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Bad Neustadt
Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge: Ende Mai 2024 kommt sie auch in den Landkreis Rhön-Grabfeld
Landrat Thomas Habermann erwartet von der Bezahlkarte für Asylbewerber mehrere Vorteile, darunter eine Entlastung der Verwaltung. Was ist möglich mit der Karte?
Die blaue Bezahlkarte für Asylbewerber kann an EC-Terminals als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die Barauszahlung ist auf 50 Euro im Monat begrenzt.
Foto: Sven Hoppe/dpa (Symbolfoto) | Die blaue Bezahlkarte für Asylbewerber kann an EC-Terminals als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die Barauszahlung ist auf 50 Euro im Monat begrenzt.
Sigrid Brunner
 |  aktualisiert: 12.05.2024 02:44 Uhr

Bald kommt die Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge auch in den Landkreis Rhön-Grabfeld. Bis Ende Mai soll sie an alle je von ihnen, die bereits hier leben, ausgegeben werden, teilt Landrat Thomas Habermann mit. Ab Juni erhalten sie dann auch die Neuankömmlinge. 

Habermann sieht in der Bezahlkarte mehrere Vorteile. Zum einen erwartet er eine Entlastung der Verwaltung. "Zu Beginn wird der Aufwand wahrscheinlich etwas höher sein, aber wir gehen davon aus, dass sich, nachdem die Daten erstmals ins System eingepflegt wurden und nachdem zwei bis drei Auszahlungstermine abgeschlossen sind, die Vorgehensweise einpendelt", erklärt er. Die Barauszahlung an die Flüchtlinge bedeute einen hohen Aufwand für die Verwaltung. Dieser entfalle mit der Karte. Für die Berechtigten ergebe sich der Vorteil, dass sie keine Anfahrten und Wartezeiten bei der Ausgabe mehr in Kauf nehmen müssten.

Zum anderen könne die Karte grundsätzlich Missbrauchsfällen vorbeugen. Thomas Habermann bezieht sich auf Zahlen der Bundesbank von 2022, wonach von Flüchtlingen mehrere Milliarden Euro ins Ausland gezahlt wurden, um Familienangehörige in der Heimat zu unterstützen. "Das Geld soll dafür benutzt werden, dass die Menschen hier vernünftig leben können", betont er. Erschwert werde durch die Einführung der Karte auch die Geldweitergabe an kriminelle Schlepperbanden.

Die Karte beinhaltet eine Barauszahlung in Höhe von 50 Euro pro Monat

Die blaue Plastikkarte bekommen alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab 14 Jahren. Bei Kindern bis 13 Jahren wird der ihnen zustehende Betrag auf die Karten der Eltern geladen. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren hat die Karte ein Limit von 50 Euro, bei der Altersgruppe von 16 bis 17 Jahren von 100 Euro, über die der oder die Jugendliche selbst verfügen können. Der restliche Betrag, den die Jugendlichen als Bedarf haben, ist auf den Karten der Eltern und kann von diesen neben ihrem eigenen Betrag auf der Karte zur Zahlung verwendet werden.

Die Bezahlkarte ist als Debitkarte ausgestaltet. Auf diese wird die Leistung nach dem AsylbLG für den jeweiligen Monat überwiesen. Die Karte kann grundsätzlich an allen EC-Terminals als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Darüber hinaus könne auch eine Barauszahlung in Höhe von 50 Euro pro Monat vorgenommen werden, erläutert der Landrat.

Die Verwendung der Bezahlkarte kann regional eingegrenzt werden

Im Online-Handel könne die Karte grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Ausgenommen hiervon sei die sogenannte "Whitelist". Dies seien Shops, die zuvor vom Freistaat oder anschließend durch das Landratsamt freigeschaltet werden können, führt Habermann aus. Dazu gehöre zum Beispiel der DB-Shop für das 49-Euro-Ticket.

Die Verwendung kann auf bestimmte Regionen eingegrenzt werden. Möchte jemand beispielsweise nach Hamburg fahren und kündigt das vorher an, kann die Karte dafür freigeschaltet werden. Außerdem ist es möglich, die Karte zu sperren oder bei Verlust eine neue auszustellen und dabei den schon abgebuchten Betrag herauszurechnen.

Grundsätzlich können die Leistungsempfänger auch weiterhin über ihren vollen monatlichen Gesamtbedarf uneingeschränkt verfügen, wenn sie mit der Karte bezahlen. Die Karte ändert nichts an der Leistungshöhe. Lediglich Bargeldabhebungen werden auf 50 Euro pro Person begrenzt. Über die Höhe des Barbetrags sei lange diskutiert worden, so Habermann. Er hält den Betrag, der eher für kleinere Einkäufe vorgesehen sei, für ausreichend.

Mitte Mai beginnen die Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Landkreis Rhön-Grabfeld befinde sich bereits mitten in den Vorbereitungen für die Ausgabe der Karten. Die Behörden buchen monatlich den Betrag auf die Karten, der dem jeweiligen Asylbewerber zusteht. Dazu musste die eingesetzte Software vom Landratsamt entsprechend ergänzt werden. Die Webanwendung müsse, so Habermann, fortlaufend aktualisiert und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Mitte Mai würden die Schulungen bezüglich der neuen Software für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnen. 

Ende März wurde die Bezahlkarte für Asylbewerber und Flüchtlinge bereits für eine Testphase in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg, Traunstein sowie in der kreisfreien Stadt Straubing realisiert. Diese Woche führten 15 weitere Pilotkommunen die Karte ein, darunter der Landkreis Bad Kissingen. Diese Testphase hält Habermann für sinnvoll. Dadurch könne man Schwierigkeiten herausfiltern und von den Erfahrungen der Vorreiter lernen. 

Was er bislang aus den Modellkommunen höre, sei positiv, erzählte Landrat Thomas Habermann. "Es läuft gut." Insofern blickt er der Einführung der Bezahlkarte im Landkreis Rhön-Grabfeld optimistisch entgegen. 

 
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