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Deutelbach
Immer wieder vor Gericht: Der ewige Streit zwischen einem Millionär und der Gemeinde Aura um die Hundesteuer
Ein Tierheim wurde ihm verwehrt, trotzdem hält Dieter Dauth eine Schar von Hunden in Deutelbach. Doch in der Frage der Hundesteuer geht es immer wieder vor Gericht. Wie auch jetzt wieder.
Dieter Dauth mit seinen Hunden in Deutelbach.
Foto: Klaus Gimmler | Dieter Dauth mit seinen Hunden in Deutelbach.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:32 Uhr

Seit zwei Jahrzehnten schon hält der aus Frankfurt stammende Immobilienhändler Dieter Dauth die Gemeinde Aura, die Verwaltungsgemeinschaft Burgsinn, das Landratsamt und diverse Gerichte auf Trab. Im kleinen, zu Aura gehörenden Weiler Deutelbach an der hessischen Grenze nennt er Grundstücke von etwa 35 Hektar Größe sein Eigen und hält dort unter anderem Hunde. Schon als junger Mann soll er in Frankfurt ein Millionenvermögen aufgebaut haben. Am Montag befasste sich das Verwaltungsgericht Würzburg wieder einmal mit einer Klage Dauths gegen die Gemeinde.

Dabei ging es um die an die Gemeinde abzuführende Hundesteuer. Dauth selbst erschien nicht vor Gericht, Richter Wolfgang Müller lagen dafür das Klageschreiben und diverse Schreiben, die Dauth übers Wochenende dem Gericht zugefaxt hatte, vor. Laut Dauth arbeite die Gemeinde "nicht im Rahmen der deutschen Rechtsordnung", über Sachbearbeiter äußerte er sich despektierlich. So kenne man ihn, sagte Rechtsanwalt Claus Bohnenberger, der die Gemeinde vertrat.

Dauth führte in seiner ebenfalls per Fax bei Gericht eingegangenen Klage aus, dass es darum gehe, die Gemeinde Aura zu verpflichten ihm gegenüber die Anmeldung von vier Mischlingshunden vom Mai 2022 mit Wirkung ab 1. Januar 2020 zu bestätigen. Diese Bestätigung habe er trotz mehrfacher Schreiben und gesetzter Fristen bislang nicht erhalten. Schon in der Vergangenheit, so Dauth, sei er zu Unrecht mit Hundesteuern bezüglich vermeintlicher Hunde aus dem letzten Jahrhundert belastet worden, die "bereits aufgrund der Denkgesetze in diesem Jahrhundert überhaupt nicht mehr am Leben hätten gewesen sein können", heißt es im Tatbestand zum Verfahren. Er habe, findet er, einen Anspruch darauf zu erfahren, ob beziehungsweise ab wann er mit wie vielen Hunden steuerlich belastet werde.

"Das machen wir alles und dann sind wir in einem Jahr wieder hier."
Klaus Bohnenberger, Anwalt der Gemeinde Aura

Die Gemeinde hingegen beantragte im November die Klage abzuweisen. Der Kläger habe 1995 und 1998 erstmalig Hunde zur Versteuerung angemeldet, was abgelehnt wurde, weil der Kläger nicht in Deutelbach wohnte. 1998 habe dann eine Frau dort ihren Wohnsitz angemeldet und sechs Hunde versteuert, allerdings seien 1999 18 Hunde festgestellt worden. Dauth sei daraufhin aufgefordert worden, die restlichen zwölf Hunde zu versteuern, was schließlich auch geschehen sei. 2008 habe eine weitere Frau dort einen Wohnsitz und sieben zu versteuernde Hunde angemeldet. In den Folgejahren sei die jeweils aus den entsprechenden Steuerbescheiden ersichtliche Anzahl von Hunden versteuert worden.

Allerdings seien alle drei ihren Meldepflichten aus der Hundesteuersatzung der Gemeinde nicht mehr nachgekommen, es seien keinerlei Anmeldungen oder Abmeldungen mehr erfolgt. Für die Hundesteuer wurde deshalb jeweils der letzte bekannte Stand des Vorjahres zugrunde gelegt. Im Mai 2022 meldete der Kläger dann die vier Hunde an, der Gemeinde fehle aber weiterhin eine Abmeldung von zuvor gemeldeten Hunden. Die Gemeinde verlangte zudem für jeden Hund bei An- und Abmeldung ein Formular, in dem etwa Geschlecht und Fellfarbe sowie der Ort, wo der Hund gehalten wird, angegeben werden soll. Sobald der Kläger seinen Meldeverpflichtungen nachgekommen sei, werde die Gemeinde den entsprechenden Steuerbescheid erlassen.

"Haben Sie die Möglichkeit, aufs Grundstück zu gehen und zu überprüfen, wie viele Hunde dort wirklich gehalten werden?"
Richter Wolfgang Müller über die Dauth'sche Tierhaltung

Richter Müller verwies auf ein Schreiben Dauths vom 3. März, in dem dieser handschriftlich Angaben machte. Die Hunde stammten demnach aus schwierigen Verhältnissen und seien zwischen 12 und 15 Jahre alt, Geschlecht und Fellfarbe wurden ebenfalls aufgeführt. Welche Angaben er, Dauth, noch machen müsse? "Wo er sie hält", so Anwalt Bohnenberger. Er bestätige den Eingang des Schreibens gern. "Das machen wir alles und dann sind wir in einem Jahr wieder hier", so seine Prognose. Er beantragte die Klage abzuweisen, sollte der Kläger die zu erwartende Erklärung, dass die Sache erledigt ist, nicht abgeben.

