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Vorwurf der Verleumdung gegen Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka: Rechtsstreit mit Kurt Schreck beendet
Zwischen Kurt Schreck, ehemaliges AfD-Mitglied und dem bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka kam es zu einem Rechtsstreit. Wie das Verfahren ausgegangen ist.
Der ehemalige AfD-Kreisvorsitzende in Main-Spessart Kurt Schreck (Archivbild) hat den bayrischen AfD-Chef Stephan Protschka wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Der Rechtsstreit ist nun beendet.
Foto: Roland Pleier | Der ehemalige AfD-Kreisvorsitzende in Main-Spessart Kurt Schreck (Archivbild) hat den bayrischen AfD-Chef Stephan Protschka wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Der Rechtsstreit ist nun beendet.
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Peter Schlembach
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:52 Uhr

Eine Aussage von Stephan Protschka, dem Landesvorsitzende der bayerischen AfD in der Fernsehsendung "Kontrovers" des Bayerischen Rundfunks (BR) hat nun juristische Konsequenzen nach sich gezogen. Im zivilrechtlichen Verfahren einigten sich Kurt Schreck, ehemaliger AfD-Kreisvorsitzender in Main-Spessart und Protschka auf einen Vergleich. Ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Landesvorsitzenden wurde nicht eingeleitet. 

Schreck zeigt Protschka wegen Aussagen im BR an

Protschka wurde in dem Beitrag des BRs zu drei Parteiausschlussverfahren befragt, wovon eines gegen Schreck lief. Auch Florian Jäger, ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter der AfD, sollte aus der Partei ausgeschlossen werden. Über ihn sagte Protschka im Fernsehen: "Der wurde verurteilt, zwecks Holocaustverharmlosung." Bei Christian Bär aus Hof stehe in seinem AfD-Parteiausschussverfahren, "dass er Leute an der Wand erschießen will", so Protschka. Danach ergänzte Bayerns AfD-Chef: "Kurt Schreck hat ähnliche Sachen gemacht."

Schreck zeigte Protschka daraufhin wegen vorsätzlicher Verleumdung und übler Nachrede an. Die Staatsanwaltschaft München I hat nach einer Vorprüfung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt, die jedoch durch die Generalstaatsanwaltschaft München abgelehnt wurde. 

Zivilverfahren zwischen Schreck und Protschka endet mit Vergleich

Im Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Landau an der Isar einigten sich die Anwälte von Schreck und Protschka auf einen Vergleich. Demnach darf der AfD-Landesvorsitzende seine getätigten Aussagen nicht mehr wiederholen. Sollte dies doch geschehen, drohe Protschka ein "angemessenes Ordnungsgeld". Auch die Prozesskosten wurden Protschka auferlegt. 

Kurt Schreck, inzwischen Mitglied der Partei "Bündnis Deutschland", sagt, der "Vergleich ist in meinem Sinne". Protschka möchte sich weder zu dem Zivilverfahren noch zur Ablehnung des Ermittlungsverfahrens äußern. Er werde keine Zeit über ehemalige Mitglieder verlieren, welche selbst ausgetreten sind, so der AfD-Landesvorsitzende. 

 
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