
Pornografische Videos, gedreht in einem Altenheim während der Dienstzeiten einer Pflegeassistentin? Mit diesen Vorwürfen beschäftigt sich aktuell auch die am Landratsamt Rhön-Grabfeld angesiedelte Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), früher bekannt unter der Bezeichnung Heimaufsicht.
Wie ist die Fachstelle im Fall der pornografischen Videos tätig geworden, die eine frühere Mitarbeiterin im Stiftungs- Alten- und Pflegeheim, bekannt als Vill'sche Stiftung, gedreht und im Internet auf Erotik-Plattformen veröffentlicht haben soll? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was ist die Aufgabe der Fachstelle, die viele noch unter dem Titel Heimaufsicht kennen?
Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), früher Heimaufsicht, überwacht insbesondere stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe. Das teilt Melanie Hofmann, Pressesprecherin des Landratsamts Rhön-Grabfeld, auf Anfrage mit.
Überprüft werde "wiederkehrend", in der Regel einmal pro Jahr, ob die gesetzlichen Regelungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes eingehalten würden. Kontrollen fänden aber auch "anlassbezogen" statt, etwa bei Beschwerden. Bei "Abweichungen" berate die Fachstelle und/oder ordne Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an. "Im Fokus steht hierbei stets das Wohl der Bewohner", so Hofmann.
Wie hat die Fachstelle FQA vom vorliegenden Fall erfahren?
Die Fachstelle wurde laut Melanie Hofmann von der Einrichtungsleitung am Donnerstag, 23. Januar, telefonisch informiert.
Was hat die Fachstelle FQA daraufhin unternommen?
Die zuständige Fachstelle FQA hat daraufhin die Fachaufsichtsbehörde, in diesem Fall die Regierung von Unterfranken, informiert. Auch unterstütze die FQA die ermittelnde Kripo Schweinfurt mit Informationen.
Wurde ein Berufsverbot ausgesprochen?
"Gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber" der in den Videos zu erkennenden Mitarbeiterin seien durch die Fachstelle FQA am Mittwoch, 29. Januar, "Maßnahmen nach Art. 14 PfleWoqG angeordnet worden". Gemeint ist damit ein zunächst temporäres Beschäftigungsverbot. Adressat eines solchen Verbots sei der Träger einer Einrichtung und es gelte auch nur für diese. Für ein mögliches Berufsverbot wäre laut Hofmann die Regierung von Unterfranken zuständig.
Weshalb ein befristetes Beschäftigungsverbot?
Die Maßnahme, so Pressesprecherin Hofmann, wurde "vorerst befristet ausgesprochen, um den strafrechtlichen ErmittlungsverFfahren nicht vorzugreifen".
Arbeitet die Beschuldigte aktuell bei einem anderen Arbeitgeber im Landkreis Rhön-Grabfeld?
Unabhängig von den Vorwürfen war die 39-Jährige seit vergangenem Jahr nicht mehr im betroffenen Stiftungs- Alten- und Pflegeheim angestellt. Laut der Pressestelle des Landratsamts Rhön-Grabfeld bestand aber, zumindest bei Anordnung des Beschäftigungsverbots, "ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber im Landkreis".
Bei Information durch die Einrichtungsleitung des Bad Neustädter Altenheims vergangene Woche lagen laut Hofmann zunächst keine Informationen vor, wo die Person nun aktuell beschäftigt ist. Durch interne Recherchen habe dies am 29. Januar ermittelt werden können. Mit einem Beschäftigungsverbot wurde am selben Tag reagiert, so Hofmann.
Welche Konsequenzen hat der konkrete Fall für die Vill'sche in Bad Neustadt?
Das Arbeitsverhältnis bestehe seit geraumer Zeit nicht mehr, so die Pressestelle. Inwieweit nachträglich arbeitsrechtliche Konsequenzen erfolgen können oder sollten, liege im Verantwortungsbereich des Pflegeheims. "Durch die Einrichtung ist unter Beteiligung aller Mitarbeiter der Vorfall aufzuarbeiten und daraus die notwendigen präventiven Maßnahmen einzuleiten", so Pressesprecherin Hofmann weiter.
Was könnte das Heim präventiv tun?
Erste Maßnahmen seien dort nach Kenntnis der Fachstelle FQA bereits in Form von Dienstanweisungen erfolgt. Denkbar wären erweiterte Schulungen der Mitarbeiter zur Gewaltprävention, eine Prüfung und Aktualisierung von Einarbeitungskonzepten und eine eingehendere Begleitung der Pflegehilfskräfte durch die Fachkräfte im täglichen Dienst.
Gab es im Vorfeld bei den regulären Kontrollen Auffälligkeiten im Stiftungs- Alten- und Pflegeheim?
Auffälligkeiten, die auf den thematisierten Sachverhalt hindeuten würden, gab es laut Hofmann keine.
Wird seitens der Fachstelle FQA überprüft, ob die Einrichtung ihren Pflichten nachgekommen ist?
Durch die FQA werde die Prüfung des fachlichen Konzeptes zur Gewaltschutzprävention sowie Nachweise über dessen Schulung und gegebenenfalls weiterer einrichtungsinterner Unterlagen, wie Einarbeitungskonzepte, vorgenommen.
Steht die Einrichtung in Zukunft unter verschärfter Kontrolle oder Auflagen?
"Nach unserem Kenntnisstand ist durch die Einrichtung eine angemessene, zügige und professionelle Reaktion erfolgt", so Hofmann. Eine "Verschärfung der Kontrollen oder Erteilung von Aufgaben erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich", so die Pressestelle abschließend.
Straftat weil die "Dame" auch Heimbewohner zeigte.
früher keine Livestreams..
aber man weiß ja jetzt
was hinter verschlossenen Türen stattfand...
Gute Heimaufsicht! Über den Bürgermeister können ja 2026 auch die Bewohner des Altenheims entscheiden.
Dieser Fall sorgt für große Empörung. Dabei wird übersehen, dass hier zwei Tabus aufeinandertreffen: Zum einen der berechtigte Schutz der Bewohner vor Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Zum anderen die Tatsache, dass die Gesellschaft die Sexualität älterer Menschen systematisch ignoriert – außer, wenn ein Skandal daraus gemacht werden kann.
Alte Menschen haben Sexualität, Wünsche, Bedürfnisse. Doch statt offener Diskussion gibt es betretenes Schweigen. Pflegeheime bieten selten Räume für Intimität, Angehörige blenden das Thema aus, und in der Öffentlichkeit existiert Sexualität im Alter praktisch nicht. Bis ein Fall wie dieser für Empörung sorgt. Dann überschlagen sich die Schlagzeilen, nicht aus Interesse am Thema, sondern aus moralischer Entrüstung.
Das eigentliche Problem bleibt ungelöst: Wo bleibt die echte Auseinandersetzung über Sexualität und Selbstbestimmung im Alter?