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Gemünden
Verhandlung in Gemünden: Ausgenutzt statt ausgeholfen? Rentner womöglich um 1400 Euro betrogen
Der Geschädigte hatte der Angeklagten seine Bankkarte inklusive des PINs übergeben, weil er selbst nicht in der Lage war, Einkäufe zu tätigen. Am Ende fehlte mehr Geld als vereinbart auf dem Konto.
Hat eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart einen Rentner um 1400 Euro betrogen? Darum ging es in einer Verhandlung am Amtsgericht Gemünden, der 2025 fortgesetzt werden soll.
Foto: Thomas Banneyer, dpa (Symbolfoto) | Hat eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart einen Rentner um 1400 Euro betrogen? Darum ging es in einer Verhandlung am Amtsgericht Gemünden, der 2025 fortgesetzt werden soll.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 10.01.2025 02:34 Uhr

Ein verzwickter Fall von Unterschlagung wurde jetzt vor dem Amtsgericht in Gemünden verhandelt: Die Angeklagte sowie ein 65-jähriger Rentner aus dem Landkreis Aschaffenburg waren im November 2023 im Bezirkskrankenhaus Lohr untergebracht. Da der Rentner nicht in der Lage war, selbst Einkäufe zu tätigen, bat er die Mitpatientin am 16. November, von seinem Konto 300 Euro abzuheben und ihm Kleidungsstücke und Zigaretten zu besorgen. Dazu gab er ihr seine Bankkarte zusammen mit der dazugehörigen PIN-Nummer. Wie gewünscht, erledigte die 42-Jährige die Einkäufe und legte die Kassenbelege sowie das Restgeld vor.

Da der Kurierdienst so gut funktioniert hatte, bat der 65-Jährige die Frau zwei Tage später erneut darum, Geld für ihn zu holen. Wieder sollte sie 300 Euro abheben, die er aber dieses Mal als Bargeld haben wollte. Bei beiden Geldabhebungen war die 42-Jährige jedoch nicht alleine. Sie soll von einem weiteren Patienten begleitet worden sein, der dicht neben ihr gestanden haben soll, als sie die Bankkarte in den Automaten eingeführt und die PIN eingegeben hatte.

Richterin ordnete Nachermittlungen an

Der Schrecken kam dann Ende November, als der Rentner seine Kontoauszüge überprüfte. Zweimal waren da 1000 Euro von seinem Konto abgehoben worden. Sofort fiel sein Verdacht auf die Angeklagte und er erstattete eine Woche später Anzeige bei der Polizei in Lohr. Als Beweis legte er den Kontoauszug vor.

"In den Ermittlungsakten haben wir nur einen isolierten Kontoauszug mit Abhebungen von zweimal 1000 Euro. Da brauchen wir noch eine Reihe von Nachermittlungen", stellte Strafrichterin Kristina Heiduck in der Verhandlung fest. Ihr blieb keine andere Wahl, als das Verfahren auszusetzen. Im nächsten Jahr soll es zu einer Neuauflage kommen.

In der Verhandlung wurde schnell klar, dass an der Geschichte einiges nicht stimmen konnte: Entweder hatte die Angeklagte oder der geschädigte Rentner nicht die Wahrheit gesagt – oder es gibt noch mindestens eine dritte Person, die die Finger mit im Spiel hatte.

Hoffnung auf Rückzahlung währte nur kurz

Anfang März habe er die Hoffnung gehegt, sein Geld doch noch zu bekommen, sagte der um 1400 Euro betrogene Rentner aus. In einem kurzen Telefonanruf von "höchstens 20 Sekunden" habe ihm die Frau mitgeteilt, dass sie ab dem 1. April eine neue Arbeitsstelle antrete und ihm dann das Geld überweisen werde. Ein Missverständnis, wie sich in der Verhandlung herausstellte: Die Frau meinte damit lediglich 50 Euro, die der Rentner ihr bei ihrer Entlassung aus der Klinik für die Rückfahrt an ihren damaligen Wohnsitz geliehen hatte.

In den nun anstehenden Nachermittlungen gilt es nun zu klären, welche Rolle der dritte Patient gespielt haben könnte, der bei den beiden Geldabhebungen dabei war. Auch wird eine Mitpatientin befragt, die eine Menge Geldscheine in der Geldbörse der 42-Jährigen gesehen haben will. Der Geschädigte selbst muss nun alle Kontoauszüge aus der fraglichen Zeit vorlegen.

 
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