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Würzburg
Vergleich vor dem Landgericht: Die Stadt Marktheidenfeld darf mindestens zweimal in der Woche ins Wonnemar
Die Stadt regelt vor Gericht ihr Betretungsrecht der derzeit geschlossenen Freizeiteinrichtung. Die Antwort auf die große Frage, wem gehört künftig das Bad, steht noch aus.
Die Liegen im Wonnemar sind unbesetzt und bleiben es wohl noch eine Zeit lang. 
Foto: Katrin Amling | Die Liegen im Wonnemar sind unbesetzt und bleiben es wohl noch eine Zeit lang. 
Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 09.02.2024 11:59 Uhr

Schon wieder trafen sich Vertreter der Stadt Marktheidenfeld und des Insolvenzverwalters Jochen Sedlitz, der seit der Insolvenz der Interspa Besitzgesellschaft die Wonnemar-Geschäfte führt, vor Gericht. Am Montag ging es in der Güteverhandlung vor dem Landgericht Würzburg um die Frage, wie oft in der Woche die Stadt Marktheidenfeld das Bad betreten darf, um dort nach dem Rechten zu sehen.

Die Verhandlung endete mit einer Einigung. "Glückwunsch", kommentierte dies die leitende Richterin, die ein wenig überrascht darüber schien, dass es gelungen ist, die streitenden Parteien zur Annahme eines Kompromisses zu bewegen. Denn in der Frage, wer der künftige Besitzer des Bades sein wird und wie es zu einem Ausgleich der Interessen kommt, lagen die Meinungen weit auseinander.

Für die Stadt Marktheidenfeld waren Bürgermeister Thomas Stamm und der in Sachen Wonnemar betraute Rechtsanwalt Klaus Tappmeier gekommen. Insolvenzverwalter Jochen Sedlitz ließ sich wie schon in der Verhandlung vor einigen Wochen von Rechtsanwalt Heiko Schindera vertreten. Die Richterin hatte zwar mit Nachdruck darum gebeten, dass Sedlitz persönlich erscheint. Doch er sei krank, sagte Schindera. In der Verhandlung am gleichen Ort vor einigen Wochen hatte er wegen eines "dringenden Termins" gefehlt. Wie berichtet hatte die Stadt die erste Güteverhandlung gewonnen. Demnach muss das Leitungssystem des Bades alle drei Tage gespült werden, um eine Keimbildung zu vermeiden.

"Wir wollen in der Woche dreimal ins Bad"
Thomas Stamm, Bürgermeister von Marktheidenfeld

Diesmal ging es um das Betretungsrecht der Stadt, das die Gegenseite gerne eingeschränkt hätte, da das Öffnen der Türen mit einem Aufwand verbunden ist. Man muss sich verabreden, es muss ein Mitarbeiter anreisen. "Wir wollen in der Woche dreimal ins Bad", sagte aber Stamm. "Am liebsten Montag, Mittwoch und Freitag." Dies sei nötig, um zu kontrollieren, ob ordentlich gespült wird. Zudem wolle sich die Stadt einen Überblick verschaffen, was alles gemacht werden muss, um nach einer Übernahme das Bad schnell zum Laufen zu bringen. Dazu muss eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein, denn die Fachfirmen hätten möglicherweise nicht an einem vorgegebenen Tag Zeit.

Rechtsanwalt Tappmeier: Wir wollen Sie nicht ärgern

Rechtsanwalt Schindera stellte diese Notwendigkeit in Abrede. Er meinte, ein Tag in der Woche würde ausreichen, um die Spülungen zu kontrollieren. Dennoch zeigte er sich kompromissbereit und bot mit Montag und Freitag zwei Tage in der Woche an. Rechtsanwalt Tappmeier bestand aber auf mehr Flexibilität, da dies in Absprache mit den Fachfirmen nötig sein könnte. "Wir wollen Sie nicht ärgern", meinte er. Die Stadt wolle ihr Besuchsrecht nur mit guten Gründen nutzen.

Die Suche nach einer Lösung war dadurch schwierig, weil die Verhandlung öfters von Schuldzuweisungen unterbrochen wurde, wer an der verfahrenen Situation schuld ist. Rechtsanwalt Schindera meinte, die Stadt hätte Lösungsversuche von Seiten des Insolvenzverwalter "flapsig" abgelehnt. Stamm wiederum entgegnete, "befassen Sie sich endlich mit der Rechtslage und streichen Sie bei ihrem Angebot einige Nullen". Tappmeier sagte, der Insolvenzverwalter nehme "das Bad als Geisel", um eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten. 

Kompromiss wurde angenommen

In dieser Lage gelang es dennoch dem Richter-Team, einen Kompromiss zu formulieren, dem beide Parteien zustimmten. Regulärer Besuchstag ist zweimal in der Woche immer montags und freitags. Es sei denn, diese fallen auf einen Feiertag, dann verschiebt sich das auf Dienstag und Donnerstag. Zweimal im Monat darf die Stadt darüber hinaus ins Bad. Sie muss diese Termine eine Woche vorher ankündigen und die Betretungstermine außerhalb der Reihe müssen auf einen Spültag fallen. Denn im Rhythmus von drei Tagen wird das Bad gespült. Dann ist der Betreiber sowieso im Bad und es entsteht ihm kein zusätzlicher Aufwand, wenn er Vertreter der Stadt ins Bad lässt. 

Damit waren beide Seiten zufrieden. Stamm hofft, dass sich die Frage um das Betretungsrecht durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts bald erübrigt. Das Gericht will die Frage klären, wem das Bad in Zukunft gehört.

 
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  • H. M.
    Hier wird auch im Sommer 2025 nicht geschwommen. Wird ein Millionengrab. Auch der Gegner wird bis zum Schluss mit allen Mitteln kämpfen. Und bis dahin ist das Bad schon nicht mehr up to date.
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  • T. D.
    Frage mich was dieser Insolvenzverwalter und sein Rechtsanwalt für Personen sind .
    Vor Gericht braucht man nicht zu erscheinen , man tut alles um dieses Bad vollständig
    zu ruinieren und unsere Rechtslage lässt dies alles ungestraft zu . Würden die endlich
    einmal eine saftige Abmahnung und den Wertverlust auf ihre Forderung
    angerechnet bekommen , würden die Herren im Hintergrund auch endlich einmal reagieren .
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  • H. P.
    Ich bin wirklich mal gespannt, ob es da noch eine vernünftige Lösung gibt und ob dann das Freibad auch wieder öffnen darf. Es sind ja in unmittelbarer Nähe Wohnungen entstanden und es würde mich wundern, wenn da niemand wohnt den der Geräuschpegel eines Freibads stört.
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  • B. S.
    Das haben doch die Anwohner gewusst, dass es Lärm gibt wenn ein Schwimmbad in der Nähe ist. Außerdem war das Schwimmbad schon vor dem Neubau hier. Bis die Ablöse vom Schwimmbad zusammen gekratzt ist vergehen auch noch ein paar Jahre.
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  • H. P.
    Ja, genau wie der alte Festplatz. War auch schon länger da.
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