Die Heilquellen Urbani und Regius sind der große Schatz der Kurstadt Bad Königshofen. Sie verhelfen nicht nur vielen Menschen zu Wohlbefinden und Linderung ihrer körperlichen Beschwerden. Sie sichern auch den Titel als Badestadt, versorgen teilweise die Franken-Therme mit Heilwasser und erhalten einen wichtigen Wirtschaftszweig der Stadt und der gesamten Region.
Die Heilquellen benötigen ein Schutzgebiet, damit sie durch äußere Einflüsse nicht Schaden nehmen oder gar verunreinigt werden. Und dieses Schutzgebiet, genauer gesagt seine anstehende Erweiterung, beschäftigt derzeit die Stadt, aber auch Landwirtschaft, Firmen oder Privatpersonen.
Längerer Prozess der Gebietserweiterung
Die Schutzgebietserweiterung ist noch nicht umgesetzt. Bis es so weit ist, wird auch noch einige Zeit vergehen. Aber die ersten Schritte dorthin werden derzeit getan. Im Sommer 2020 waren die Sanierungsarbeiten an der Urbani-Quelle angelaufen. Sie liegt direkt im Kurpark in unmittelbarer Nähe der Trink- und Wandelhalle. Etwas weiter Richtung Ipthausen liegt die Regius-Quelle, die zweite Heilwasser-Ressource der Kurstadt. Sie hat vor 50 Jahren den Heilbad-Titel für die Stadt ermöglicht. Denn für dieses Prädikat sind mindestens zwei Quellen nötig.
Die beiden neuen Schachtdeckel der Urbani-Quelle sind bewusst sichtbar vor der neuen Trink- und Wandelhalle im Kurpark platziert. Dort sollen beide Heilwässer zur Anwendung aus den Hähnen fließen. Während die Regius-Quelle bei Ipthausen lediglich "regeneriert" wurde, so der Fachbegriff, wurde die Urbani-Quelle umfangreich saniert. Sie musste unter anderem dauerhaft vor Oberflächenwasser geschützt werden.
Quellensanierung kostete rund 630.000 Euro
"Es bestand dringender Handlungsbedarf", so Geschäftsstellenleiterin Elisa Sperl 2020 gegenüber dieser Redaktion beim Sanierungs-Start. Rund 630.000 Euro hat die Generalsanierung für die Urbani-Quelle verschlungen, die Stadt kann mit rund 70-prozentiger Förderung rechnen.
Im Rahmen der Neuabnahme der Quellen wurde nun durch das Landratsamt gefordert, das Heilquellenschutzgebiet neu zu fassen. Die letzte Verordnung des Landratsamtes über das Schutzgebiet für die Quellen stammt aus dem Jahr 1985. Es gibt jedoch mittlerweile eine neue Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr 1998, die für die Ausweisung der Heilquellenschutzgebiete maßgeblich ist. Entsprechend soll die alte Verordnung nun überarbeitet werden.
"Das war eigentlich nicht gewollt und beabsichtigt", so Bürgermeister Thomas Helbling gegenüber dieser Redaktion. Die Ausweitung beschäftigt seitdem die Stadt und vor allem die Träger öffentlicher Belange. Die wurden im Herbst 2023 gehört, einer von ihnen ist der Kreisverband des Bauernverbands. "Für die Landwirte ändert sich nicht viel", so Bürgermeister Helbling.
Es darf nicht beliebig tief gegraben werden
Ein wichtiger Faktor rund um ein Heilquellenschutzgebiet seien Grabungstiefen. Bei einem Ackerpflug zum Beispiel werden keine Grenzen überschritten. Wenn es aber mehrere Meter tief geht, könnte der Heilquellenschutz betroffen sein. Deshalb sei auch ein Vertreter des Bergamtes in Bayreuth bei einer kürzlichen Besprechung mit am Tisch gesessen. Von einer limitierten Grabungstiefe war zum Beispiel der Sparkassen-Neubau in Bad Königshofen betroffen.
Nach dem aktuellen Entwurf, so heißt es aus dem Landratsamt, sind nur in den Schutzzonen I bis III für die landwirtschaftliche Nutzung Ge- und Verbote vorgesehen. Diese ähneln den Vorschriften in Wasserschutzgebieten, heißt es aus der Behörde. In den weit gefassten Schutzzonen A und B seien keine solchen Restriktionen zu erwarten. Ansonsten sei man im Landratsamt um einen Ausgleich der Interessen bemüht.
Darf Niederschlagswasser versickern oder nicht?
Eine Frage, die auf Häuslebauer oder Hausbesitzer zukommen könnte, ist die nach dem Versickern von Niederschlagswasser. Der Gabolshäuser Stadtrat Gerald Kneuer brachte das Thema in der jüngsten Stadtratssitzung aufs Tapet. Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob Regenwasser versickern darf oder in Zisternen zurückgehalten werden muss. Regenwasser vom Dach könnte Eintragungen durch Vogelkot enthalten und somit problematisch werden, nannte Kneuer in der Sitzung ein Beispiel.
Wie es aus dem Landratsamt heißt, seien einschränkende Regelungen im vorliegenden Entwurf enthalten. Unter welchen Voraussetzungen eine Versickerung von Niederschlagswasser möglich ist, sei "daher im Einzelfall zu entscheiden". Es gebe auch die Möglichkeit einer Befreiung von Festlegungen. Man sei im Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen, ob allgemeingültige Maßgaben zur Versickerung von Niederschlagswasser festgelegt werden können.
Nach den Trägern öffentlicher Belange wie Nachbarkommunen oder Verbänden steht als Nächstes die Einbeziehung der Öffentlichkeit an. Dann können Bürgerinnen und Bürger ihre ganz persönlichen Fragen zu den Auswirkungen der Erweiterung stellen.
Gips-Abbau der Firma Knauf betroffen
Hellhörig ist schon die Firma Knauf aus Iphofen, die nördlich von Bad Königshofen seit Jahrzehnten Gips abbaut und auch weiter abbauen will. Das Abbaugebiet zum Beispiel an der Staatsstraße 2282 wäre von der Erweiterungsfläche betroffen, wie auch das Landratsamt bestätigt. Es läge dann im "quantitativen" Heilquellenschutzgebiet. "Angesichts dieses Interessenkonfliktes ist das Landratsamt Rhön-Grabfeld bemüht, die Belange des Heilquellenschutzes mit den Belangen der Rohstoffsicherheit in Einklang zu bringen", heißt es aus der Behörde. Entsprechend sei man mit beiden Seiten in Kontakt.
Bis die Schutzgebiets-Erweiterung unter Dach und Fach ist, wird, wie gesagt, noch einige Zeit verstreichen. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit steht auch noch ein Erörterungstermin an, schließlich sollen Bedenken und Anregungen in die Pläne eingearbeitet werden. Erst einmal wird im Juli das Bürgerfest gefeiert mit dem 50. Jubiläum der Baderhebung.
Hat der Herr Keuper das bedacht?