Zuhause bei Armin und Brunhild Allig ist es wohlig warm. Wohnzimmer, Esszimmer und Küche ihres Hauses sind ein großer Raum. Die Wärme verströmt der Holzofen, der im Durchgang vom Wohnzimmer zur Küche steht. An verregneten Herbsttagen, wenn die Zentralheizung noch aus ist, aber die Kälte und Feuchtigkeit von draußen hereinziehen, dann feuern die beiden Rentner aus Altenbuch im Landkreis Miltenberg den Ofen an. Obwohl das, genau genommen, nicht legal ist. Denn der Ofen der Alligs ist 30 Jahre alt – die Bundesimmissionsschutzverordnung verpflichtet sie dazu, ihn auszutauschen.
Holzöfen müssen genaue Grenzwerte einhalten
Holzöfen müssen heute Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid und einen Mindestwirkungsgrad bei der Neuerrichtung einhalten. Weil das die alten Modelle nicht mehr schaffen, müssen sie ersetzt werden. "Wer eine sogenannte Einzelfeuerstätte für feste Brennstoffe und eine Zentralheizung hat, bei dem greift diese Verordnung", erklärt Benjamin Schreck, Obermeister der Kaminkehrer-Innung Unterfranken aus Heimbuchenthal (Lkr. Aschaffenburg). Herde seien jedoch davon ausgenommen.
Öfen, die vor 1995 in Betrieb genommen wurden, mussten bis Ende 2020 ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Jene neueren Modelle, die bis März 2010 in Betrieb gingen, dürfen noch bis Ende 2024 genutzt werden. Und auch offene Kamine, die nur an wenigen Tagen im Jahr benutzt werden, sind von der Regelung ausgenommen: "Die sind richtige Energievernichter", sagt Kaminkehrer Schreck. Sogenannte Grundöfen, die vor Ende 2014 errichtet wurden, Kachelöfen und andere sehr alte Öfen, die schon vor 1950 in Betrieb genommen wurden, sind ebenfalls ausgenommen.
Wer nur einen Holzofen als einzige Heizung im Haus hat, ist von der Regelung ebenfalls befreit. Die Alligs haben noch eine Ölheizung, profitieren von dieser Ausnahme also nicht. "Wir würden den Ofen ja auch gerne erneuern", sagt Armin Allig. Ihnen sei die Umwelt schließlich auch wichtig, und ein neuer Ofen sei ja auch effizienter.
Das Rentnerpaar Allig haben sogar drei Öfen im Haus: in ihrer Wohnung im Erdgeschoss, in einem vermieteten Monteurszimmer im Untergeschoss und auf dem Dachboden. Theoretisch müssten sie also alle drei ersetzen – die beiden Öfen in Unter- und Obergeschoss bis Ende 2024, den im Erdgeschoss so schnell wie möglich.
Wie lange hat man Zeit, um den alten Ofen zu tauschen?
Bei der ersten Feuerstättenschau nach dem Stichtag stellt der Schlotfeger offiziell den "Mangel" am Ofen fest. Bei dem Rentnerpaar aus Altenbuch war dieser Termin in diesem Sommer erst, auch wenn die Frist für ihren Ofen schon Ende 2020 abgelaufen war.
Der Kaminkehrer gibt seinen Kundinnen und Kunden dann sechs Monate Zeit, den "Mangel" zu beheben – also einen neuen Ofen zu kaufen, den alten nachzurüsten oder nachzuweisen, dass der alte Ofen die geforderten Grenzwerte einhält. Das kann zum Beispiel aus Unterlagen des Herstellers hervorgehen. Passiert in diesen sechs Monaten nichts, muss der Kaminkehrer eine Meldung bei der zuständigen Verwaltungsbehörde machen, also beim Landratsamt oder der Stadt. Die Behörde kann den Ofen dann zwangsstilllegen.
