
Gerade jetzt im Sommer ist ein Aufenthalt in den Grünanlagen in Bad Neustadt beliebt bei Jung und Alt, zum Beispiel entlang der Brend. Problem: Nicht jeder räumt seinen Müll wieder weg, die Vermüllung in der Stadt nimmt stetig zu. Hier kommt die Sicherheitswacht beziehungsweise der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) ins Spiel. Über die sogenannte Grünanlagensatzung sollen die Beschäftigten dafür sorgen, dass es gesittet und ordentlich zugeht.
Da die Satzung aus dem Jahr 2001 stammt, musste sie auch inhaltlich überarbeitet werden. In diesem Zuge stellten die Stadtverantwortlichen einen großen Nachteil fest: Die Satzung beschränkt sich räumlich lediglich auf die Grünanlagen, also nicht auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze.
Was regelt die neue Sicherheitssatzung in Bad Neustadt?
Der Stadtrat hat deshalb eine neue Sicherheitssatzung beschlossen, die bereits zum 1. Juli in Kraft tritt. Die "Spielregeln" aus den Grünanlagen werden so auf die gesamte Stadt erweitert. Konkret geht es beispielsweise um das Wegwerfen von Zigaretten, das Ausspucken von Kaugummis, hinterlassene Abfälle (Essen, Verpackungen) oder Hundekot, den die Halterinnen und Halter nicht entfernen.
Ordnungsamtsleiter Oliver Seufert bezeichnet die Sicherheitssatzung als "entscheidenden Hebel zur aktiven Bekämpfung der fortschreitenden Vermüllung und einen weiteren Schritt zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls unserer Bürger und Besucher".
So soll der Kommunale Ordnungsdienst in Bad Neustadt bei Verstößen umgehen
Der KOD bekommt so ein Werkzeug an die Hand, um vor Ort immer zunächst die Ansprache zu suchen. "Wir wollen nicht mit Verwarnungen herumfuchteln", stellt Seufert die gewollte Vorgehensweise klar. In gewissen Fällen hätten aber die Mitarbeiter die Befugnis, Verwarnungen oder Platzverweise auszusprechen.
Bis zum 31. August – in diese Zeit fallen auch die Donnerstagskonzerte – drückt die Stadt bei einem ersten Verstoß ein Auge zu und verteilt eine "Orange Karte", vergleichbar mit der Gelben Karte im Fußball. Sollte es nach dieser Verwarnung zeitnah zu einer nächsten Tat kommen, droht aber schon vor Ablauf des Einführungszeitraums ein Bußgeld oder eine Verwarnung.

Auf Nachfrage aus dem Gremium hin erklärte Seufert, dass der KOD rechtlich gesehen die Personalien aufnehmen darf, wenn eine Verwarnung ausgesprochen wird. In dem Fall kann die digitale Technik (App) erweitert werden, die bereits für Knöllchen im Straßenverkehr genutzt wird. Sollte sich die Person weigern, wird die Polizei hinzugerufen.

Zum Thema Müll in der Innenstadt merkte Stadträtin Anne Zeisner die vielen kleinen, umherfliegenden Servietten oder Papierchen an. Der Wind treibe sie teilweise bis zur Vill'schen Alttenstiftung. Gegen den Wind könne man nichts tun. Aber man sollte, so ihr Wunsch, einmal auf die Gastronomen oder Geschäfte zugehen und mit ihnen sprechen.