In weniger als einem Monat ist die Premiere des Stückes des Theaters in der Gerbergasse in Karlstadt. Die Proben laufen auf Hochtouren, der Kartenvorverkauf ist gestartet. Eigentlich kann Maria Emsden mit den Vorbereitungen zufrieden sein. Doch alles änderte sich mit einer E-Mail der Anwaltskanzlei Matutis.
Die Kanzlei habe die E-Mail wegen der Nutzung des Titels "Der Geist der Weihnacht" ohne entsprechende Lizenzen verfasst, schreibt Cornelius Matutis von der Kanzlei Matutis auf Nachfrage. Außerdem solle festgestellt werden, ob auch "urheberrechtliche Stücke unserer Mandantschaft genutzt wurden", so Matutis weiter. "Das hat uns aus den Socken gehauen", sagt Emsden. Niemand habe daran gedacht, dass der Namen des Stückes geschützt sein könnte, so die 69-Jährige.
Keine Urheberrechtsverletzung durch das selbstgeschriebene Stück
Sie ist sich sicher, dass sie kein Urheberrecht verletzt habe, sagt Emsden. Es ist das erste Theaterstück, das die 69-Jährige selbst geschrieben hat. Dafür habe sie das englische Buch "A Christmas Carol" (auf Deutsch: Eine Weihnachtsgeschichte) von Charles Dickens, in dem Bösewicht Ebenezer Scrooge die Hauptrolle spielt, zusammen mit ihrem Ehemann ins Deutsche übersetzt und eine Theaterfassung verfasst. "Wenn der Autor vor über 70 Jahren verstorben ist, kann man die Werke verwenden", sagt Emsden.
In einer Antwort an die Anwaltskanzlei hängt Emsden Textauszüge und Szenebeschreibungen ihres Theaterstücks an und betont dabei die "individuelle Note" ihrer Version. Die Anwaltskanzlei gibt Emsden in diesem Punkt recht. "Aber markenrechtlich können wir die Nutzung des Titels 'Der Geist der Weihnacht' nicht akzeptieren", steht in einem Schreiben der Anwaltskanzlei.
300 Euro Schadensersatz für die bisherige Nutzung des geschützten Namens
Für die bisherige Nutzung des Namens verlangt die Anwaltskanzlei in einem "Vorschlag der Güte" einen "symbolischen Schadenersatzbetrag von 300 Euro", dabei würden sie "die finanzielle Situation und vor allem den gemeinnützigen Charakter der Theaterbühne" berücksichtigen. Auf eine "im nächsten Schritt erforderliche Abmahnung" verzichtet die Kanzlei, wie sie auf Nachfrage mitteilt.
"Es ist zum Heulen. Wir haben etwas selbst erschaffen und müssen jetzt dafür zahlen", sagt die Autorin. Bisher habe das Theater immer Stücke vom Theaterverlag gespielt. Dort zahle der Verein zehn Prozent Tantieme, sei dafür aber auch abgesichert.
Der Verein darf den alten Titel nun nur noch bis zum 31. Oktober verwenden und muss anschließend nachweisen, dass sie einen neuen Namen gefunden haben. Anschließend müssen neue Flyer, Plakate und Eintrittskarten gedruckt werden, betont die 69-Jährige. Die bisher verkauften Eintrittskarten würden aber ihre Gültigkeit behalten, so Emsden.
Verein sucht neuen Titel für ihr Theaterstück und vergibt einen Preis
Die neue Namenssuche gestaltet sich für den Theaterverein als schwierig. "Ich bin total verunsichert", sagt die Autorin des Theaterstücks. Auf Nachfrage beim Patentamt sei ihr gesagt worden, dass es nicht einfach sei und viel Recherche bedürfe. Zwar lasse sich beim Patentamt überprüfen, ob eine sogenannte Wortmarke bestehe, also der Titel geschützt ist, aber "100 Prozent Sicherheit gibt es dann auch nicht", so Emsden.
Der Verein bittet deshalb um Vorschläge für einen neuen ungeschützten Namen für das Theaterstück und hat einen Preis ausgelobt. Sechs Freikarten, einen Blick hinter die Kulissen des Theaters und eine Einladung zur Premierenfeier am 24. November gibt es laut Emsden zu gewinnen. Die Vorschläge sollen online beim Deutschen Patent- und Markenamt auf ein bestehendes Markenrecht überprüft werden und bis Samstag an theater@gerbergasse.com geschickt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vom_Geist_der_Weihnacht
Vorschlag zur Namensänderung: "Das Geist die Weihnacht", minimale Änderung, maximale Verwirrung und weil diese Aktion so blöd ist dass man es nicht schreiben darf, auch passend!