
Wie betrunken waren die Teilnehmer der Teambildungsmaßnahme? Und wie angemessen für eine Führungskraft war das Verhalten des Angeklagten? Diese Fragen standen im Fokus am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen ehemaligen leitenden Angestellten des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt. Der 45-Jährige soll bei der Feier nach einer Teambildungsmaßnahme im Oktober 2023 laut Staatsanwaltschaft drei männliche Auszubildende sexuell belästigt und sich an ihnen vergangen haben. Nun muss er sich wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Belästigung vor dem Amtsgericht Bad Neustadt verantworten.
Nach der Aussage des Angeklagten und zweier mutmaßlich Betroffener hatte am ersten Verhandlungstag ein Kriminalbeamter geschildert, wie der Beschuldigte die beiden volljährigen sowie einen minderjährigen Azubi vergewaltigt und belästigt haben soll.
Ermittler spricht von homosexuellen Neigungen - der Angeklagte widerspricht
Als der Ermittler dabei aus der Auswertung von Telefonchats auf eine homosexuelle Neigung des Angeklagten schloss, kam es zu einem Wortwechsel mit der Anwältin des Angeklagten.
Der Beschuldigte hatte eine solche Neigung bei einer früheren Vernehmung strikt von sich gewiesen. Ob er eine psychologische Ausbildung besitze, die ihn zu dieser Einschätzung befähige, wollte die Verteidigerin von dem Kripobeamten wissen. Seine Antwort: "Nein, sondern viele Jahre Lebens- und Berufserfahrung."
An diesem Donnerstag nun versuchte das Gericht durch die Aussagen zahlreicher Zeugen, vor allem Auszubildender, mehr über die Geschehnisse an jenem Oktoberabend 2023 herauszufinden. Eine Zeugin gab an, einer der betroffenen Azubis habe ihr spätabends erzählt, dass der Angeklagte ihm ans Gesäß gefasst habe.
Auszubildende über das Verhalten: "komisch" und "kumpelhaft"
Ihr selbst sei das Verhalten des leitenden Mitarbeiters an dem Abend "komisch" vorgekommen für eine Person in seiner Position. Es sei "kumpelhaft" gewesen. Sie habe beobachtet, wie der 45-Jährige einem Azubi am Lagerfeuer "wie unter Freunden" die Schulter gedrückt habe, sagte die Auszubildende: "In einer höheren Chefposition sollte man so etwas meiner Meinung nach nicht machen".
Auch eine weitere Teilnehmerin bezeichnete das Verhalten der damaligen Führungskraft als unangebracht "kumpelhaft". Sie habe gesehen, dass der 45-Jährige einem Betroffenen die Hände auf die Schultern gelegt und gelacht habe. Der Blick des Azubis habe ihr gezeigt, dass ihm das unangenehm gewesen sei. Der Angeklagte habe angetrunken gewirkt.
Azubis im Zeugenstand: Bier und Wein flossen - und zusätzlich mitgebrachter harter Alkohol
Einer weiteren Auszubildenden zufolge waren von dem Unternehmen am Abend Bier und Wein als alkoholische Getränke angeboten worden. Einige Azubis hätten zusätzlich harten Alkohol mitgebracht, von dem auch der Angeklagte getrunken habe. "Jeder hat was getrunken, es wurde viel geredet und gelacht", beschrieb ein anderer Zeuge. Er habe den leitenden Mitarbeiter an dem Abend als betrunken erlebt, "aber nicht so, dass er nicht mehr gewusst hätte, was passiert".
Eine Betreuerin gab an, der Angeklagte sei alkoholisiert gewesen: "Aber nicht so, dass er keine logischen Sätze mehr herausgebracht hätte oder in der Hecke gelandet wäre." Dass die Führungskraft jemanden angefasst habe, habe sie nicht gesehen.
Ein Azubi dagegen berichtete, der 45-Jährige habe die linke Hand auf seinen unteren Rücken, die rechte auf den Rücken eines der Betroffenen gelegt. "Ich habe das aber nicht als unangenehm empfunden, für mich war es nichts Besonderes", sagte er vor Gericht. Er habe zu dem Zeitpunkt sowieso ins Bett gehen wollen und sei deshalb gegangen.
Der andere Azubi, auf dessen Rücken die zweite Hand des Angeklagten gelegen haben soll, habe ihm später erzählt, er sei auch am Gesäß angefasst worden. Sie hätten das zunächst abgetan und nicht wahrhaben wollen, meinte der Zeuge: "Da war schon nichts, haben wir gesagt. Ich habe das Ausmaß erst viel später begriffen."
