
Bei der Teambildungsmaßnahme gemeinsam gemütlich den Tag Revue passieren lassen: Das war das Ziel des Grillfests im Oktober 2023, an dem Führungskräfte wie Auszubildende des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt teilnahmen. Für drei von ihnen soll jener Abend allerdings einen traumatischen Verlauf genommen haben: Sie werfen einer Führungskraft des Klinikums vor, sie auf der Grillfeier sexuell belästigt und sich an ihnen vergangen zu haben.
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe Mitte November 2023 hatte das Klinikum den leitenden Mitarbeiter freigestellt und später gekündigt. Vor dem Amtsgericht Bad Neustadt muss sich der 45-Jährige seit diesem Donnerstag wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Belästigung verantworten. Das öffentliche Interesse an der Verhandlung ist groß, fast alle Besucherplätze im Gerichtssaal waren zum Prozessauftakt belegt.
Angeklagter bestreitet in der Verhandlung am Amtsgericht die Vorwürfe
Der Angeklagte hörte sich die Anklageschrift gefasst und mit gefalteten Händen an. Laut Anklageschrift soll er sich bei dem Grillfest, bei dem auch Alkohol getrunken wurde, während eines Lagerfeuers an zwei volljährigen und einem minderjährigen Auszubildenden vergangen haben. Bei allen dreien habe er den Überraschungsmoment ausgenutzt, als sie in gebeugter Haltung aufs Handy blickten. Wenig später soll es beim Austreten an einer Hecke zu einem weiteren Vorfall mit einem der drei Betroffenen gekommen sein.
Der 45-Jährige bestritt am Donnerstag vor Gericht die Vorwürfe. "All das ist nicht passiert. Ich habe niemanden in der beschriebenen Weise angefasst", sagte er mit ruhiger Stimme. Er habe Azubis lediglich auf die Schulter geklopft, einen von ihnen auf seinen außergewöhnlichen Schmuck angesprochen und Gespräche geführt. Da er nur mäßig Alkohol getrunken habe, könne er sich an den Abend im Oktober 2023 genau erinnern.

Die Grillfeier sollte nach seiner Aussage den "gelungenen und informativen" Teambildungstag abrunden. Ziel der Führungskräfte sei gewesen, sich den Azubis nahbar zu zeigen. So sei etwa vereinbart worden, dass sich alle mit "Du" ansprechen. Am Anschluss an das Grillen und die Siegerehrung eines internen Wettbewerbs hätten alle zusammen am Lagerfeuer gesessen. Er habe sein Handy bei einer Gruppe Auszubildender platziert und darauf Musik abgespielt.
Ehemalige Campus-Führungskraft: Bereue schlüpfrigen Spruch über Frauen
Das Handy habe er dann den jungen Erwachsenen für ihre Musik-Auswahl überlassen. Er selbst habe daraufhin mit anderen Azubis geredet. Gegen Mitternacht seien die Unterhaltungen auf "Stammtisch-Niveau" abgeglitten. Er habe dabei einen schlüpfrigen Spruch über Frauen gemacht, sagt der Beschuldigte. Das tue ihm leid: "Das war daneben und distanzlos."
Wenig später habe er gemeinsam mit einer anderen Führungskraft die Feier verlassen. Auch der folgende zweite Seminartag sei "ein voller Erfolg" gewesen: "Alles hat sehr gut geklappt, es gab keine besonderen Vorkommnisse". Nach dem Seminar habe er einen lang ersehnten Urlaub angetreten.
Umso überraschter sei er gewesen, als er einige Zeit nach der Teambildungsmaßnahme mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, sagt der 45-Jährige. "Was nach meinem Urlaub passiert ist, ist ein Albtraum für meine Familie und mich und nicht in Worte zu fassen." Gerade als Familienvater halte er es für gut und richtig, dass sexuelle Übergriffe ernst genommen und bestraft würden: "Es ist wichtig, solche Vorfälle genau zu prüfen".
Er habe sich nichts zuschulden kommen, leide aber bis heute massiv an den Folgen der Vorwürfe, sagte der Angeklagte zum Prozessauftakt. So habe er im Dezember 2023 seinen Job verloren, der ihm viel bedeutet und für den er jahrelang hart gearbeitet habe. Seine Familie und er seien an die Grenzen der psychischen Belastungsfähigkeit gelangt, sie seien Erpressung, Bedrohung und Hetze ausgesetzt. Er sei bis heute arbeitsunfähig, sagte die frühere Führungskraft.
Die Frage von Richterin Katrin Hofmann, ob er die betroffenen Auszubildenden vor dem Grillabend näher gekannt habe, verneinte er. Ob er sich vorstellen könne, welchen Grund drei Auszubildende haben könnten, ihm unabhängig voneinander sexuelle Übergriffe vorzuwerfen? "Nein, dafür habe ich keine Erklärung", so seine Antwort.
Auszubildender sagt nichtöffentlich vor Gericht aus
Der Auszubildende, den der Angeklagte am Lagerfeuer und später beim Urinieren belästigt haben soll, sagte am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Ein weiterer schilderte in seiner öffentlichen Aussage die Vorwürfe so, wie sie aus der Anklageschrift hervorgehen. Ein Kriminalbeamter sagte im Zeugenstand, aus den Chatverläufen des Angeklagten ließen sich Rückschlüsse auf homosexuelle Neigungen ziehen.
Die Verhandlung wird am Donnerstag, 20. März, um 9 Uhr fortgesetzt.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht/komplettansicht
Sie schreiben:
..."während eines Lagerfeuers an zwei volljährigen und einem minderjährigen Auszubildenden vergangen haben. Bei allen dreien habe er den Überraschungsmoment ausgenutzt, als sie in gebeugter Haltung aufs Handy blickten."....
In der Überschrift und dem genannten 2. Absatz ist von "Vergewaltigung" die Rede, zweifach heißt es, er soll sich "vergangen haben" (Umschreibung für Vergewaltigung)....
Verzeihen Sie, aber das passt alles nicht zusammen und zeigt, wie die Ausweitung und (ideologische) Dramatisierung von Begriffen bzw. von Tathandlungen vor allem für eines sorgt: Konfusion!
Wenn man schon so herumeiert und entweder nicht genau sagen kann oder will, was denn eigentlich "passiert" ist, dann wäre es hilfreich, den angeklagten Straftatbestand zu erfahren.
Es ist in dem Bereich aus Gründen alles etwas unübersichtlich geworden; § 177 Abs. 2 Nr. 3 evtl...? Oder geht es gar um "Gewalt"?