die Bebauung im Umfeld schon größer als 130 Quadratmeter ausgefallen sein könnte, was für den Antrag sprechen würde. Dieser wurde damals zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob für die umliegenden Grundstücke bereits entsprechende Befreiungen erteilt wurden. Dabei wurde jedoch festgestellt, dass bei den Nachbargrundstücken die 130 Quadratmeter eingehalten werden.
Nach einer regen Diskussion lehnten es sieben Stadtratsmitglieder ab, dem Antrag das Einvernehmen zu erteilen. Sechs hätten dem zugestimmt.
Künftig keine Pauschale mehr für die Nutzung der Leichenhäuser
Für die Benutzung Leichenhallen der städtischen Friedhöfe wurde bislang eine pauschale Gebühr in Höhe von 124 Euro verlangt. Das verstößt allerdings gegen die aktuelle Rechtsprechung. Die verlangt, dass die Gebühren entsprechend der tatsächlichen Nutzung zu erheben sind.
Aus Zahlen der vergangenen Jahre wurde nun eine Tagesgebühr von etwas mehr als 41 Euro errechnet, um die angefallen Unterhaltungskosten für die Räumlichkeiten decken zu können. Entsprechend wurde empfohlen, die Nutzungsgebühr für die Leichenhallen auf 42 Euro pro angefangenem Belegungstag festzusetzen. Der Stadtrat stimmte dem mit einer Gegenstimme zu.
Ein weiteres Thema war die Abschaffung der Kreuzberg-App. Die Kreuzbergallianz hatte diese 2020 eingeführt. Allerdings ist die Akzeptanz der App nicht so groß, wie erhofft. Entsprechend haben sich die Allianzbürgermeister nach Alternativen umgesehen, der Markt Oberelsbach hat die Gemeinde App "Heimat-Info" eingeführt und damit gute Erfahrungen gemacht, wie es in der Sitzung hieß.
Neue App für die Information der Bürger
Daher schlugen die Bürgermeister der Allianz nun vor, die App in allen Gemeinden einzuführen. Die KreuzbergApp könne dann gekündigt werden. Für die Einrichtung der neuen App fallen einmalig 4329 Euro an. Die monatlichen Kosten betragen 355 Euro. Der Stadtrat stimmte dem Einrichten der App für Bischofsheim einstimmig zu.

Einstimmig fiel auch die Entscheidung über die weitere Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets aus. Wie es bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes hieß, hätten die Gemeinden der Kreuzbergallianz damit in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Alleine 2024 seien 27 Förderanfragen eingegangen, von denen letztlich 22 gefördert wurden. Die voraussichtliche Fördersumme 2024 beträgt mehr als 93.000 Euro.
Auch weiterhin Kleinprojekte-Förderung über das Regionalbudget
Da die Resonanz auf das Regionalbudget konstant hoch und die Reaktion der geförderten Kleinprojektträger durchweg sehr positiv sei, sieht man bei der Stadt Bischofsheim darin eine sehr gut geeignete Unterstützungsmöglichkeit der Kleinprojektträger. Viele Maßnahmen wären ohne die finanzielle Förderung durch das Regionalbudget nicht umgesetzt worden.
Aus diesem Grund habe sich die Kreuzbergallianz entschieden, auch 2025 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zu fördern. Die Gemeinde Sandberg habe sich erneut bereit erklärt, das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln. Entsprechend stimmte der Stadtrat der Fortführung des Projektes zu.
Bischofsheimer Brennholz bleibt in Bischofsheim
Vermutlich, weil die Bischofsheimer sich in der Vergangenheit mit Brennholz eingedeckt haben, gibt es jetzt ausreichende Mengen von dem Brennstoff. Entsprechend empfahl die Revierleitung, die Preise unverändert beizubehalten. Dem schloss sich der Stadtrat mit großer Mehrheit an. Außerdem wurde die Begrenzung für die Abgabe von Brennholz von 15 auf 20 Festmeter pro Haushalt angehoben. Vom ganzen Ratsgremium wurde allerdings einhellig abgelehnt, Brennholz auch an auswärtige Interessenten oder gewerbliche Großkunden zu verkaufen.