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Regionaler Planungsverband Würzburg: Bis 2023 könnten 100 zusätzliche Windräder entstehen
Zum Planungsverband gehören die Stadt Würzburg und die Landkreise Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart. Das Zwischenziel für die Ausweisung von Windenergiegebieten ist dort bereits erreicht.
Aktuell stehen 129 Windräder im Gebiet des Planungsverbandes Würzburg.
Foto: Symboldbild: Holger Watzka | Aktuell stehen 129 Windräder im Gebiet des Planungsverbandes Würzburg.
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 15.07.2024 10:26 Uhr

Erneuerbare Energien werden als Energie der Zukunft gesehen. Deshalb soll auch die Erzeugung von Windenergie vorangetrieben werden. Das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz schreibt vor, dass Bayern bis 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen muss, als Zwischenziel bis 2027 sind 1,1 Prozent angepeilt.

In der Sitzung des Planungsausschusses des regionalen Planungsverbandes Würzburg, dem neben der Stadt Würzburg die Landkreise Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart angehören, sagte Verbandsvorsitzende Sabine Sitter, Landrätin in Main-Spessart, dass man auf einem guten Weg sei. Ihren Worten nach wurde das Zwischenziel bereits jetzt erreicht, denn es seien schon 1,2 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen.

3732 Hektar Windenergiegebiete ausgewiesen

Regionsbeauftragte Brigitte Ziegra-Schwärzer von der Regierung von Unterfranken erläuterte die Details. Demnach sind im Bereich der Landkreise Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart sowie der Stadt Würzburg aktuell 3732 Hektar als Windenergiegebiete ausgeweisen, auf denen sich 129 Windräder drehen.

Um die bis 2032 vorgeschriebenen 6123 Hektar zu erreichen, fehlen somit noch 2391 Hektar. Laut Ziegra-Schwärzer peilt man jedoch 3000 Hektar an, was ihren Worten nach einen Zuwachs von 100 Windenergieanlagen ermöglichen würde.

Aufgrund neuer rechtlicher und fachlicher Rahmenbedingungen überarbeitet Regionsbeauftragte Ziegra-Schwärzer derzeit den Kriterienkatalog. Das bedeutet, dass Schutz- und Nutzungsbelange in Abstimmung mit den Fachbehörden geprüft und neu gewichtet werden. Berücksichtigt werden dabei die Themenfelder Siedlungsgebiete, Natur- und Artenschutz, Landschaft, Freiraum und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Wald, Sonderkulturen Wein, Bodenschätze, luftverkehrliche Belange, militärische Belange, Infrastruktur sowie Flächenqualität.

Windräder im Wald erlaubt?

Nichts ändern soll sich laut Ziegra-Schwärzer an der bisherigen Regelung, dass Windräder einen Abstand von 1000 Meter zur nächsten Bebauung haben sollen.

Laut dem Hafenlohrer Bürgermeister Thorsten Schwab hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Klimaschutz über den Naturschutz zu stellen sei. Vor diesem Hintergrund wollte er wissen, ob künftig Windräder im Wald erlaubt seien. Einige Spessartgemeinden seien daran interessiert, weil es für sie eine Einnahmequelle sein könnte, sagte er.

In Landschaftsschutzgebieten sei das Aufstellen von Windrädern möglich, antwortete Ziegra-Schwärzer, allerdings dürfe das Gebiet dadurch nicht funktionslos werden. In Naturschutzgebieten und Natura-2000-Zonen seien Windräder hingegen ausgeschlossen.

Hochspessart und Mainschleife sensible Bereiche

Der Bereich des Hochspessarts ist ihren Worten zufolge ein sehr sensibler Bereich, ebenso die Volkacher Mainschleife. Differenziert untersucht würden hingegen Streifen beidseits der Autobahn sowie Bereiche um Neustadt, Neuendorf, Gräfendorf, Frammersbach und Aura.

Die Mittelwälder im Steigerwald sind Ziegra-Schwärzer zufolge in der Regel nicht für Windenergienutzung vorgesehen, auch müssten dort landschaftsprägende Denkmale besonders beachtet werden.

Kommunen sollen intensiv eingebunden werden

Als nächster Schritt sollen laut Zeigra-Schwärzer nun die im Zuständigkeitsbereich des regionalen Planungsverbandes Würzburg liegenden Kommunen intensiv in die weitere Planung eingebunden werden. Sie hoffe, einen ersten Konzeptentwurf im Dezember vorstellen zu können.

Nordöstlich von Unteraltertheim ist sowohl Windkraftnutzung als auch Gipsabbau geplant. Da beides nicht gleichzeitig geht, wurde dort ein bis 2043 zeitlich befristetes Vorbehaltsgebiet für Windkraft festgelegt. Da sich beide Vorhaben verzögert haben, beschloss der Planungsausschuss einstimmig eine Verlängerung des Windkraft-Vorbehaltsgebietes bis 2053.

 
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