"Haben Sie die Möglichkeit, aufs Grundstück zu gehen und zu überprüfen, wie viele Hunde dort wirklich gehalten werden?", fragte der Richter. "Das gestaltet sich schwierig", so Bohnenberger. Dazu bedürfe es schon eines mutigen Sachbearbeiters. Im Oktober 2019 hatte Dauth bei einem Besuch der Redaktion offenbar 32 Hunde und noch einmal etwa doppelt so viele Wildschweine. Im Oktober 2017 hatte sich Dieter Dauth sogar erboten, sechs Wolfshybriden, also Mischlinge aus Hund und Wolf, von einem thüringischen Truppenübungsplatz, aufzunehmen. Doch daraus wurde offenbar nichts. In einem Zeitungsartikel vom März 2018 hieß es, sie hätten in einen Bärenpark umgesiedelt werden sollen, allerdings hätten sie sich nicht fangen lassen – damals seien drei bereits erschossen worden, ein vierter sei unter einen Zug geraten. Den Betrieb eines Tierheims in Deutelbach lehnte der Gemeinderat wiederholt ab.

 
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Kommentare
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  • Blauwal
    Kommt mit seinem Geld aus Frankfurt hier her und meint sich über Gesetze hinweg setzen zu können. Auf solche Leute können wir auf dem Land gerne verzichten. Zurück nach Frankfurt, da fällt er nicht auf.....
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  • dbuettner0815@gmail.com
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  • hotsch1@yahoo.com
    Mann muss schon ziemlich auf den Hund gekommen sein, wenn man solche Probleme juristisch zu lösen versucht. Sonst keine Probleme?
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  • Eos123456
    Wenn die Hunde das 350.000 qm Grundstück nicht verlassen und niemals öffentlichen Grund betreten, sollte man schon mal über die Sinnhaftigkeit einer Hundesteuerpflicht für diese Tiere nachdenken.
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  • Albatros
    Die Sinnhaftigkeit der Hundesteuer mal außen vor gelassen, aber solange diese rechtens ist, gilt dies auch für Herrn Dauth. Sein Verhalten ähnelt sehr dem der Reichsbürgerszene. Unser Rechtsstaat lässt sich auf der Nase herumtanzen. Zwei erfahrene Hundeführer auf das Gelände bringen, die finden schnell heraus, wie viele Hunde sich auf dem Areal aufhalten. Anschließend die Hundesteuer in Rechnung stellen, sollte diese nicht nach 2 Mahnungen bezahlt sein, ersatzweise Haft.
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  • th.faust@gmx.de
    Sie hätten Richter werden sollen.
    Wobei, wenn ich es mir recht überlege, lieber nicht. 😂
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  • waldemarthurn@freenet.de
    Die Gemeinde sollte es mal mit einer Wildschweinsteuer versuchen.
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  • helenews@gmx.de
    die Hundesteuer sollte abgeschafft werden, denn sie ist eine Luxussteuer, die dem Tierschutz nichts bringt. Damit werden nur die Kassen der Gemeinden gefüllt für irgendwelche andere Ausgaben. Sie gibt es nur noch in der Schweiz, Österreich, Niederlande und Luxemburg.
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  • jebusara@web.de
    @Heleau09571106

    Wenn diese willkürlich erhobene Steuer wenigstens an die Tierheime ging aber die müssen um jeden Cent kämpfen während Steuern.... naja, weiss jeder was ich meine....
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  • kafrumbi
    Stimmt, aber nicht alle Landkreisgemeinden...ohne Spenden kämen die Tierheime überhaupt nicht über die Runden.
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  • kafrumbi
    Ich spende prinzipell mit großer Freude an ein Tierheim.
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  • Eos123456
    Ich habe ein beträchtliches Immobilien-, Anlagen- und Barvermögen und sehe alle meine Erben als erbunwürdig an.

    Mein Besitz wird daher einmal an eine gemeinnützige Organisation - vermutlich ein Tierheim gehen.
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  • kafrumbi
    Ihre Gedanken sind mir nicht fremd, wahrscheinlich wirds bei uns auch so enden grinsen
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  • gebsch.albrecht@web.de
    Erbunwuerdige Erben. Ob die Erben das schon wissen, dass sie nix erben.
    Manch Patenkind freut sich sicherlich über ein Taschengeld. Manch Kinderdorf auch.
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  • kafrumbi
    Stellen Sie sich vor, es gibt Menschen die geben mit warmen Händen...meine Erben haben sich nicht dagegen gewährt, auch wenn ich Tierheime ect. mit Spenden bevorzuge, geht auch das Kinderdorf nicht leer aus.
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  • annette.schuhmann@web.de
    @Helau09571106: Die Hundesteuer ist eine "Abwehrsteuer", sie wird erhoben um Menschen davon abzuhalten, viele Hunde zu halten, da die Haltung von Hunden Probleme/Herausforderungen für eine Gemeinde und ihre Bürger mit sich bringt. Die Hundesteuer hat weder etwas mit Tierschutz noch mit Kosten oder Ausgaben für Hunde zu tun, deswegen erwächst aus ihrer Erhebung auch kein wie auch immer gearteter Anspruch auf Leistungen.
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  • manfred-englert@hotmail.de
    Schlimm, solch ein Querulant. Leider gibt es von diesen immer mehr
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