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Main-Spessart
Weil ein Mann Corona weiterhin fürchtet, soll der Kaminkehrer nicht ins Haus: Jetzt muss er ihn reinlassen
Handwerker, die von Haus zu Haus ziehen, sieht der zurückgezogen lebende Mann aus dem Raum Karlstadt als Gesundheitsgefahr. Das Verwaltungsgericht hat dessen Klage jedoch abgewiesen.
Die Klage eines Mannes vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde abgewiesen.
Foto: Thomas Obermeier | Die Klage eines Mannes vor dem Verwaltungsgericht Würzburg wurde abgewiesen.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 17.05.2024 02:45 Uhr

Ein Mann aus dem Raum Karlstadt fürchtet um seine Gesundheit, sollte der Kaminkehrer ins Haus kommen. Denn Corona sei weiterhin gefährlich und er Risikopatient. "Das offiziell Für-beendet-Erklären ändert daran gar nichts", schrieb er dem Verwaltungsgericht Würzburg. Dort hatte er Klage gegen einen Bescheid des Landratsamts Main-Spessart vom Oktober erhoben, wonach er die Kaminkehrerarbeiten zu veranlassen hat. Angedroht wurde ihm, dass sich der Bezirksschornsteinfeger sonst mit Hilfe eines Schlüsseldienstes selbst Zutritt verschafft, wie aus Informationen des Verwaltungsgerichts hervorgeht.

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