
Von zwei Männern, die gemeinsam einen 42-Jährigen aus Main-Spessart über mehrere Tage erpresst hatten, musste sich am Montag der zweite vor dem Amtsgericht in Würzburg verantworten. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den verheirateten Geschädigten im Januar 2024 über mehrere Tage gemeinsam mit einem bereits verurteilten Komplizen erpresst zu haben, nachdem dieser die Dienste einer Sexarbeiterin in Anspruch genommen hatte. Insgesamt ist dem Opfer ein Schaden von 42.ooo Euro entstanden.
Im Gegensatz zu seinem Komplizen gestand der Angeklagte die Tat. Sein Geständnis war in weiten Teilen deckungsgleich mit der Aussage des Geschädigten, der ebenfalls geladen wurde. Somit bestanden für die Staatsanwaltschaft wenig Zweifel daran, dass es sich so zugetragen hat, wie im Verhandlungssaal mehrfach geschildert.
Angst war treibende Motivation für Zahlungen
Der Angeklagte hatte mit seinem Komplizen per Whatsapp mehrfach Geldsummen gefordert, die das Opfer jeweils zeitnah übergab. "Angst, auch Angst um meine Familie war immer die treibende Motivation für mein Handeln", antwortete der Mann auf die Frage des Verteidigers, was er dachte, was passieren würde, wenn er den Forderungen nicht nachkommt. Der Angeklagte, der für die Kommunikation per Whatsapp zuständig war, schrieb dem Opfer Nachrichten wie: "Viel Spaß bei deiner Rechtfertigung. Dein Leben wird jetzt im Knast enden und deine Karriere ist game over."
Was mit Forderungen nach 500 und anschließend 1500 Euro begann, ging mit der Forderung nach 30.000 Euro schnell in höhere Bereiche. Um nach einer Anzahlung von 6500 Euro auch den restlichen Teil dieser Summe aufzubringen und erneut am ausgemachten Treffpunkt zu übergeben, sah sich das Erpressungsopfer sogar gezwungen, die Konten seiner Kinder sowie sein Geschäftskonto zu plündern. Der Angeklagte schlug ihm zudem mit der flachen Hand ins Gesicht.
Festnahme nach erneuter Geldforderung
Als der Geschädigte bereits 42.000 Euro übergeben hatte, wollten die beiden Erpresser "die 100.000 vollmachen", wie Chatnachrichten vermuten lassen. Als sie weitere knapp 58.000 Euro forderten, verständigte der Kläger die Polizei. Beamten konnten den 38-jährigen Angeklagten in der Nähe des ausgemachten Treffpunkts festnehmen.
In seiner Verhandlung am Montag zeigte sich der Angeklagte reumütig. "Meinen Anteil brauchte ich nur für die Begleichung meiner Drogenschulden, ich möchte Ihnen meine aufrichtige Entschuldigung aussprechen", las der Verteidiger für seinen Mandanten vor. Der Angeklagte versicherte auch, sich nun besser in das Opfer hineinversetzen zu können. Er hoffe, dass dieser das Geschehene verarbeiten kann. Der Angeklagte entschuldigte sich auch persönlich.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich wurde in die Wege geleitet. Ein Teil des erpressten Geldes, 10.000 Euro, ließ der Angeklagte dem Mann inzwischen mithilfe eines Privatdarlehens zukommen. Die weiteren gut 30.000 Euro könne er aktuell nicht auftreiben, wolle den weiteren Schadenersatz aber so bald wie möglich leisten.
5000 Euro im Monat für Drogen
Der Mann war seit langer Zeit alkohol- und kokainabhängig. Das Geld brauchte er, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Ein Sachverständiger sprach von bis zu 5000 Euro im Monat. Da die Abhängigkeit nicht nur für den akut verhandelten Fall, sondern auch die 23 Vorstrafen mit fünffach offener Bewährung zu berücksichtigen sei, forderte die Verteidigung, diesen Umstand zur Strafmilderung heranzuziehen.
Die Herleitung des Urteils durch den Vorsitzenden Richter las sich schließlich wie eine Pro-Contra-Liste, deren Argumente gegeneinander abgewogen wurden. Der Angeklagte gestand die Erpressung in drei Fällen, einmal in Tateinheit mit Körperverletzung. Der Richter und die Verteidigung waren sich angesichts der 23 Vorstrafen einig, so etwas bisher selten erlebt zu haben. Hinzu kommt der hohe Gesamtschaden. Positiv legte der Richter dem Angeklagten den bereits in Teilen erfolgten Täter-Opfer-Ausgleich aus. Auch der durch eine schwere Kindheit und Jugend mitverursachte Drogenkonsum wurde mit bedacht.
Beide Erpresser sitzen drei Jahre ab
Der Angeklagte wurde letztlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, genau wie sein Komplize in dessen Verhandlung im August. Er muss dem Opfer sowohl die restlichen 30.000 Euro zahlen als auch die Verfahrenskosten tragen. Außerdem wurde angeordnet, den Mann in einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.