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Lebenhan
Die Sabel-Schulen werden nicht Träger des geplanten Sport-Gymnasiums im Schloss Löwenhain in Bad Neustadt
Die Schlossinternat Bad Neustadt Projektbau GmbH gründet derzeit eine eigene Schulbetriebsgesellschaft. Wie diese eine staatliche Genehmigung erhalten kann.
Im Schloss Löwenhain im Bad Neustädter Ortsteil Lebenhan soll ein Sport-Internat entstehen. Das wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete Gymnasium soll laut den Projektverantwortlichen 2024/2025 bereits seinen Betrieb aufnehmen.
Foto: Josef Lamber | Im Schloss Löwenhain im Bad Neustädter Ortsteil Lebenhan soll ein Sport-Internat entstehen. Das wirtschaftswissenschaftlich ausgerichtete Gymnasium soll laut den Projektverantwortlichen 2024/2025 bereits seinen ...
Ines Renninger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 17:02 Uhr

"Sportlich" nennen viele Bad Neustädter hinter vorgehaltener Hand den Zeitplan, den Thomas Bichlmayer, Geschäftsführer der Schlossinternat Bad Neustadt Projektbau GmbH, kürzlich in einer Pressemitteilung für das Schlossinternats-Projekt seiner Investorengruppe in Lebenhan präsentierte. Demnach soll das geplante Sport-Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt bereits im Schuljahr 2024/2025 in Betrieb gehen.

Eine Bauvoranfrage hatte das Landratsamt Rhön-Grabfeld Anfang März 2023 positiv bewertet.  Bichlmayer sah damit "alle Signale für die aktive Realisierungsphase auf grün gestellt". Anlass für diese Redaktion, sich nach dem Stand der Dinge in Sachen Schulträger und Schulkonzept zu erkundigen.

Die Sabel-Schulen waren fünf Jahre beratend tätig, Schulträger werden sie nicht

Bei einer Informationsveranstaltung im September 2022 in Lebenhan hatten Geschäftsführer Thomas Bichlmayer und einige Mit-Gesellschafter der Bevölkerung und Lokalpolitikern ihr Internats-Konzept präsentiert. Den Schulbetrieb des Gymnasiums, hieß es auf der damaligen Info-Veranstaltung, übernehmen die Sabel-Schulen als privater Schulträger mit Geschäftsführer Andreas Mischke.

Eine Presseanfrage bei den Sabel-Schulen sechs Monate später zeigt: Das ist nicht der aktuelle Stand. Laut Sabel-Sprecherin Heike Hesse stand der Bildungsträger, der zahlreiche Privatschulen und Akademien an den Standorten München, Nürnberg, Saalfeld, Schongau und Kronach führt, dem Bad Neustädter Projekt zwar über fünf Jahre beratend zur Seite. "Da es sich bei der Schule in Löwenhain aber um eine auf Sport und Sportförderung spezialisierte Schule handeln wird, wird die Schulträgerschaft nicht Sabel selbst, sondern die Cognatio Schulbetriebsgesellschaft übernehmen." 

Die Projektgruppe gründet derzeit eine eigene Schulbetriebsgesellschaft

Übereinstimmend mit der Sabel-Sprecherin erklärte Projektbau-Geschäftsführer Thomas Bichlmayer: Die Cognatio Schulbetriebsgesellschaft befinde sich derzeit in Gründung und werde unter der Schlossinternat Bad Neustadt Projektbau GmbH agieren. Diese bewusste Entscheidung sei erst vor kurzer Zeit getroffen worden, "um dem Schulträger den nötigen Handlungsspielraum auch für weitere derartige Projekte zu geben", so die Sabel-Schulen.

In Deutschland gibt es für alles Regeln. Auch eine Privatschule gründet man nicht nebenbei. Private Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Die Regelungen, die in Bayern für private Schulen gelten, finden sich in den Artikeln 90 bis 104 im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, informiert Michael Kern von der Pressestelle des Bayerischen Kultusministeriums auf eine Anfrage dieser Redaktion.

Wie die Schulaufsichtsbehörde letztlich eingebunden werden muss

Die unmittelbare Schulaufsicht über die Gymnasien obliegt dem Kultusministerium. Ein Antrag auf Schulgenehmigung mit allen erforderlichen Unterlagen sei spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen. Will eine Schule ihren Betrieb 2024/2025 aufnehmen, ist also der 1. April 2024 die Deadline für den Genehmigungsantrag. Liegen dann die Voraussetzungen vor oder können durch entsprechende Auflagen sichergestellt werden, dürfe der Schulträger mit dem Schulbetrieb starten. Er habe dann einen Anspruch auf Genehmigung, so Kern weiter.

Bis zum Anfrage-Zeitpunkt dieser Redaktion, Mitte März 2023, gab es offensichtlich noch keinen Erstkontakt zwischen dem Bad Neustädter Projekt-Verantwortlichen und dem Bayerischen Kultusministerium. Das Projekt selbst sei dem Kultusministerium nicht bekannt. "Der Schulträger hat aber auch noch über ein Jahr Zeit, einen möglichen Genehmigungsantrag mit allen notwendigen Unterlagen fristgerecht zu stellen", stellt Michael Kern klar. 

 
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