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Deutelbach/Würzburg
Immobilienhändler scheitert vor Gericht: Kein Anspruch auf neuen Bebauungsplan für Deutelbach
Immer wieder klagt ein Frankfurter Immobilienhändler gegen die Gemeinde Aura im Sinngrund. Nun musste er eine erneute Niederlage einstecken. Blockiert er jetzt Verkehrswege?
Erneuter Prozess eines Immobilienhändlers gegen die Gemeinde Aura vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.
Foto: Thomas Obermeier | Erneuter Prozess eines Immobilienhändlers gegen die Gemeinde Aura vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:18 Uhr

Die Liste der Klagen, die Millionär Dieter Dauth vor dem Würzburger Verwaltungsgericht über die Jahre eingereicht hat, ist lang. Der Immobilienhändler mit offiziellem Wohnsitz in Frankfurt hat einen Teil seines Vermögens seit 1990 in Flächenkäufe im zu Aura im Sinngrund (Lkr. Main-Spessart) gehörenden Weiler Deutelbach angelegt. Gut ein Drittel des Gemeindegebietes soll ihm nach eigener Darstellung inzwischen gehören. Dort befinden sich unter anderem Gehege für Wildschweine und aufwendig angelegte Benjes-Hecken als Umzäunung. Diese entsprechen jedoch nicht den Festsetzungen im geltenden Bebauungsplan von 2001. Auch gibt oder gab es wohl Pläne, eine Art Tierheim zu errichten.

Mit einer erneuten Klage wollte Dauth nun die Gemeinde Aura dazu verpflichten, einen neuen Bebauungsplan für den Weiler aufzustellen. Das Verwaltungsgericht benötigte jedoch nur wenige Minuten, um die Klage als unzulässig abzuweisen. Es gebe nach dem Baugesetzbuch keinen Rechtsanspruch für einen Einzelnen auf die Aufstellung eines Bebauungsplans, stellte der Vorsitzende Richter Gerhard Weinmann fest. Die Rechtslage sei zudem klar, eine Klage könne keinen Erfolg haben. "Wir haben hier wenig Verfahren, die so eindeutig sind wie dieses", so Weinmann.

Kläger droht der Gemeinde mit Blockade

Das Gericht und der Anwalt der Gemeinde blieben bei der Verhandlung unter sich. Weder der Kläger noch ein von ihm beauftragter Anwalt nahmen an dem Termin teil. Ebenso verzichtete die Regierung von Unterfranken darauf, einen Vertreter oder eine Vertreterin zu entsenden. In seiner Klageschrift begründet der Kläger den Versuch, einen neuen Bebauungsplan erzwingen zu wollen, damit, dass das "grob rechtswidrige Verhalten" der Gemeinde zu "Bauruinen" auf seinen Grundstücken geführt habe.

Die Gemeinde verursache damit "enorme Schäden" an seinem Vermögen. Er habe einen Anspruch auf einen gültigen Bebauungsplan, da hier "dringende Bauvorhaben" anstehen würden. Auch eine Drohung enthält die Klageschrift: Reagiert die Gemeinde nicht, werde er Vorkehrungen treffen und über seine Grundstücke geleiteten Verkehr blockieren.

Derzeitiger Bebauungsplan ungültig?

Auch auf die Frage, ob der derzeit geltende Bebauungsplan wirksam ist, ging das Gericht kurz ein. Laut der Klageschrift, die der Kläger angefertigt hat, ist der derzeit geltende Bebauungsplan unwirksam. Dies soll der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so schon 2018 festgestellt und in einem Protokoll festgehalten haben. Ein Entscheidung des Gerichts liege jedoch nicht vor, so das Würzburger Verwaltungsgericht. Vielmehr hatte das Gericht die vom Kläger damals eingereichte Normenkontrollklage als unzulässig zurückgewiesen und dies mit der späten Anfechtung des Plans begründet. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 2001. Der Frankfurter Deutelbacher hatte mit einer fehlerhaften Bekanntmachung des Bebauungsplans argumentiert.

 
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