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Aura
Tierheimbau verhindert: Unternehmer Dieter Dauth scheitert vor Gericht gegen das  Landratsamt Main-Spessart
Knapp drei Stunden dauerte die Verhandlung am Würzburger Verwaltungsgericht. Der Frankfurter will in Aura ein Gnadenheim für Hunde schaffen.
Acht 'uralte, aber lebensfrohe Tiere' hat Dauth nach eigenen Angaben in der Pflege, für die er ein Tierheim bauen möchte.
Foto: Swen Pförtner/dpa (Symbolbild) | Acht "uralte, aber lebensfrohe Tiere" hat Dauth nach eigenen Angaben in der Pflege, für die er ein Tierheim bauen möchte.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 11.08.2024 02:34 Uhr

Gerichtsverhandlungen mit Dieter Dauth verlaufen üblicherweise turbulent. Für den Unternehmer, der schon früh mit Immobiliengeschäften in Frankfurt zum Millionär geworden sein soll, ist es nicht das erste Mal, dass er mit einer Klage vor dem Würzburger Verwaltungsgericht steht. Diesmal ging es um zwei Baugenehmigungen im Weiler Deutelbach, die ihm das Landratsamt unter Hinweis auf fehlende Unterlagen verwehrte. Dabei geht es um ein Tierheim, das Dauth als Gnadenheim errichten möchte, und um eine Scheune, die durch einen Massivbau ersetzen werden soll. Mit seiner Klage wollte er das Amt – vergeblich – dazu verpflichten, doch noch die 2021 beantragten Baugenehmigungen zu erteilen.

Trotz des klaren Sachverhalts benötigte das Gericht knapp drei Stunden, um das Verfahren zu einem Ende zu bringen. Schuld war weniger die geduldige Prozessführung des Richters, als vielmehr die Vielzahl an Einwänden des Klägers. Bereits der Auftakt entbehrte nicht einer gewissen Kuriosität: Als bevollmächtigten Anwalt hatte Dauth einen Jura-Studenten im 9. Semester an seiner Seite, der weder eine Vollmacht eines Anwalts noch eines der beiden Staatsexamen vorweisen konnte. Selbst für Richter Gerhard Weinmann ein ungewöhnlicher Vorgang. Nach der ersten von mehreren Verhandlungspausen durfte der junge Mann dann doch als Rechtsbeistand wirken. Im weiteren Verfahren spielte er freilich keine Rolle. Das Vortragen der Argumente übernahm der gewohnt selbstbewusst auftretende Kläger selber.

Landratsamt hatte auf fehlende Unterlagen hingewiesen

Wenig später die zweite ungewöhnliche Situation. Dauth hatte seinen Planer zur Verhandlung eingeladen. Dieser sei ein erfahrener Architekt, der hunderte von Bauanträgen gestellt habe, erklärte er. Es gebe keinen einzigen Fall, in dem er die Bauunterlagen unvollständig eingereicht habe. Vielmehr habe dieser noch im Juni 2023 das Landratsamt darum gebeten, ihn auf unvollständige Angaben hinzuweisen. Aufgrund eines in Hanau entfallenen ICE-Zugs gelang es dem Architekten nicht, anzureisen.

Es dauerte über eine Stunde, bis das eigentliche Streitthema zum Gegenstand wurde. Die vorläufige Kammermeinung ließ jedoch wenig Raum: Nach der Bayerischen Bauordnung benötige ein Bauantrag vollständige Unterlagen. Im Mai 2023 hatte das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde auf fehlende Dokumente hingewiesen. Im Falle des Tierheims war offen, ob ein öffentliches Tierheim oder eine private Hundehaltung geplant ist. Unklar ist auch die genaue Anzahl und Art der Hunde. Im zweiten Fall geht es um den Abriss einer Heuscheune, die durch einen massiven Steinbau ersetzt werden soll. Der Steinbau sei, so Dauth, erst beim Abriss zum Vorschein getreten und mindestens 100 Jahre alt. Auch hier vermisste das Landratsamt eine genaue Angabe der untergebrachten Tiere.

Angeklagter fühlt sich "schikaniert"

Dauth verwies auf das Verfahren, das sich schon Jahre lang hinziehe. Viele Tiere seien inzwischen verstorben. Derzeit habe er noch acht "uralte, aber lebensfrohe Tiere" in der Pflege. "Wir lieben unsere Tiere und wir wollen anders mit ihnen umgehen als 90 Prozent der Menschen", umschrieb er das Konzept. Zum öffentlichen Charakter sagte er: "Wir verwehren niemandem, sein Tier zu bringen". Dauth fühlt sich, wie er mehrfach vor Gericht wiederholte, von Gemeinde und Landratsamt "schikaniert". Die Behörden hegten "einen Groll" gegen ihn. In mehreren Verfahren hätten ihm jedoch die Gerichte bereits recht gegeben. Er verweist darauf, dass ihm ein Drittel der Gemarkung gehöre. Auf einer Fläche von 350.000 Quadratmetern müsse es doch möglich sein, sein Tierhalte-Projekt umzusetzen.

 
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