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Bad Neustadt
Noch knapp 240.000 Euro im Pott: Der Landkreis hat noch viel Geld übrig für sanierungsbedürftige Rhöner Hütten
Der Rhöner Tourismus ist ohne die Wanderhütten kaum denkbar. Damit das so bleibt, fördert der Landkreis Sanierungen. Denn ihre Träger sind oft klamm.
Der Parktplatz am Wanderheim Rother Kuppe soll saniert werden. Auch der Landkreis Rhön-Grabfeld beteiligt sich im Rahmen der Hüttenförderung an den Kosten. Das gesamte Programm wird außerdem um zwei Jahre verlängert.
Foto: Franziska Sauer (Archivbild) | Der Parktplatz am Wanderheim Rother Kuppe soll saniert werden. Auch der Landkreis Rhön-Grabfeld beteiligt sich im Rahmen der Hüttenförderung an den Kosten. Das gesamte Programm wird außerdem um zwei Jahre verlängert.
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 02.01.2025 02:32 Uhr

Die Rhöner Hütten sind etwas Einzigartiges. Tatsächlich finden sie sich in der Bayerischen Rhön auch vergleichsweise häufiger als in anderen Teilen der Rhön. Sie sind eine willkommene Anlaufstelle für Wanderer, Ausflügler oder auch Wintersportler. Sie schaffen eine touristische Infrastruktur, die es nicht in allen Mittelgebirgsregionen Deutschlands gibt.

Getragen werden die Hütten häufig von kleineren Vereinen wie Rhönklub-Zweigvereinen oder dem Bergbund Würzburg, einem Ableger des Deutschen Alpenvereins. Allen gemeinsam ist, dass sie nicht über üppige finanzielle Mittel verfügen, um Sanierungen und Modernisierungen problemlos zu stemmen. Um diese Hütten-Infrastruktur dennoch zu erhalten, springt der Landkreis Rhön-Grabfeld ein und unterstützt Vereine bei Sanierungsmaßnahmen. Dafür wurde 2019 ein Hütten-Förderprogramm aufgelegt und 2022 um zwei Jahre verlängert.

Kleine Vereine können nur schrittweise ihre Häuser sanieren

Ursula Schneider von der Regionalentwicklung machte als Referentin bei der Kreistagssitzung dem Gremium deutlich, dass es dabei ein Problem gebe. Zwar ist der Förderetat mit rund 400.000 Euro für die Gesamtlaufzeit üppig ausgestattet. Allerdings fällt es den Vereinen schwer, alle Mittel schnell abzurufen. Denn diese seien oft gezwungen, ihre Sanierungsprojekte in kleinen Schritten abzuarbeiten. Mit den bescheidenen Erträgen aus Verpachtung und Mitgliedsbeiträgen ist es den meisten Wandervereinen oftmals nicht möglich, mit den notwendigen Standards und Anforderungen mitzuhalten, die sich auch aus gesetzlichen Auflagen zum Brandschutz oder zur Hygiene ergeben. 

Die Hüttenförderung kann hier eine Hilfe sein. Gefördert werden auf Antrag Sanierungs-, Erschließungs-, und Umbaumaßnahmen, die für den mittel- bis langfristigen Erhalt der jeweiligen Wanderhütte notwendig sind oder eine deutliche Stärkung der Qualitätsregion Rhön und Grabfeld als attraktive Wander- und Radwanderregion bedeuten. Soweit die Wanderhütten im Gebiet des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön bzw. des Sternenparks Rhön liegen, dürfen sie deren Zielen nicht widersprechen. Erwünscht ist zudem, dass die Vereine bei Verpachtung darauf hinwirken, regionale Produkte nach den Kriterien mindestens der Dachmarke Rhön anzubieten.

Auch die Kissinger Hütte ist bereits in den Genuss des Förderprogramms gekommen. 
Foto: Marion Eckert (Archivfoto) | Auch die Kissinger Hütte ist bereits in den Genuss des Förderprogramms gekommen. 

Der Fördersatz beträgt 35 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Die örtliche Kommune soll einen weiteren Beitrag in Höhe von 6 Prozent tragen. Die Förderhöhe des Landkreises ist je Hütte auf insgesamt maximal 100.000 Euro begrenzt, aufteilbar auf mehrere Anträge in verschiedenen Jahren. Bisher wurde nur für die Kissinger Hütte auf Langenleitener Gemarkung dieser Maximalbetrag abgerufen, wie Ursula Schneider auflistete. 

Für Sanierungsarbeiten an Dach, Heizung und Parkplatz gibt es für die Rother Kuppe rund 24.000 Euro. Die Würzburger Bergbund-Hütte am Himmeldunkberg hat rund 6600 Euro in Anspruch genommen, während für das Schweinfurter Haus und für eine Toiletten-Anlage für den Rothsee beziehungsweise den Schaustollen jeweils rund 15.000 Euro bereitgestellt wurden. Das Neustädter Haus kann nicht auf Förderung hoffen, da es gerade Verkaufsverhandlungen mit einem privaten Investor gibt. 

Corona-Pandemie als Investitions-Bremse

Die Hüttenförderrichtlinie läuft eigentlich zum Jahresende 2024 aus. Allerdings sind von den 400.000 Euro erst rund 160.000 Euro seit 2019 verplant oder verausgabt. Gründe sind "unter anderem die Nachwirkungen der Corona-Pandemie", wie Schneider erläuterte. Die Pachteinnahmen und Mitgliedsbeiträge lassen nur eine zeitliche Streckung der Maßnahmen zu, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Vereine nicht zu überlasten.

Investitionen werden sich damit noch einige Jahre hinziehen, werden aber weiter angegangen, erläuterte die zuständige Fachfrau. Profitiert haben bisher Schweinfurter Haus, die Rother Kuppe, die Würzburger Bergbundhütte, die Kissinger Hütte und die Hütte am Rothsee. Aktuell liegen wieder Nachfragen zu weiteren Fördermaßnahmen vor. Gefördert wurden zum Beispiel Dach- und Heizungssanierungen, Teilsanierungen von Übernachtungsbereichen, Sanitäranlagen und eine teilweise Parkplatzsanierung.

Die Verwaltung und auch Ursula Schneider von der Regionalentwicklung empfahlen nun dem Kreistag, für eine Verlängerung der Hüttenförderung zu stimmen, zumal nur ein Bruchteil der längst eingestellten Summe ausgegeben wurde. Angefragte Maßnahmen betreffen zum Beispiel weitere Dachsanierungen, Zuwegungen, Überholung Innenausstattung. Dreieinhalb Jahre länger als geplant, also bis Mitte 2028, soll die Richtlinie gelten, inklusive eines Abrechnungszeitraumes.

 
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