Statt Bargeld sollen Asylbewerber künftig überall in Deutschland digitales Geld auf einer Debit-Karte bekommen. In Bayern ist Innenstaatssekretär Sandro Kirchner aus Burkardroth (Lkr. Bad Kissingen) für die Einführung zuständig. Am Rande einer Sitzung des Landtags in München erklärt der 48-Jährige, warum Bayern bei der Asylkarte einen Sonderweg geht, der härter und schneller sein soll.
Sandro Kirchner: Wir sind überzeugt: Diese Karte brauchen wir schnellstmöglich in Bayern. Der Bund hat mit 14 Bundesländern dagegen erst jetzt festgelegt, dass er so eine Karte überhaupt will. Wir sind da schon viel weiter. Wir sind bereits mitten im Vergabeverfahren und werden schon Ende März mit mehreren Pilotkommunen starten.
Kirchner: Der Bund orientiert sich zwar an der bayerischen Ausschreibung. Wir werden aber mit unserer eigenen Karte bei unseren Vorgaben deutlich konsequenter sein. Bei unserer Bezahlkarte kann die Nutzung zum Beispiel auf einen Postleitzahlbereich beschränkt werden. Die bayerische Karte lässt auch keine Überweisungen oder Geldtransfers zu und sie schließt auch Online-Käufe aus.
Kirchner: Man wird einen kleinen Anteil des Geldes bar abheben können. Dieser Betrag ist auf 50 Euro limitiert – das ist etwas mehr als zehn Prozent des monatlichen Asyl-Regelsatzes für eine Einzelperson von 460 Euro.
Kirchner: Alle Bundesländer sind sich einig, dass das für den Lebensunterhalt gedachte Geld nicht in andere Kanäle verschwinden soll. Es ist verständlich, Geld nach Hause schicken zu wollen. Aber dies widerspricht dem tatsächlichen Hilfszweck. Diese Möglichkeit ist deshalb künftig nicht mehr gegeben. Wir versprechen uns schon, damit bestimmte Anreize zu reduzieren.
Richtig ist auch, dass Flüchtlinge oft viel Geld für Schleuser ausgeben – und oft auch noch nachträglich bezahlen müssen. Die für den Lebensunterhalt gedachten Gelder können künftig dafür nicht mehr verwendet werden, weil Geldtransfers und Überweisungen ausgeschlossen sind.
Kirchner: Für den Asylbewerber ändert sich eigentlich nicht viel. Er hat das gleiche Geld verfügbar – nur eben hauptsächlich auf der Debit-Karte und nicht mehr in bar. Er geht damit wie Sie und ich etwa zum Discounter, kauft dort ein und bezahlt an der Kasse mit der Karte.
Und wenn man etwa in der Rhön mit einem Bus ohne Fahrkartenautomat unterwegs ist und das Ticket beim Busfahrer kauft oder einen Kaffee trinken will, dafür gibt es dann die 50 Euro Bargeld, die man mit der Karte abheben kann. Man muss sich sein Leben dafür ein wenig organisieren. Aber auch in meiner Heimat in der Rhön kann man an sehr vielen Orten mit der Karte bezahlen.
Kirchner: Nein, man kann weiter überall einkaufen. Man muss sich nur überlegen, wo man mit dem Bargeld und wo man mit der Karte bezahlen kann.
Kirchner: Asylbewerber unterliegen bundesrechtlichen Beschränkungen, das heißt, sie dürfen teils den Landkreis nicht verlassen. Deshalb ist es nur konsequent, dass die Karte auch nur dort einsetzbar ist, wo sich der Asylbewerber aufhalten darf. Das Geld, das auf der Karte verfügbar ist, bleibt zudem bis zum Ausgeben im Zugriff der zuständigen regionalen Behörde. Das heißt: Wenn die Karte verloren geht, ist das Geld nicht weg, sondern kann erneut bereitgestellt werden. Wenn die Person untertaucht oder verschwunden ist, sich also dem Staat entzieht, kann das Geld auf der Karte aber auch sofort gesperrt werden.
Kirchner: Mit Bargeld konnte man auch keine Online-Käufe machen – also ist die Karte hier kein Nachteil. Wir können zudem bestimmte Online-Käufe gezielt freischalten – zum Beispiel für das 49-Euro-Ticket der Bahn. Das wird man mit unserer Karte online kaufen können.
Kirchner: Die Behörden müssen aktuell sehr umständlich Bargeld organisieren, in größeren Kommunen auch größere Mengen, um dieses Geld dann direkt in Ausländerbehörden, Sozialämtern oder in den Rathäusern auszubezahlen. Dieser Aufwand wird künftig entfallen.
Zukünftig wird die Karte einmal konfiguriert für die jeweilige Person. Es wird auch weiter jeden Monat bei der Freischaltung des Geldes den persönlichen Kontakt in der Behörde geben, das ist auch wichtig. Aber es muss kein Geld mehr organisiert, abgesichert und ausbezahlt werden, weil dies dann alles digital abläuft.
Anders, als in anderen Bundesländern offenbar geplant, übernimmt der Freistaat Bayern zudem die kompletten Kosten für die Einführung und den Betrieb der Karte. Die Kommunen haben damit also auch keinerlei finanzielle Belastung.
Kirchner: Die Pilotversuche wollen wir Ende März starten. Die Pilotregionen Günzburg, Fürstenfeldbruck, Traunstein und Straubing liegen alle in Südbayern, weil wir in der Pilotphase kurze Wege brauchen, um die Dinge voranzubringen. Im zweiten Quartal 2024 wird die Bezahlkarte dann Bayern weit ausgerollt – auch in allen Landkreisen und Städten in Unterfranken.
