
Was tut sich in Sachen Windenenergie in Roden? Sowohl die Gemeinde als auch ein privater Projektierer wollen hier Windräder errichten. Die jeweiligen Anträge liegen bereits seit letztem Jahr beim Landratsamt Main-Spessart und warten auf Genehmigung.
Auf Nachfrage heißt es aus der Pressestelle in Karlstadt: Das Verfahren zum Windpark Roden sei noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand werde aber zuerst ein Vorbescheid zum Antrag des externen Investors erstellt. Was sich dahinter verbirgt? Ein Vorbescheid kann negativ oder positiv ausfallen. Ein positiver Bescheid ist rechtlich bindend und stellt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit in Bezug auf einzelne Aspekte des Vorhabens fest. Er berechtigt allerdings noch nicht zum sofortigen Baubeginn oder zu vorbereitenden Maßnahmen.
Wie der Vorbescheid im Hinblick auf die privaten Windenergieanlagen-Baupläne ausfällt, dazu will sich das Amt derzeit nicht äußern. Allerdings deutet einiges auf einen positiven Bescheid hin. So habe der Investor nach Aufforderung des Landratsamts in der Zwischenzeit Unterlagen nachgereicht. „Hierzu gibt es allerdings noch einige Nachfragen“, heißt es von Seiten der Pressestelle.
Gemeinde lehnte private Windräder ab
Für den Antrag der Gemeinde bedeutet das: Hier ist Geduld gefragt. Da dieser in Beziehung zum Antrag des Investors stehe, könne ein Bescheid erst im Anschluss erstellt werden, informiert das Landratsamt.
Neben der allgemeinen Genehmigung von neuen Windenergieanlagen, geht es in Roden allerdings auch um die Entscheidung, ob das Landratsamt das Einverständnis der Gemeinde zu dem Bauvorhaben ersetzt. Im August 2023 lehnte der Rodener Gemeinderat den Vorbescheid-Antrag des privaten Projektierers für den Bau dreier Windrädern ab, unter anderem, da die Erschließung aus ihrer Sicht nicht gesichert sei. Diese Entscheidung wurde vom Landratsamt Main-Spessart als rechtswidrig eingestuft.
Nun steht im Raum, ob das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde das nach ihrer Auffassung rechtswidrig verweigerte Einvernehmen ersetzt. Auf Nachfrage bei der Behörde heißt es: Ein positiver Vorbescheid würde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen. Eine zeitliche Perspektive lasse sich derzeit aber nicht angeben.