Am Donnerstag kam auch die Partnerin eines mutmaßlich Betroffenen zu Wort, die als Auszubildende auch an der Veranstaltung teilgenommen hatte. Ihr Freund habe ihr später am Abend von einem Vorfall beim Austreten erzählt, bei dem der Angeklagte ihn angefasst habe, gesehen habe sie das aber nicht. Ihr Partner habe bedrückt und geschockt gewirkt. Ob er dabei einen an- oder betrunkenen Eindruck auf sie gemacht habe – daran konnte sich die Zeugin auch auf mehrfache Nachfrage nicht mehr genau erinnern.
Der Prozess wird am kommenden Donnerstag, 27. März, um 9 Uhr fortgesetzt.
ist das denn so schwer zu kapieren/ umzusetzen: Finger weg von Untergebenen, erst recht Azubis, und noch mal erst recht Minderjährigen? Die sich eben nicht trauen, im Ernstfall mit einem Tritt oder Knieheber an die entsprechende Stelle zu antworten, so dass man mit denen machen kann was man will? Tolles Arbeitsklima mit allseits beliebten Kollegen...
Und Alkohol auf der Firmenfeier: ähmja. Ist natürlich so eine Sache, wenn dann genau sowas passiert. Gibt es eigentlich Konsequenzen, außer die Führungskraft rauszuwerfen?
Wie oft wird eigentlich die Justiz mit (frustrierender bis ekliger) Arbeit beaufschlagt, weil mal wieder jemand im berauschten Zustand Dinge getan hat, die im StGB nachzulesen sind? MMn gehört da allen, die sich strafbar verhalten haben, gleich eine Geldstrafe von sagen wir 10 Stundensätzen aufgebrummt, die ungeschmälert an eine Organisation w.z.B. das Blaue Kreuz weitergeleitet zu werden hat.
Aus Führungspersönlichkeit und Familienvater wird aufgrund irgendwelcher Daten auf dem Handy ganz schnell eine zweifelhafte Figur mit Doppelleben.
Dieses Handy war laut Aussage des Beschuldigten am Betreffsabend zum Musikabspielen in den Händen der Auszubildenden, dumm genug,
und wenn ein paar Jugendliche plötzlich Einsicht bekommen können in Apps und Daten auf dem entsicherten Handy eines leitenden Angestellten,
dann lässt das meiner Fantasie ganz gewaltigen Spielraum.
Da könnte man fast 'völlig unabhängig voneinander' auf dumme Ideen kommen und die Situation ausnutzen.
Aber ich denke schon, das da ausführlich und in alle Richtungen ermittelt wurde.
Wie es sein soll.
wie der bloße Verdacht auf
'homosexuelle Tendenzen',
gegründet auf der Lebenserfahrung eines Kriminalbeamten,
das 'Verhalten' des Beschuldigten
doch gleich in einem schäbigen Licht erscheinen lässt
und 'komisches Verhalten' dazu führt, daß am Gericht in Bad Neustadt über den Vorwurf der Verwaltigung befunden wird.
Berührung an der Schulter, nachdem man sich vorher gemeinschaftlich die Kante gegeben hat? Aha.
Richtig dumm bei dieser 'Angelegenheit' ist eigentlich etwas ganz anderes:
Ein ach so eminenter Gesundheitskonzern wie es diese RhönkrankenhausAG ist findet es gut und teamfördernd,
wenn sich Azubis m/w/d
und Führungskräfte gemeinsam zammbechern und diese Art der Teamförderung dann offensichtlich
in die Hose geht.
Geht Team nur mit Alk?
Was soll der Sinn solcher Aktionen sein, im dienstlichen Umfeld menschliche Nähe mittels gemeinschaftlichen Konsumverhaltens befördern zu wollen,
wenn dabei dann Anzeigen erfolgen wegen zuviel Nähe?
Natürlich fassen sich Männer an; beim Mannschaftssport, beim Feiern, bei der Arbeit, überall.
Völlig normal und akzeptiert.
Der Begriff 'Anfassen' ist auch mehrdeutiger, als das zu vermuten wäre.
Aber hier wird scheinbar wieder das alte Horn geblasen: "Mann hat ja nichts gegen Homosexuelle, solange die einen nicht anfassen".
Und ich dachte, das geschätzte oder tatsächliche sexuelle Orientierung kein Grund mehr für Vorurteile wäre.
Obendrein sollten psychologisch begabte Menschen bitte, wenn schon, im dieser Angelegenheit auch 'bisexuelle Neigungen' in Erwägung ziehen.
Vielleicht auch heteronormatives Benehmen?
Oder auf Mutmaßungen ganz verzichten.
Seit wann ist das strafbar? Wenn alle Übergriffe von Führungskräften derart harmlos wären wie hier geschildert, gäbe es in diesem Land weniger Probleme. Da hat es halt einer im sozialen Überschwang ein klein wenig krachen lassen und vergessen, dass er eine "Führungskraft" ist....
Verzeihung, aber in diesem Zusammenhang hier immer noch von "Vergewaltigung" zu fabulieren, ist doch ein übler Scherz!
Ironie aus.