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Langenleiten
Kissinger Hütte: Nach Abschluss der Ermittlungen bleibt die Ursache des Brandes im Dunkeln
Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Die Brandursache kann nicht mehr festgestellt werden. Keine Hinweise auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.
Am Mittwochnachmittag waren die Brandermittler an der Kissinger Hütte vor Ort.
Foto: Gerhard Fischer | Am Mittwochnachmittag waren die Brandermittler an der Kissinger Hütte vor Ort.
Sigrid Brunner
 |  aktualisiert: 24.03.2025 02:29 Uhr

Die Ermittlungen nach dem Brand der Kissinger Hütte bei Langenleiten (Lkr. Rhön-Grabfeld) sind abgeschlossen. Mit dem Ergebnis, dass sich die Brandursache aufgrund des Zustandes des Gebäudes nicht mehr feststellen lässt. "Es gibt jedoch keine Hinweise auf ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten", so der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Unterfranken, Florian Leimbach. Für ein falsches oder gar aktives Handeln seien keine Anzeichen vorhanden.

Fotoserie
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Gebäudeteile können nicht mehr ihrem ursprünglichen Standort zugeordnet werden

Im Zuge des Brandes und der Löscharbeiten sei das Dach eingestürzt. Auch seien Wände eingerissen worden, um an das Feuer und an Glutnester zu gelangen. Infolgedessen könnten nicht mehr alle Gebäudeteile ihrem ursprünglichen Standort zugeordnet werden, erläutert Leimbach. Was wiederum dazu führt, dass der Brandherd nicht auszumachen sei. Das ist das Fazit der Brandermittler, die am Mittwochnachmittag am Ort des Geschehens waren.

Am frühen Dienstagvormittag, 18. März, fiel das Hauptgebäude des beliebten Ausflugszieles auf dem Plateau des Feuerbergs einem Brand zum Opfer. Die historische Kissinger Hütte brannte nahezu bis auf die Grundmauern nieder. Der Schaden wird auf eine sechsstellige Summe geschätzt. Verletzt wurde niemand. Das erst vor wenigen Jahren fertiggestellte angrenzende Bettenhaus konnte vor den Flammen bewahrt werden.

 
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Kommentare
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  • franz-peter potratzki
    Ohne einen Kommentare zu kritisieren. Das mit den Brandmeldern wäre für mich schon sehr interessant. Gab es diese oder nicht. Hier bitte ich die Redaktion nochmals intensiv nachzufragen und in einem Bericht klarzustellen.
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  • Arthur Weber
    Mich würde einmal interessieren, ob es eine Brandmeldeanlage gab, und ob die ausgelöst hat. Dazu habe ich bisher nirgends etwas gelesen. Ich denke, das eine solche Anlage vorgeschrieben ist. MP bitte da mal nachhaken.
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  • Felix Habermann
    An einem Ruhetag und keiner im Haus
    hilft auch keine Brandmeldeanlage.
    Auch eine Sprinkleranlage hätte das
    nicht verhindern können - noch dazu
    braucht man hierfür eine Wasserleitung-
    die es bekanntlicherweise nicht gibt -
    sondern nur Wasservorräte für Normalbetrieb.
    Gruß Klaus Habermann, Estenfeld ! ! !
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  • Walter Stöckl-Manger
    Ubd all das ist natürlich versucherungsrechtlich gegegebenenfalls von Belang.
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  • Arthur Weber
    Eine Brandmeldeanlage überträgt den Alarm über die Telefonleitung an die Leitstelle der Feuerwehr bzw. an eine ständig besetzte sonstige Stelle. Das kann auch ein Wachdienst sein, wo die Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist.
    Gerade wenn wegen einem Ruhetag niemand vor Ort ist, hilft eine entsprechende Brandmeldeanlage sehr wohl.
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  • Erhard Bolz
    Walter Stöckl-Manger

    Der Kommentar ist total überflüssig.
    Sie stellen eine Frage und geben gleich die Antwort dazu. Sie wissen doch nichts.
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  • Walter Stöckl-Manger
    Herzliches Beileid.
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  • Walter Stöckl-Manger
    Einen angeblich überflüssigen Kommentar per überflüssigem Kommentar eigens für überflüssig zu erklären: Genau mein Humor!
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  • Walter Stöckl-Manger
    Einzig relevante Frage also: Zahlt irgendeine Versicherung?

    Ich tippe auf: Nein.
    Und das wäre natürlich richtig schlimm.
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  • Roland Albert
    Das ist falsch. In einem früheren Bericht wurde sehr wohl auf eine Brandversichrrung und deren Anpassung beim Neubetrieb des Bettenhauses hingewiesen.
    Für ein solches Bettenhaus sind lokale Rauchwarnmelder vorgeschrieben, Sonderbau.
    Im übrigen nützen die nichts, sie alarmieren nur lokal, diese Vorschrift ist in meinem Verständnis unsinnig , aber die Begründung in der DIN ist eindeutig. Dennoch empfehle ich jedem, eine Meldung zu generieren, die aktuelle Technik gibt das allemal her.
    Hinter her ist man immer schlauer und auf zuweilen wissende Planer oder Ausführende wird aus „Kostengründen „ nicht gehört.
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  • Roland Albert
    Wen es näher interessiert
    DIN14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau, Betrieb und Definitionen
    DIN14676 Rauchwarnanlagen
    Definitionen , Betrieb und Rauchwarnmelder
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