Im August lehnte der Gemeinderat einen Vorbescheidantrag zur Errichtung von drei Windrädern im Dreieck zwischen Roden, Ansbach und Urspringen ab, insbesondere weil die Erschließung nicht gesichert sei. Weitere Ablehnungsgründe waren fehlende Aussagen zu Schatten- und Eiswurf, Geräuschkontingent und Standsicherheit. Zudem befinde sich eines der drei Windräder außerhalb eines im Regionalplan festgelegten Windenergiegebietes und sei somit kein privilegiertes Bauvorhaben, hieß es.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Johannes Albert darüber, dass das Landratsamt Main-Spessart die Auffassung vertrete, dass die Entscheidung der Gemeinde rechtswidrig sei. Deshalb beabsichtige das Landratsamt, das fehlende gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.
Gemeinderat bleibt dabei
Das Landratsamt begründet dies in einem Schreiben an die Gemeinde Roden damit, dass sich das gemeindliche Einvernehmen ausschließlich auf das Bauplanungsrecht beziehe, nicht jedoch auf sonstiges öffentliches Recht. Auch sonstige – insbesondere politische – Gründe könnten die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nicht tragen. Der Gemeinderat jedoch bekräftigte erneut seine bisherige Sicht der Dinge. Einstimmig beschloss das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
Laut Bürgermeister Albert ist nun damit zu rechnen, dass das Landratsamt das Einvernehmen ersetzen wird. Dagegen könne die Gemeinde dann Rechtsmittel in Form einer Anfechtungsklage einlegen.
Der FC Roden hat für 5474 Euro einen neuen Rasenmähertraktor angeschafft, weil der alte Mäher einen Achsenbruch hatte und eine Reparatur unwirtschaftlich gewesen wäre. Der Gemeinderat gewährte einstimmig den üblichen Gemeindezuschuss von 20 Prozent, in diesem Fall rund 1095 Euro.
Ebenfalls einstimmig erfolgte die Feststellung der Jahresrechnung 2022 sowie Entlastung der Verantwortlichen. Wie aus den Sitzungsunterlagen hervorgeht, lag das Haushaltsvolumen 2022 mit rund 3,3 Millionen Euro um 411.000 Euro über dem Ansatz. Dabei entfielen auf den Verwaltungshaushalt gut 2,5 Millionen Euro und auf den Vermögenshaushalt 768.000 Euro.
Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Main-Spessart West, die im Auftrag der Gemeinde den 762 Hektar großen Rodener Gemeindewald betreut, teilte mit, dass sich die Gebühren für Betriebsleitung und Betriebsausführung ab dem kommenden Jahr 2024 erhöhen werden. Begründet wurde dies mit häufiger auftretenden Kalamitäten und steigenden Ansprüchen an den Wald in Sachen Naturschutz, soziale Aspekte und neuartige Förderprogramme.
Bisher musste die Gemeinde rund 27.800 Euro im Jahr an die FBG zahlen, wobei die Gemeinde rund 5500 Euro als Gemeinwohlausgleich vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstattet bekam. Ab 2024 erhöht sich die Zahlung an die FBG auf rund 37.400 Euro im Jahr, wobei laut Bürgermeister Albert ein Mehrbelastungsausgleich von rund 7600 Euro beantragt werden kann.
Deutlich höhere Kosten
Würde die Gemeinde den Vertrag mit der FBG kündigen und sich für eine staatliche Beförsterung entscheiden, würde dies Albert zufolge 47.500 Euro im Jahr kosten, allerdings könne auch hier ein Mehrbelastungsausgleich von rund 7600 Euro beantragt werden. Der Gemeinderat nahm die Mitteilung der FBG zur Kenntnis, wenngleich sie wenig Begeisterung auslöste.
Die "Kommunale Allianz Raum Marktheidenfeld" mit 14 Mitgliedsgemeinden arbeitet im Rahmen eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzept seit 2016 zusammen. Nun wurden im Prozess einer Fortführungsevaluierung Themenschwerpunkte erarbeitet, die die Grundlage für eine weitere gemeindeübergreifende Zusammenarbeit bilden. Der Gemeinderat gab dafür einstimmig grünes Licht.