
Nachdem bereits in den Bürgerversammlungen kontrovers diskutiert wurde, machte auch ein anonymes Flugblatt mit Windrad-Infos "Besorgter Ansbacher und Rodener Bürger" die Runde. Im Rathaus Roden hingegen laufen bereits die Planungen auf Hochtouren. Um möglichst viel Transparenz in das Projekt zu bringen, hat Rodens Bürgermeister Johannes Albert zusammen mit Planerin Mariella Schubert von Plan PSW aus Bayreuth zum Vor-Ort-Termin eingeladen. Sie erläutern, was derzeit an Projektdetails bekannt ist:
1. Wie ist die Situation in Roden?
In Roden besteht seit 2013/14 ein Vorranggebiet für Windkraft im Bereich Weichsel- und Mausberg. Das Gebiet erstreckt sich teils über privaten Grund, teils liegt es auf gemeindeeigenem. Insgesamt könnten hier sieben Windräder entstehen. Bisher hatte sich die Gemeinde gegen die Bebauung gewehrt. Dass sie nun ihre Meinung geändert hat, liegt an dem neuen Windenergieflächenbedarfsgesetz, durch das der Ausbau der Windenergie in Deutschland beschleunigt werden soll. "Wir wollen den Ausbau als Gemeinde koordinieren", sagt Johannes Albert. Denn kämen private Investoren der Gemeinde bevor, verlören die gemeindlichen und privaten Flächen – je nach Standort der Windräder – an Wert, sprich, sie könnten nicht mehr maximal genutzt werden.
2. Höhe, Leistung, Umfang: Welche Windkraftanlagen sind geplant?
Geplant sind Anlagen von Vestas Wind Systems A/S, ein Hersteller von Windkraftanlagen mit Sitz im dänischen Aarhus. Die Anlagen erreichen eine Gesamthöhe von 261 Metern, die Nabenhöhe liegt auf 175 Metern. Der Durchmesser der Rotoren liegt bei 172 Metern. Eine Anlage erbringt Leistung von 7,2 Megawatt. "Das ist fünfmal so viel, wie die bisherigen Anlagen leisten können", so die Planerin. Das Fundament der Anlage hat einen Durchmesser von 26 Metern. Die Kranstellfläche beträgt 2000 Quadratmeter. "Diese muss auch dauerhaft für Wartung oder Reparaturarbeiten bestehen bleiben", so Schubert. Die Fläche selbst wird geschottert.

3. Thema Lautstärke: Mit welcher Mehrbelastung wird gerechnet?
Auf Rodener Gebiet existieren bereits zwei Windräder. Diese stehen je 1100 und je 900 Meter von der Wohnbebauung weg. "Nach den aktuellen Regelungen dürften wir mit den neuen Windrädern sogar 800 Meter an die Wohnbebauung heran. Wir bleiben aber bei dem Abstand von 1000 Metern", erläutert Albert. Wie hoch die Schall-Mehrbelastung wird, wird durch ein Lärmschutzgutachten geklärt. Generell gilt: Der Schall des Rotorschlags, der an den Wohnhäusern ankommt, darf maximal 45 Dezibel nicht überschreiten. Am ehesten vergleichen kann man die Lautstärke mit Flüstern, einem Kühlschranksurren oder einer ruhigen Wohngegend ohne Straßenverkehr. "Luftreiniger im Klassenzimmer müssen immer unter 40 Dezibel liegen", weiß Albert noch aus der Zeit, in der diese überall Einzug hielten. "Wegreden kann man das Geräusch nicht, aber es wird auch sehr unterschiedlich empfunden", erläutert Schubert.
4. Thema Schattenwurf: Welche Wohnhäuser bekommen welchen Schatten?
Auch in Sachen Schattenwurf laufen Gutachten. Betroffen sind in erster Linie Ansbach und Urspringen. "Windräder dürfen maximal 30 Minuten pro Tag beziehungsweise 30 Stunden im Jahr Schatten werfen", erläutert Schubert. Je nachdem wie sie liegen und welchen Schatten sie wann werfen, werden Abschaltzeiten getaktet. Vor allem abends, wenn die Sonne tief steht, stehen deswegen Windräder oft still.