Wer einmal auf die Zahlen blickt, versteht auch, warum: Einem alleinstehenden Geflüchteten in einer Erstunterbringung stehen 204 Euro pro Monat zur Verfügung, um Handyrechnungen, Kosten für Bedarfsgegenstände oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr zu bezahlen. Wie viel davon bleibt wohl übrig, das eine Asyl suchende Person irgendwohin überweisen könnte? Wer soll damit einen ganzen Familiennachzug finanzieren können?
Die Bezahlkarte suggeriert also, ein Problem zu lösen, dessen Existenz nicht belegt ist. Sie ist ein symbolpolitischer Kartentrick."....
Quelle: Spiegel, "Die Freiheit nehm ich dir"
...Was kann dann falsch an dem Kartensystem sein ?
Was spricht dagegen ?
PS
Wozu braucht jemand, der zu Fuß mehrere Staaten durchquert hat und den ganzen Tag Zeit hat, ÖPNV Tickets ?
Also warum geht man davon aus, dass dafür Geld "verplempert" würde, während in der Heimat die Frau mit den Kindern ohne oder mit nur geringstem Einkommen sitzt und auf Geld für den nächsten Hirsebrei wartet?
Wer sagt, dass Geld nur zum Zweck des Nachzugs überwiesen werden würde?
Mit in unseren Augen geringen Beträgen lässt sich eine bettelarme Familie für einen Monat ernähren.
Das ist zwar ehrenwert, jedoch nicht Aufgabe der Asylleistungen.
Dass dieses Placebo-System zur Beruhigung rechter Volksseelen ordentlich Steuergeld kostet. Oder glauben Sie etwa, dass jemand die Bezahlkarte und das damit verbundene EDV-System für lau produziert und betreibt.
Wenn Sie davon überzeugt sind, probieren Sie folgendes:
Unterbreiten Sie Ihrem Arbeitgeber, er solle doch der Einfachheit halber Ihren Lohn zukünftig bar auszahlen.
Wenn Sie recht haben, freut er sich. Wenn nicht, sieht er Sie erstaunt an und lässt Sie kommentarlos sitzen.
Die Vorgehensweise verletzt bereits das Grundrecht der Freizügigkeit, der Klageweg ist allen Betroffenen und Verbänden offen. Die Warnungen von fachkundigen Stellen werden wie üblich ignoriert.
Klischeehaftes Geraune, Vorverurteilung, Stereotype und Generalverdacht gegen Migranten werden auch dann nicht "seriös", wenn man es bürokratisch formuliert. Die Gesinnung entlarvt sich selbst. Die CSU ist - neben Hubert Aiwanger - weiter der beste Steigbügelhalter für die AfD.
Anstatt Bürokratie zu begrenzen wird immer neue geschaffen. Wer trägt denn diese Kosten?
Man weiß nicht, was absurder ist: die Verlogenheit dieser Politik - oder dass immer noch welche auf so etwas hereinfallen.
- Diebstahlschutz
- Missbrauch verhindern
- Kostensenkung
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"Zugunsten der AfD" ?
Regiert die wohl ?
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Ich würde insoweit über Art. 3 GG gehen und bezweifeln, dass die Maßnahme für den Schutzbereich des Art. 11 GG die Voraussetzungen erfüllt und rechtens ist, da ja hier die für Asylsuchende - sprich Ausländer - eingeschränkte Freizügigkeit missbraucht wird für weitere Benachteiligungen, die - wie eingeräumt wird - nur das Ziel haben, rechtsfremd Druck auszuüben und fiktiv behaupteten "Missbrauch" von Leistungen zu sanktionieren.
Ist von Nachteil, dass auf den Karten das Geld der Leute vor Diebstahl sicher ist ?
Ist von Nachteil, dass die Leute nicht aktiv das Geld zu holen brauchen, sondern es einfach aufgebucht wird ?
Ist von Nachteil, dass im Falle des Verlusts des Geldbeutels das Geld nicht weg ist, sondern es einfach auf eine neue Karte umgebucht werden kann ?
Ja ?
Ok, mit den schlimmen Nachteilen wird man dann wohl leben müssen.
Also nicht mal "müssen".
Denn wer das alles nicht will, kann ja auf die Zahlungen verzichten.
Oder man geht zurück in´s Herkunftsland. Da muss man sich die Nachteile des Kartensystems nicht antun.
auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
Mit welchem Recht darf man z.B. Edogan und Scholz wählen?
Ich z.B. darf nur Habeck wählen, das ist doch ungerecht oder?
wenn es Länder gibt, wo das zwar "erlaubt" ist, aber nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (Kind hat Eltern unterschieldicher Nationen und ist in dem einen Land geboren, wächst im anderen auf...) und sich zum Beispiel mit der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeiten entscheiden muss, wäre das ja ganz was anderes, als anderswo "erlaubt" bedeutet.
Und abgesehen davon, kann es durchaus sein, dass das, was die Mehrzahl der Länder macht, falsch oder insbesondere für Deutschland falsch sein kann.
Möchte nicht wissen wieviel Deutsche nach Amerika ziehen und dort zu ihrem deutschen Pass auch den amerikanischen Pass haben.
Aber manche meinen halt "Deutscher" ist ein elitärer Club, da kann man nicht auch noch Mitglied eines andere Clubs (Ausland) sein. Einige nehmen das Thema ernster als die Sache wert ist.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/654839/umfrage/deutsche-staatsbuerger-mit-zweiter-staatsangehoerigkeit-in-deutschland-nach-herkunftslaendern/
Entweder man ist Ami oder Deutscher mit Aufenthaltsgenehmigung (Green Card)!
Und kein Deutscher darf in Amerika Wählen und weil keinen Wohnsitz in Deutschland auch nicht in Deutschland.
Also erst einmal erkundigen und nicht einfach los schreiben!