
Parkautomaten statt Kassenhäuschen – seit einigen Wochen ist eine Zeitenwende am Parkplatz des Kloster Kreuzbergs in der Rhön angebrochen. Die Berichterstattung dieser Redaktion zur Einführung des neuen Systems hatte einige Kommentare von Leserinnen und Lesern ausgelöst. So sprachen Kommentatoren von "sehr fairen Parkgebühren", einer "guten Sache", einer "vernünftigen Lösung" und "hoffentlich gibt's bald die Möglichkeit, mit jeder Parking-App zu zahlen".
Andere Reaktionen zielten auf die Art und Weise der Datenverarbeitung ab. Zudem gab es Fragen zur Nutzung des Parkplatzes mit einem Behindertenausweis oder zu einem Nachlass für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte. Diese Redaktion stellte deshalb einige Nachfragen dazu an das Landratsamt:
Wie verliefen die ersten Wochen mit dem neuen Parksystem am Kreuzberg?
Der Start nach Weihnachten verlief etwas holprig. Hinzu kam ein stellenweiser Stromausfall in der Rhön vor über einer Woche. An jenem Samstag war, so eine Sprecherin des Landratsamts, auch der Parkplatz am Kreuzberg tangiert. Betroffene berichteten von einer Fehlermeldung auf dem Display des Automaten, dieser war außer Betrieb. Eine Nachverfolgung von möglichen Parkverstößen fand an diesem Tag nicht statt. Auch nicht, als der Strom wieder da war.
Zwischenzeitlich war, so die Sprecherin, ein Techniker vor Ort und justierte am Automaten und vor allem an den Kameras einige Dinge nach. Inzwischen liege die Rate an erkannten und damit gescannten Autokennzeichen bei über 90 Prozent. Landrat Thomas Habermann hatte die Anfangszeit selbst als "Testphase" bezeichnet, nach Ende des Winters werde man eine erste Bilanz ziehen.
Gibt es noch den Rabatt beim Vorzeigen der Ehrenamtskarte?
Nein. Der Parkplatz Kreuzberg gilt seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr als Akzeptanzstelle für die Ehrenamtskarte im Landkreis Rhön-Grabfeld. Der frühere Rabatt von 50 Cent wird also nach der Umstellung auf das neue System nicht mehr gewährt.
Wie muss ich mich verhalten, wenn ich einen Behinderten-Parkausweis besitze?
Als es noch Personal im Kassenhäuschen gab, konnten Besitzerinnen und Besitzer beim Vorzeigen ihres Behinderten-Parkausweises gebührenfrei am Kloster Kreuzberg parken. Nun gestaltet sich der Vorgang etwas komplizierter. Laut Landratsamt können sich Betroffene auch noch im Nachgang beim Landkreis melden, sodass keine Nachverfolgung startet. Sprich, es müssen bei Vorlage des entsprechenden Nachweises weiterhin keine Parkgebühren bezahlt werden.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel werden beim Ein- und Ausfahren erzeugt. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. f DSVGO (Datenschutz-Grundverordnung). Dabei ist zunächst nicht bekannt, wer Halterin oder Halter des Fahrzeugs ist.
Wenn ein Parkverstoß vorliegt, erfolgt über den Parkplatz-Betreiber eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt. Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten automatisch gelöscht. Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet, so die Information aus dem Landratsamt.