5. Thema Flächenversieglung und Artenschutz: Wie viel Wald muss gerodet werden?
Wieviel Fläche für das einzelne Windrad exakt benötigt wird, wird derzeit noch ermittelt. Klar ist, es müssen auch Teile des Waldes dafür gerodet werden. "Man muss aber sagen, dass es sich in dem Bereich nicht um den hochwertigsten Wald handelt", so der Bürgermeister. Derzeit gebe es dort viele Schwarzkiefern. Die seien durch die Trockenheit angegriffen, der Boden extrem steinig. Damit hier entsprechend ausgeglichen wird, gibt es einen landschaftspflegerischen Begleitplan. Die gerodeten Flächen werden wieder aufgeforstet. Wo diese Fläche entstehen soll, ist noch offen. "Die Chancen in der Wiederaufforstung liegen auch darin, Trockenexperten anzupflanzen", so Albert. Zudem werde alles, was rund um die Anlage nicht freibleiben muss, wieder bepflanzt. Obwohl es aufgrund der Einstufung als Vorranggebiet nach EU-Notfallverordnung nicht zwingend nötig war, habe man das Gebiet auch auf zu schützende Arten überprüfen lassen. Dabei sei bisher nichts Entgegenstehendes herausgekommen.
6. Was ist mit den Windrädern auf Privatgrund?
Neben dem gemeindlichen Grund könnten drei Windanlagen auf privatem Grund gebaut werden. Dafür ist man derzeit mit 22 Grundstückseigentümern in den Verhandlungen. "Die Gespräche laufen erfreulich gut", bestätigt Schubert. Damit keiner bei der Vergütung benachteiligt werde, habe man sich für das Pool-Modell entschieden. "Das sieht vor, dass jeder, der sich vorstellen kann, sein Grundstück zur Verfügung zu stellen, finanziell beteiligt wird", so Schubert. Allerdings in unterschiedlicher Höhe. Den größten Anteil erhält derjenige, der den Standort stellt.
7. Welche Art der Bürgerbeteiligung gibt es?
Um die Akzeptanz der Windkraft im Ort zu stärken, plant die Gemeinde zukünftig eine Genossenschaft zu gründen. Als solche könne man sich bei der Energieversorgung Lohr-Karlstadt, die als Pächterin den Windpark plant und hier mit der Thüga Erneuerbare Energien (THEE) GmbH & Co.KG zusammenarbeitet, einkaufen und Anteile erwerben. "Langfristig gesehen kann man über die Genossenschaft auch weitere Projekte wie Fotovoltaik-Flächen laufen lassen", erläutert Albert. Wann sich die Bürger einschreiben können und welche Rendite in Aussicht steht, lässt sich noch nicht sagen.
8. Inwiefern profitiert die Gemeinde vom Windpark?
In Aussicht stehen für die Gemeinde rund 300.000 Euro im Jahr. "Das Geld können wir gut gebrauchen", sagt Bürgermeister Albert. "Unser Hochbehälter muss saniert werden, wir brauchen ein neues Feuerwehrauto, ein neues Feuerwehrhaus und die Ortsdurchfahrt in Roden ist auch nicht mehr die Beste", zählt er anstehenden Projekte auf. Insofern sei es eigentlich ein Glück, dass die Gemeinde eigene Grundstücke habe.
9. Welche Kritik kommt aus der Bevölkerung und wie gehen die Planer damit um?
Die Haupt-Sorgen, die an sie herangetragen würden, seien eine befürchtete Lärmbelästigung durch Schall sowie die Höhe der künftigen Windräder, deren Nabenhöhe 70 Meter höher liegt als bei den bisherigen. Neben den Gutachten, die bereits laufen, sollen Visualisierungen helfen, die Wirkung besser einzuschätzen. "Auf dem Papier und den reinen Zahlen nach wirkt es oftmals höher als in der Realität, wenn die Perspektive mit einfließt", erläutert Planerin Schubert. Um möglichst viel Transparenz und Aufklärung zu erreichen, ist eine Info-Veranstaltung im Herbst geplant, auf der die Visualisierungen gezeigt werden und ins persönliche Gespräch gegangen werden kann.
10. Wie ist der Zeitplan?
Bis die Gutachten zu Schall und Schattenwurf da sind, wird es noch ein paar Wochen dauern, so Schubert. Geplant sei im Herbst 2023 den Genehmigungsantrag beim Landratsamt Main-Spessart einzureichen. "Bis der durch ist, wird ein Jahr vergehen", schätzt die Planerin. Die Bauphase wird auf ein dreiviertel Jahr, bis Jahr geschätzt – je nach Wetter- und Wirtschaftslage.
11. Wie reagieren die Nachbargemeinden?
Der Gemeinderat Urspringen hat sich in einer seiner vergangenen Sitzungen gegen den Betrieb von drei weiteren Windenergieanlagen auf der Gemarkung Roden ausgesprochen. Der Abstand des Windparks zur Gemeinde Urspringen würde 1000 Meter betragen. Um einen Konsens zu schaffen, wollen Urspringens Bürgermeister Volker Hemrich und Johannes Albert die Gemeinderäte beider Orte im Herbst an einen Tisch bringen, um über das Thema zu sprechen.