Vor Gericht gegangen ist die Stadt Wismar gegen den Betreiber des Spaßbades Wonnemar, die Betriebsgesellschaft HWR Bäder- und Freizeitanlagen. Es geht um Forderungen für den Notbetrieb des Bades nach der Insolvenz der Interspa-Gruppe. Auch das Nutzungsentgelt für das Schul- und Vereinsschwimmen, das wegen des Corona-Lockdowns nicht stattfinden konnte, will die Stadt zurück. Es geht um fast eine Million Euro. Die Hansestadt hat gute Karten, berichtet die Gadebusch-Rehnaer Zeitung von der Verhandlung.
Zwar hat die zuständige Zivilkammer am Landgericht Schwerin noch kein Urteil erlassen, jedoch einen sogenannten Hinweisbeschluss. Die Forderungen der Stadt gegenüber der HWR seien begründet, zitiert die Zeitung den Sprecher des Landgerichts. Der Beklagten wurden fünf Wochen Frist eingeräumt, um Stellung zu nehmen.
Gesellschafter der HWR Bäder- und Freizeitanlagen ist Robert Maier, der nach der Insolvenz der Interspa-Gruppe mit seiner Firma AIM Spa Deutschland unter anderem auch den Wonnemar-Standort Marktheidenfeld übernommen hat. Auch hier streiten Stadt und Besitzgesellschaft ums Geld, nachdem die Stadt vorübergehend den Notbetrieb des Bades geführt hatte. Weil die Besitzgesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen zum Betrieb des Bades nicht nachkommt, hat der Stadtrat den Heimfall erklärt und soll AIM Spa das Bad an die Stadt zurückgeben.
Robert Maier wiederum meint, die Stadt sei seinem Unternehmen Geld schuldig, unter anderem weil aus seiner Sicht während des Notbetriebs Schäden entstanden seien. Mittlerweile läuft ein Schiedsverfahren. Der Streitwert beträgt eine Million Euro. Über den Stand des Verfahrens wurde Stillschweigen zwischen den Streitgegnern vereinbart. Das Bad ist seit November 2020 geschlossen.
Hoffentlich lernen die Verantwortlichen wenigstens was daraus.