Das Nchrüsten kann teuer für das Rentnerpaar werden
Der Ofen der Alligs ist zwar 30 Jahre alt, Armin Allig hat in der Zwischenzeit aber einige Teile ausgetauscht und ist sich sicher, dass das alte Gerät gut in Schuss ist. Wer meint, dass sein Ofen die geforderten modernen Grenzwerte einhält, kann eine sogenannte Prüfstandsmessung vornehmen lassen. Die kann aber um die 500 Euro kosten. Und nicht jeder Schlotfeger kann sie vornehmen, denn dafür braucht es eine Zusatzausbildung und ein spezielles Messgerät. "Das würde ich zum Beispiel Leuten empfehlen, die einen hochwertigen Kachelofen haben", sagt Innungsobermeister Schreck. Für einen einfachen Kaminofen lohne sich diese Prüfung selten.
Feinstaubfilter, einen sogenannten Partikelabscheider, kann man grundsätzlich auch nachrüsten, ohne den Ofen komplett zu tauschen – wenn der geforderte Kohlenmonoxidwert nachgewiesen wird. "Aber das ist teuer und lohnt sich nicht bei jedem Ofen", sagt Kaminkehrer Schreck. Aber auch hier gebe es auch gewisse Ausnahmen: Wenn der Ofen eingemauert ist, muss zum Beispiel nur ein Staubfilter nachgerüstet werden.
Zur Zeit gibt es Ausnahmen für alte Holzöfen
Manche Landkreise haben für diesen Winter eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Folgen der Gaskrise abzumildern. "Wer eine leitungsgebundene Gasheizung hat, darf seinen Ofen bis 2023 nutzen", erklärt Schreck. Auch bereits stillgelegte Holzöfen dürfen also in diesem Winter wieder betrieben werden. Dies gelte aber nicht für Häuser, die zusätzlich zum Holzofen eine Flüssiggas- oder Ölheizung haben - wie es bei den Alligs. Das Ehepaar aus Altenbuch hat jedoch noch Hoffnung, dass die Bundesregierung diese Ausnahmeregelung in den kommenden Wochen noch erweitern könnte.
Er beobachte, dass bereits viele Leute von der Ausnahme Gebrauch machen, sagt Kaminkehrer Schreck:. "In meinem Aschaffenburger Kehrbezirk käme das für 40 Haushalte infrage, davon nehmen elf die Möglichkeit wahr." Dafür müssen Ofenbesitzer ein Formular ausfüllen und beim Schornsteinfeger einreichen. Außerdem muss die Verwaltungsbehörde informiert werden.
Schreck warnt jedoch: In jedem Landkreis hat diese Ausnahme ein anderes Ablaufdatum. Im Landkreis Miltenberg gilt sie zum Beispiel bis zum 31. Mai 2023, in der Stadt Würzburg nur bis zum 30. April 2023.
Investition in neuen Ofen ist für viele nicht bezahlbar
Doch einen neuen Ofen können sich viele Menschen nicht ohne Weiteres leisten – auch die Alligs aus Altenbuch nicht. Im Baumarkt haben sie sich erkundigt: Ein Modell, das für ihre Zwecke geeignet wäre, würde 2000 Euro kosten, plus Einbau. Ein Darlehen würden sie in ihrem Alter auch nicht mehr bekommen, sagt Brunhild Lamprecht-Allig: "Ich muss an die vielen alleinstehenden älteren Damen denken, die in unserer Nachbarschaft wohnen. Für die ist diese Anschaffung nicht zumutbar."
Eine staatliche Förderung gibt es nicht. In solchen Fälle müsse man mit der zuständigen Behörde das Gespräch suchen, also dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung, rät Benjamin Schreck. Der Kaminkehrer könne jedenfalls kein Auge zudrücken, sondern müsse sich an die Vorgaben halten.
Neue Öfen haben lange Lieferzeiten
Der Ofen aus dem Baumarkt würde den Alligs diesen Winter ohnehin nicht weiterhelfen, denn die Lieferfristen sind lang. Wer jetzt bestellt, bekommt eventuell erst im Sommer sein neues Gerät. Mit einer Kaufbestätigung lässt sich bei der Behörde aber eventuell erwirken, dass der alte Ofen erst stillgelegt wird, wenn der Winter vorbei ist. Die Behörde kann hier eine Ausnahme nach Paragraf 22 der Verordnung erteilen.
