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Gemünden
Wegen "leichtfertiger Geldwäsche" verurteilt: 73-Jähriger aus dem Raum Lohr leitete Geld an Konten im Ausland weiter
Der Mann gab zwar an, seiner Kontaktperson nur einen Gefallen getan zu haben. Doch das Gericht befand ihn für schuldig. Das Geld stammte von einer Frau aus Bielefeld.
Das Amtsgericht Gemünden.
Foto: Benjamin Brückner (Symbolbild) | Das Amtsgericht Gemünden.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 20.11.2024 11:00 Uhr

"Sie haben durch Ihr Handeln aus gutem Geld kriminelles Geld gemacht". Diesen Vorwurf konnte Strafrichterin Kristina Heiduck einem 73-jährigen Mann aus dem Raum Lohr nicht ersparen. Angeklagt war der Rentner wegen "leichtfertiger Geldwäsche". In der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden bestritt der Mann den Vorwurf, gab aber zu, Geld auf andere Konten transferiert zu haben, um einer ihm unbekannten Kontaktperson "einen Gefallen zu tun".

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