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Bad Neustadt/Mellrichstadt
32.000 Euro nach Schockanruf in Mellrichstadt ergaunert: Geldabholer muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis
Am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Bad Neustadt fiel das Urteil gegen einen 27-Jährigen, der als Kurier Senioren um ihr Geld brachte.
Nach einem Schockanruf hatte eine Seniorin 32.000 Euro auf ihrem Grundstück zum Abholen deponiert. Der Kurier wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt.
Foto: Sebastian Gollnow (Symbolbild)  | Nach einem Schockanruf hatte eine Seniorin 32.000 Euro auf ihrem Grundstück zum Abholen deponiert. Der Kurier wurde nun zu einer Haftstrafe verurteilt.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 24.02.2025 02:32 Uhr

Kein Pardon, sondern vielmehr einen längeren Gefängnisaufenthalt gibt es für einen jungen Mann für seine Beteiligung an einem Schockanruf, bei dem eine ältere Dame aus Mellrichstadt um Ersparnisse von über 30.000 Euro gebracht wurde (wir berichteten). Dabei war er nur der Kurier und nicht der Hauptdrahtzieher, der nach Ansicht des Gerichts unbehelligt vom Ausland aus die Opfer ausspäht.

Schon am ersten Verhandlungstag vor gut zwei Wochen am Amtsgericht in Bad Neustadt hatte der Angeklagte aus dem Raum Bad Nauheim seine Beteiligung an dem Betrug voll umfänglich eingeräumt. Demnach fungierte der 27-jährige gebürtige Rumäne als Kurier, der das Geld eines Opfers nach einem Schockanruf in Mellrichstadt abholte und dann bei einem Auftraggeber in Hessen ablieferte. Der Angeklagte will nach eigener Aussage nichts vom Inhalt des Päckchens gewusst haben. Erst nach intensiver Befragung gestand der Angeklagte, dass er "geahnt" habe, dass bei den Vorgängen "nicht alles mit rechten Dingen" zugeht. Zumal er 1000 Euro als Entlohnung erhalten habe.

Die Betrogene konnte sich ihr Verhalten selbst nicht erklären

Die Masche, mit der sich die eigentlichen Drahtzieher das Vertrauen einer ahnungslosen Seniorin erschlichen, folgt einem bekannten Muster. Anrufer hatten sich als Polizeibeamte ausgegeben und die Frau auf Einbrüche in der Nachbarschaft aufmerksam gemacht. Die Mellrichstädterin war misstrauisch geworden und verständigte ihren Schwiegersohn und die Polizei, die sie eindringlich beschwor, keine Wertsachen zu übergeben. Trotz der Warnungen kam es aber doch nach einem zweiten Anruf eines angeblichen Kriminalbeamten im Mai 2023 zu einer Geldübergabe.

Die betrogene Frau konnte sich ihr Verhalten selbst nicht erklären. Die Situation habe sie wohl überfordert, bedauerte sie als Zeugin am zweiten Verhandlungstag. So war sie trotz der Intervention der Mellrichstädter Polizisten den Anweisungen des Anrufers nachgekommen, hatte den Betrag aus ihrem Schließfach geholt und auf ihrem Grundstück zum Abholen deponiert.

Ein zweiter Fall brachte die Ermittler auf die richtige Spur

Das Verbrechen wäre vielleicht gar nicht aufgeklärt worden, wenn nicht "Kommissar Zufall" geholfen hätte.

Der Angeklagte war in Aschaffenburg bei einem ähnlichen Delikt kurze Zeit darauf auf frischer Tat ertappt worden. Im Zuge der Ermittlungen war ein Kriminalbeamter einer Fachabteilung in Würzburg, die sich ausschließlich um Schockanrufe kümmert, beim Auswerten der Indizien durch einen glücklichen Umstand auf die Verstrickung des Täters in den Vorfall von Mellrichstadt gestoßen. Nun musste sich der junge Mann gleichzeitig in zwei Verfahren verantworten.

Das war auch mit ein Grund dafür, dass das Gericht im Urteilsspruch wenig Milde hat walten lassen. Ein "minderschwerer Fall" – auf den der Anwalt plädierte – liege auch deshalb nicht vor, weil der Angeklagte zwar die Tat eingeräumt, nichts aber über die Identität der Hintermänner preisgegeben hat, hieß es in der Urteilsbegründung. Darüber hinaus sei er als Mitglied einer Verbrecherbande mit mafiaähnlicher Struktur anzusehen. Die Strafe lag daher auch mit einem Freiheitsentzug von zwei Jahren und sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß von einem Jahr Gefängnis. Eine Bewährung wurde nicht eingeräumt. Außerdem muss der Angeklagte den entstandenen Schaden von 32.000 Euro wiedergutmachen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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