
Sogenannte „Schockanrufer“ versuchten am Donnerstag bei einer Seniorin im Landkreis Rhön-Grabfeld mit einer gängigen Masche Wertgegenstände zu erbeuten, wie es in einer gemeinsamen Presseerklärung von Polizeipräsidium Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom Donnerstagnachmittag heißt.
Angeblich tödlicher Unfall der Tochter
Bei diesem Schockanruf berichteten die Anrufer von einem angeblich tödlichen Verkehrsunfall. Die Tochter der 78-Jährigen habe einen Unfall verursacht und müsse nun eine Kaution bezahlen, um nicht inhaftiert zu werden. Die Frau fuhr daraufhin zu ihrer Bank, um von dort Wertgegenstände zu holen.
Wieder zu Hause bemerkte die Seniorin den Betrug, verständigte die Polizei und gab eine Personenbeschreibung des Abholers durch, welcher bereits vor ihrer Türe stand. Bei einer sofort eingeleiteten Fahndung der Polizeiinspektion Bad Neustadt an der Saale konnte ein schwarzer VW mit zwei Insassen kontrolliert werden. Auf den 17- jährigen Beifahrer passte die Personenbeschreibung der Seniorin. Der 26-jährige Fahrer sowie der Beifahrer wurden daraufhin beide festgenommen.
Kriminalpolizei ermittelt weiter
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurden die beiden Tatverdächtigen am Freitag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ gegen die beiden jungen Männer Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Anschließend wurden die beiden Männer in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht. Die Ermittlungen, insbesondere zu weiteren Tatbeteiligten, führt nun die zentrale Sachbearbeitungsstelle in dem Deliktsfeld bei der Kriminalpolizei Würzburg.
Tipps der Polizei
Seit Jahren versucht das Polizeipräsidium Unterfranken, durch Präventions-Kampagnen die Menschen zu sensibilisieren. Die wichtigsten Botschaften der Polizei für Bürgerinnen und Bürger sind dabei im Ernstfall:
• Legen Sie auf. Wählen Sie selbst die Notrufnummer 110 und fragen bei der Polizei nach einem entsprechenden Einsatz beziehungsweise, ob tatsächlich Verwandte in Not sind.
• Die Polizei weist niemals an, Geld oder Schmuck zu Hause zur Abholung bereitzulegen oder an Abholer zu übergeben.
• Weder Polizei noch Justiz werden Sie jemals telefonisch auffordern, Geld zu überweisen.
• Übergeben Sie keine Geldbeträge an Fremde! Weder die Polizei noch die Justiz holt bei Ihnen an der Haustüre Wertsachen ab, um sie in Verwahrung zu nehmen.
• Die Täter können mittels Call ID-Spoofing jede von ihnen gewünschte Rufnummer auf dem Telefondisplay anzeigen lassen - bei der echten Polizei erscheint niemals die 110 (auch nicht mit Vorwahl).