Es ist der 22. November 2021, kurz nach 21 Uhr. Ein junger Mann sitzt mit zwei Polizeibeamten in einem Raum, zwischen ihnen ein runder Tisch, die Kamera läuft. Der Mann beginnt zu erzählen, zieht die Einwegmaske, die er unter dem Kinn trägt, ab. Er schildert, was sich aus seiner Sicht keine 24 Stunden vorher am Rande von Bad Neustadt (Lkr. Rhön Grabfeld) abgespielt hatte - als würde er den Inhalt eines banalen Spielfilms wiedergeben.
Doch dieser Film, in dem er eine der Hauptrollen spielt, ist nicht fiktiv. Der junge Mann erzählt, wie er und sein 19-jähriger Kumpel sich am Vorabend mit Josef D. an einem Spielplatz verabredeten und er gedachte habe, es gehe nur um Rauschmittel. Wie sein Kumpel ihm aber dann irgendwann erklärte, er wolle Josef D. "eine mit der Flasche überziehen" und er ihn immer wieder habe davon abhalten wollen.
Angeklagter wusste beim ersten Stich, dass Josef D. sterben würde
Er erzählt aber auch, wie skrupellos sein Kumpel gehandelt habe, als er Josef D. letztlich die tödlichen Messerstiche versetzte. Die Polizisten fragen nach. Wann ihm klar gewesen sei, dass dieser den 26-Jährigen töten wolle? Der junge Mann sagt: "Beim ersten Stich." Schockiert sei er gewesen, machtlos.
"Sie sagen, mit dem Tötungsdelikt haben Sie nichts zu tun", sagt der Polizist. Der junge Mann schüttelt den Kopf. Stattdessen habe er Josef D. noch helfen wollen, aber der habe sich nicht helfen lassen. Fast schon flapsig sagt er irgendwann: "Es hätte nicht sein müssen, echt nicht."
Es sind Aufnahmen der ersten Vernehmung nach der Festnahme des 21-Jährigen, der sich wegen Mordes seit Ende September gemeinsam mit einem 19-Jährigen vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten muss. Am vierten Verhandlungstag werden sie gezeigt.
Es ist das erste Mal, dass man die Schilderungen des Tathergangs aus dem Mund eines der Angeklagten hört. Zu Beginn des Prozesses hatten alle drei – einem 21-Jährigen wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen –über ihre Verteidiger Erklärungen verlesen lassen.
Allen drei Angeklagten attestierte man ADHS
An diesem Donnerstag nun geht es vor allem um die beiden Mitangeklagten des 19-Jährigen, der die Tötung von Josef D. bereits am ersten Prozesstag vor der Großen Jugendkammer eingeräumt hatte. Der 21-Jährige, der bei der Tat dabei gewesen sein soll, gibt an, die Eltern seien getrennt, er habe einige Jahre in einem Heim gelebt. Das Verhältnis zum Vater sei schwierig, zur Mutter gut.
Ihm diagnostizierte man in der frühen Jugend ADHS. Dennoch, sagt ein Sachverständiger, trage der 21-Jährige die "volle strafrechtliche Verantwortung".
Genauso wie der 19-jährige Hauptangeklagte. Auch ihm sei eine schwere Form von ADHS attestiert worden, die ebenso wie sein Cannabis-Konsum nicht zu einer Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit führen, hatte ein Sachverständiger am dritten Prozesstag ausgesagt.
Eine ähnliche Lebensgeschichte hat auch der zweite 21-Jährige, der wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist, weil er den beiden anderen ein Messer ausgeliehen haben soll. "Es hat immer wieder Probleme im schulischen und sozialen Umfeld gegeben", sagt die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Während der Schulzeit, so erzählt er es selbst, sei er in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie gewesen, auch bei ihm habe man ADHS diagnostiziert. Auch Drogen seien bei ihm ein Thema, zuletzt sei er "durchgehend high" gewesen, habe 15 bis 20 Joints am Tag geraucht.
Mit dem mutmaßlichen Täter den Tathergang rekonstruiert
Das Video, das auf der großen Leinwand in der Schweinfurter Stadthalle, in der der Prozess stattfindet, gezeigt wird, dauert fast 90 Minuten. Im Anschluss an die Vernehmung, so sagt es der Polizeibeamte, der die Ermittlungen maßgeblich geführt hat, habe man mit dem Verdächtigen die Tat am Radweg rekonstruiert.
Auch, wo die Tatwaffe und das Handy von Josef D. versteckt gewesen sein sollen, habe er ihnen zeigen wollen – ohne Erfolg. Letztlich führten die Aussagen eines Mitinsassen des 19-jährigen Hauptangeklagten dazu, dass die Beamten das Messer und das Mobiltelefon drei Wochen nach der Tat circa 20 Zentimeter tief im Boden vergraben fanden.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 25. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann soll auch die Videovernehmung des dritten Angeklagten gezeigt werden und weitere Zeuginnen und Zeugen werden vernommen.
Viel verstörender wäre für mich der Gedanke solchen Personen allein und wehrlos irgendwo auf weiter Flur und ohne Zeugen in die Quere zu kommen.
ADHS ist keine körperliche Erkrankung, sondern Unreife und unerwünschtes Verhalten. Oft ist die Rede davon, dass ADHS durch ein Ungleichgewicht von Botenstoffen im Gehirn ausgelöst wird. Dafür gibt es keine Beweise. Bei ADHS gibt es Risikofaktoren, die störendes Verhalten begünstigen — etwa häufige Konflikte der Kinder mit Erwachsenen, Mangelernährung oder Schlafstörungen. Auch das Schulsystem gilt als Risiko. Von Seiten der Eltern und Lehrer entsteht Druck auf das Kind. Als Folge leiden schon Fünfjährige unter Schlafstörungen. ADHS ist das Zeichen eines defizitären Bildungssystems.
Ich neige dazu diese Meinung zu teilen, denn in vielen Ländern hört man nichts von ADHS.
Was soll das? Da wird ein Gutachter zititiert, dass ADHS nicht zur Schuldunfähigkeit oder zu Schuldeinschränkung führt und was macht die Presse darauf? Eine Überschrift - alle drei haben ADHS! --Beschämend, wie in diesem Artikel ohne Differenzierung und Abstand wiedergegeben wird, dass ADHS bei allen drei Tatverdächtigen vorliegt. ADHS, hat also was zu tun mit den Täter? Aus welchen Gründen führt man das an? ADHS sind potentielle Mörder? Man merkt sich die Überschrift - eine Zusammenfassung. Was der Gutachter schreibt, das wird nicht hervorgehoben! So macht man Stimmung! So macht man Meinung! Eyecatcher ohne Rücksicht. Beschämend für alle Kinder mit ADHS aber noch viel schlimmer für Eltern mit Kindern die ADHS haben. Stellen Sie das doch bitte richtig ! Die wichtigste Aussage ist doch nicht "Allen drei Angeklagten attestierte man ADHS", sondern man attestierte VOLLE STRAFRECHTLICHE VERANTWORTUNG! Alles andere sind Schutzbehauptungen!
Ich gehe sogar noch weiter - man hätte das ADHS gar nicht erwähnen müssen da lt. Gutachter die "volle strafrechtliche Verantwortung" trotzdem gegeben ist! Genauso könnte man also auch erwähnen welche Farbe die Schuhe der Angeklagten hatten. Das hat dann ähnlich wenig mit dem Urteil zu tun.