
Die Ermittlungen nach dem Brand der Kissinger Hütte bei Langenleiten (Lkr. Rhön-Grabfeld) sind abgeschlossen. Mit dem Ergebnis, dass sich die Brandursache aufgrund des Zustandes des Gebäudes nicht mehr feststellen lässt. "Es gibt jedoch keine Hinweise auf ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten", so der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken, Florian Leimbach. Für ein falsches oder gar aktives Handeln seien keine Anzeichen vorhanden.
Gebäudeteile können nicht mehr ihrem ursprünglichen Standort zugeordnet werden
Im Zuge des Brandes und der Löscharbeiten sei das Dach eingestürzt. Auch seien Wände eingerissen worden, um an das Feuer und an Glutnester zu gelangen. Infolgedessen könnten nicht mehr alle Gebäudeteile ihrem ursprünglichen Standort zugeordnet werden, erläutert Leimbach. Was wiederum dazu führt, dass der Brandherd nicht auszumachen sei. Das ist das Fazit der Brandermittler, die am Mittwochnachmittag am Ort des Geschehens waren.
Am frühen Dienstagvormittag, 18. März, fiel das Hauptgebäude des beliebten Ausflugszieles auf dem Plateau des Feuerbergs einem Brand zum Opfer. Die historische Kissinger Hütte brannte nahezu bis auf die Grundmauern nieder. Der Schaden wird auf eine sechsstellige Summe geschätzt. Verletzt wurde niemand. Das erst vor wenigen Jahren fertiggestellte angrenzende Bettenhaus konnte vor den Flammen bewahrt werden.
hilft auch keine Brandmeldeanlage.
Auch eine Sprinkleranlage hätte das
nicht verhindern können - noch dazu
braucht man hierfür eine Wasserleitung-
die es bekanntlicherweise nicht gibt -
sondern nur Wasservorräte für Normalbetrieb.
Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
Gerade wenn wegen einem Ruhetag niemand vor Ort ist, hilft eine entsprechende Brandmeldeanlage sehr wohl.
Der Kommentar ist total überflüssig.
Sie stellen eine Frage und geben gleich die Antwort dazu. Sie wissen doch nichts.
Ich tippe auf: Nein.
Und das wäre natürlich richtig schlimm.
Für ein solches Bettenhaus sind lokale Rauchwarnmelder vorgeschrieben, Sonderbau.
Im übrigen nützen die nichts, sie alarmieren nur lokal, diese Vorschrift ist in meinem Verständnis unsinnig , aber die Begründung in der DIN ist eindeutig. Dennoch empfehle ich jedem, eine Meldung zu generieren, die aktuelle Technik gibt das allemal her.
Hinter her ist man immer schlauer und auf zuweilen wissende Planer oder Ausführende wird aus „Kostengründen „ nicht gehört.
DIN14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau, Betrieb und Definitionen
DIN14676 Rauchwarnanlagen
Definitionen , Betrieb und Rauchwarnmelder