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Gemünden
Wegen "leichtfertiger Geldwäsche" verurteilt: 73-Jähriger aus dem Raum Lohr leitete Geld an Konten im Ausland weiter
Der Mann gab zwar an, seiner Kontaktperson nur einen Gefallen getan zu haben. Doch das Gericht befand ihn für schuldig. Das Geld stammte von einer Frau aus Bielefeld.
Das Amtsgericht Gemünden.
Foto: Benjamin Brückner (Symbolbild) | Das Amtsgericht Gemünden.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 23.11.2024 02:31 Uhr

"Sie haben durch Ihr Handeln aus gutem Geld kriminelles Geld gemacht". Diesen Vorwurf konnte Strafrichterin Kristina Heiduck einem 73-jährigen Mann aus dem Raum Lohr nicht ersparen. Angeklagt war der Rentner wegen "leichtfertiger Geldwäsche". In der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden bestritt der Mann den Vorwurf, gab aber zu, Geld auf andere Konten transferiert zu haben, um einer ihm unbekannten Kontaktperson "einen Gefallen zu tun".

Im September des vergangenen Jahres, dann am 12. und am 27. Dezember 2023 hat der Rentner aus dem Raum Lohr insgesamt 4500 Euro von einer Frau aus Bielefeld, mit der aber nie Kontakt hatte, auf sein Konto bei der Raiffeisenbank Main-Spessart überwiesen bekommen. Das Geld leitete er umgehend zunächst auf sein Konto bei einer Bank in Belgien weiter und von dort auf das von der Kontaktperson genannte Konto nach Kambodscha weiter.

"Warum ist das wohl so gelaufen?", wollte Richterin Heiduck von dem Angeklagten wissen. "Das sollte nicht nachvollziehbar sein, denn die Person wollte im Hintergrund bleiben und ich wollte ihm einen Gefallen tun", berichtete der Angeklagte über den ominösen "Oliver", den er nur durch eine WhatsApp Nachricht kannte.

Geld angeblich für den Zoll und kranken Sohn benötigt

Ebenfalls über die neuen Medien hatte auch die 65-jährige Frau aus Bielefeld, die das Geld auf das Konto des Main-Spessarters überwiesen hat, Kontakt zu "Oliver". Die Frau, die zu dem Zeitpunkt eine Krebstherapie durchgemachte und sich in einem seelischen Tief befand, hatte diesen den Unbekannten über Facebook kennengelernt und viel mit ihm gechattet. Während einer Unterhaltung gab er sich als Kaufmann mit Wohnsitz London aus.

Sein angebliches Problem: Beim Zoll wurde Ware von ihm zurückgehalten, die er erst nach Zahlung der Gebühren frei bekomme. Dafür bat er die Frau um Geld. Kurz danach benötigte er Geld für seinen kranken Sohn. Auch hier half die Westfälin einmal mit zwei Zahlungen aus. Als weitere Überweisungen folgen sollten, zog sie nach dem Verlust von 4500 Euro die Reißleine. Aus Scham unternahm sie auch keine Versuche, ihr Geld wieder zu bekommen.

Mann war bereits wegen eines ähnlichen Falls im Visier der Ermittler

"Das soll sie sich bei dem Oliver holen", meinte der Angeklagte und sah bei sich überhaupt keine Schuld, obwohl er das Geld der Geschädigten weitergeleitet hat. "Ich bin benutzt worden", verteidigte er sich und sah den Tatbestand der Geldwäsche, der durch sein Handeln gegeben war, nicht ein.

Doch da wurde der 73-Jährige eines Besseren belehrt. Eine 38-jährige Kriminalbeamtin, die in diesem Fall die Ermittlungen geführt hatte, berichtete in der Verhandlung, dass der Angeklagte schon einmal im April 2022 durch einen ähnlich gelagerten Fall von Geldzahlungen ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten war. Damals war das Verfahren gegen ihn eingestellt worden. Um eine Wiederholung zu vermeiden, hatte die Beamtin ihm sogar ein Merkblatt mitgegeben und den Inhalt mit ihm auch erläutert, für den Fall, dass er wieder zu Geldweiterleitungen aufgefordert wird.

Angeklagter sieht sich selbst als "Justizopfer"

"Es sind viele Betrüger unterwegs", kommentierte der Angeklagte die Aussagen der Kriminalbeamtin. "Und Sie helfen denen noch", hielt Richterin Heiduck dem Rentner vor. Dieser hielt sich immer noch für unschuldig und meinte sogar, dass die Raiffeisenbank sich "nicht mit Ruhm bekleckert hat", wobei diese nur seinen Überweisungsauftrag ausgeführt hat.

"Sie bekommen heute von niemandem Geld geschenkt", versuchte die Richterin dem Angeklagten deutlich zu machen, bei unbekanntem Geldeingang auf sein Konto künftig misstrauisch zu reagieren. Sie verurteilte den Mann zu 1600 Euro Geldstrafe. Zusätzlich muss er den durch ihn verursachten Schaden von 4500 Euro bei der Bielefelderin begleichen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Uneinsichtig blieb der Mann auch nach der Verhandlung und bezeichnete sich selbst lautstark als Justizopfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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