Kaminkehrer Schreck warnt davor, auf dem Gebrauchtmarkt schnell ein Gerät zu kaufen: "Der Verkäufer durfte den Ofen vielleicht nur betreiben, weil das Gerät bei ihm unter Bestandsschutz stand. Wird der Ofen anderswo neu aufgestellt, gilt der Schutz aber nicht mehr."
Die Alligs haben nun Hilfe gesucht bei ihrem Bürgermeister in Altenbuch. Der soll vermitteln und ihnen helfen, beim zuständigen Landratsamt in Miltenberg vielleicht einen Aufschub zu bekommen. Bis Ende des Jahres haben sie noch Zeit, eine Lösung zu finden.
Koch, Heize und mach mir warm Wasser. Wenn ich weiter gequält werde, Klebe ich mich Fest mit Sekundenkleber, der Hochgiftig ist. Aber eins weiß ich genau, einer aus dem Spessart der ist schlau.
Umgekehrt kann man jeden Ofen der neuesten Genaration und allen Zertifikaten so befeuern, dass man im ganzen Block nur Rauch sieht.
Wenn schon eine Vorschrift, dann eine genormte Messung für alle. Damit kann der Ofen und der Betreiber zeigen ob er es kann.
Für welche Art von Journalismus wollen sie stehen?
Diese Art Überschriften findet man sonst bei den Boulevardzeitungen.
Irreführend und marktschreierisch. In diesem Fall: das Ehepaar verfügt ja noch über eine Alternativheizung.
Nicht zum ersten Mal haben sie diese billige Masche mit den reißerischen Überschriften angewendet .
War völliger Schwachsinn und die Nachhaltigkeit wurde komplett außer Acht gelassen.
Wenn der Staat für die Öfen auch eine Abwrackprämie zahlen würde, würden sicherlich viele auch noch nicht zu alte Öfen wegschmeißen, nur um Geld zu kassieren.
Da wäre ich aber genauso dagegen wie ich gegen die Abwrackprämie war.
Und mit den E-Autos wird nun genauso umgegangen.
Diese Förderungspraxis finde ich echt zum k...., nicht nurbei Autos!
Das ist mein/unser Geld, und ich möchte einfach nicht den dicken SUV meines Nachbarn zahlen müssen, ohne das vorher gefragt zu werden.
Wenn hier wirklich eine große Energie- und Heizkrise ausbricht stelle ich mir ein aufgeschnittenes Ölfass in den Garten und verheize darin alte Autoreifen.
Ich würde den einfach weiter nutzen.
Mann von der Schornsteinfegerzunft der zur Abnahme seinen Teuren Laptop mitbringt und für den
Ofen ein Abnahmeprotokol erstellt,für diese Maßnahme vom Schornsteinfegerlein sind dann etwa nochmal 150 EUR fällig. Denn diese Zunft möchte auch sehr gut Leben.
Wir alten Holzfeuerer sind die Verlierer dieser Regelungswut.
Ich befeuere meinen Holzofen mit bestem Brennstoff in gewohnter Weise weiter. Der Bkm kann dann mal antreten und mir beweisen, dass ich was falsch gemacht habe.
Letzte Saison halbe Kehrschaufel grauer Rückstand. Ich gebe das dann in ein Labor…
Mein Mitleid für Häuslebesitzer hält sich in Grenzen. Was wenn die Ölheizung kaputt geht?
Warum sollen die Alligs also frieren müssen? Sie können doch einfach die vorhandene Heizung einschalten. Wenn ich die ersten Sätze des Artikels nicht vollkommen falsch verstanden habe, machen sie das im Winter doch sowieso.
Ich finde den Artikel wirklich interessant. Aber hat die MP solch eine tränendrüsendrückende Überschrift wirklich nötig?
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