
Wegen Betrugs musste sich eine 38-jährige Frau aus dem Landkreis Main-Spessart vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, zwischen Mai 2022 und Dezember 2023 in mehr als 200 Fällen Waren im Internet bestellt und über ein fremdes Konto bezahlt zu haben, wodurch dem Kontoinhaber ein Schaden von insgesamt knapp 13.900 Euro entstanden sei.
Die Verteidigerin der Angeklagten teilte mit, dass die Angeklagte voll geständig sei und bereits mit der Schadenswiedergutmachung begonnen habe. Hintergrund des Ganzen sei das unglückliche Eheleben ihrer Mandantin. Deren Mann sei zwar nicht gewalttätig, setze die Hausfrau und Mutter dreier Kinder aber unter Druck, mache sie für alles verantwortlich und gebe ihr kein "Taschengeld".
Schließlich habe ihre Mandantin wie im Rausch wahllos Dinge für sich und die Kinder bestellt, die sie eigentlich nicht habe bezahlen können. Seit einiger Zeit habe sie einen Job im Baumarkt und von dem verdienten Geld rund 5000 Euro an den Geschädigten zurückgezahlt. Dieser sei ein Bekannter der Familie, dem sie nichts Böses gewollt habe. Ihre Mandantin habe sich mittlerweile Hilfe zur Bewältigung ihrer Probleme gesucht.
Als die Rechtsanwältin dem Gericht diese Hintergründe schilderte, wirkte die Angeklagte sehr aufgewühlt, zeitweise liefen ihr Tränen übers Gesicht.
Angeklagte hat sich bereits Hilfe gesucht
Eine als Zeugin geladene Polizistin schilderte, dass man der Angeklagten durch eine Anzeige der Raiffeisenbank auf die Schliche gekommen sei. Als die Polizei vor ihrer Tür gestanden sei, habe die Angeklagte nervös und geschockt gewirkt. Laut der Polizistin hatte die Frau wohl nicht mehr im Blick, um welch hohe Gesamtsumme es sich bei den Überweisungen über das fremde Konto gehandelt habe.
Während der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten forderte, plädierte die Verteidigerin auf ein Jahr und zwei Monate. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Sven Krischker verurteilte die nicht vorbestrafte Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren.
Richter Krischker begründete das relativ milde Urteil damit, dass bei der Angeklagten die positiven Aspekte deutlich überwögen. Er nannte ihr Geständnis, ihre Schuldeinsicht, die eingeleitete Schadenswiedergutmachung, dass sie sich Hilfe für ihre Probleme gesucht habe und dass ihr die Taten relativ einfach gemacht worden seien. Die Bewährungsauflagen beinhalten laut Krischker, dass der Frau ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werde und sie an einer Schuldnerberatung teilnehmen müsse.