Seit zwei Jahrzehnten schon hält der aus Frankfurt stammende Immobilienhändler Dieter Dauth die Gemeinde Aura, die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, das Landratsamt und diverse Gerichte auf Trab. Im kleinen, zu Aura gehörenden Weiler Deutelbach an der hessischen Grenze nennt er Grundstücke von etwa 35 Hektar Größe sein Eigen und hält dort unter anderem Hunde. Schon als junger Mann soll er in Frankfurt ein Millionenvermögen aufgebaut haben. Am Montag befasste sich das Verwaltungsgericht Würzburg wieder einmal mit einer Klage Dauths gegen die Gemeinde.
Dabei ging es um die an die Gemeinde abzuführende Hundesteuer. Dauth selbst erschien nicht vor Gericht, Richter Wolfgang Müller lagen dafür das Klageschreiben und diverse Schreiben, die Dauth übers Wochenende dem Gericht zugefaxt hatte, vor. Laut Dauth arbeite die Gemeinde "nicht im Rahmen der deutschen Rechtsordnung", über Sachbearbeiter äußerte er sich despektierlich. So kenne man ihn, sagte Rechtsanwalt Claus Bohnenberger, der die Gemeinde vertrat.
Dauth führte in seiner ebenfalls per Fax bei Gericht eingegangenen Klage aus, dass es darum gehe, die Gemeinde Aura zu verpflichten ihm gegenüber die Anmeldung von vier Mischlingshunden vom Mai 2022 mit Wirkung ab 1. Januar 2020 zu bestätigen. Diese Bestätigung habe er trotz mehrfacher Schreiben und gesetzter Fristen bislang nicht erhalten. Schon in der Vergangenheit, so Dauth, sei er zu Unrecht mit Hundesteuern bezüglich vermeintlicher Hunde aus dem letzten Jahrhundert belastet worden, die "bereits aufgrund der Denkgesetze in diesem Jahrhundert überhaupt nicht mehr am Leben hätten gewesen sein können", heißt es im Tatbestand zum Verfahren. Er habe, findet er, einen Anspruch darauf zu erfahren, ob beziehungsweise ab wann er mit wie vielen Hunden steuerlich belastet werde.
Die Gemeinde hingegen beantragte im November die Klage abzuweisen. Der Kläger habe 1995 und 1998 erstmalig Hunde zur Versteuerung angemeldet, was abgelehnt wurde, weil der Kläger nicht in Deutelbach wohnte. 1998 habe dann eine Frau dort ihren Wohnsitz angemeldet und sechs Hunde versteuert, allerdings seien 1999 18 Hunde festgestellt worden. Dauth sei daraufhin aufgefordert worden, die restlichen zwölf Hunde zu versteuern, was schließlich auch geschehen sei. 2008 habe eine weitere Frau dort einen Wohnsitz und sieben zu versteuernde Hunde angemeldet. In den Folgejahren sei die jeweils aus den entsprechenden Steuerbescheiden ersichtliche Anzahl von Hunden versteuert worden.
Allerdings seien alle drei ihren Meldepflichten aus der Hundesteuersatzung der Gemeinde nicht mehr nachgekommen, es seien keinerlei Anmeldungen oder Abmeldungen mehr erfolgt. Für die Hundesteuer wurde deshalb jeweils der letzte bekannte Stand des Vorjahres zugrunde gelegt. Im Mai 2022 meldete der Kläger dann die vier Hunde an, der Gemeinde fehle aber weiterhin eine Abmeldung von zuvor gemeldeten Hunden. Die Gemeinde verlangte zudem für jeden Hund bei An- und Abmeldung ein Formular, in dem etwa Geschlecht und Fellfarbe sowie der Ort, wo der Hund gehalten wird, angegeben werden soll. Sobald der Kläger seinen Meldeverpflichtungen nachgekommen sei, werde die Gemeinde den entsprechenden Steuerbescheid erlassen.
Richter Müller verwies auf ein Schreiben Dauths vom 3. März, in dem dieser handschriftlich Angaben machte. Die Hunde stammten demnach aus schwierigen Verhältnissen und seien zwischen 12 und 15 Jahre alt, Geschlecht und Fellfarbe wurden ebenfalls aufgeführt. Welche Angaben er, Dauth, noch machen müsse? "Wo er sie hält", so Anwalt Bohnenberger. Er bestätige den Eingang des Schreibens gern. "Das machen wir alles und dann sind wir in einem Jahr wieder hier", so seine Prognose. Er beantragte die Klage abzuweisen, sollte der Kläger die zu erwartende Erklärung, dass die Sache erledigt ist, nicht abgeben.
"Haben Sie die Möglichkeit, aufs Grundstück zu gehen und zu überprüfen, wie viele Hunde dort wirklich gehalten werden?", fragte der Richter. "Das gestaltet sich schwierig", so Bohnenberger. Dazu bedürfe es schon eines mutigen Sachbearbeiters. Im Oktober 2019 hatte Dauth bei einem Besuch der Redaktion offenbar 32 Hunde und noch einmal etwa doppelt so viele Wildschweine. Im Oktober 2017 hatte sich Dieter Dauth sogar erboten, sechs Wolfshybriden, also Mischlinge aus Hund und Wolf, von einem thüringischen Truppenübungsplatz, aufzunehmen. Doch daraus wurde offenbar nichts. In einem Zeitungsartikel vom März 2018 hieß es, sie hätten in einen Bärenpark umgesiedelt werden sollen, allerdings hätten sie sich nicht fangen lassen – damals seien drei bereits erschossen worden, ein vierter sei unter einen Zug geraten. Den Betrieb eines Tierheims in Deutelbach lehnte der Gemeinderat wiederholt ab.
Wobei, wenn ich es mir recht überlege, lieber nicht. 😂
Wenn diese willkürlich erhobene Steuer wenigstens an die Tierheime ging aber die müssen um jeden Cent kämpfen während Steuern.... naja, weiss jeder was ich meine....
Mein Besitz wird daher einmal an eine gemeinnützige Organisation - vermutlich ein Tierheim gehen.
Manch Patenkind freut sich sicherlich über ein Taschengeld. Manch Kinderdorf auch.