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Marktheidenfeld
Formfehler: Aus Bürgerantrag zu Bebauungsplan wird Petition
Michael Barthel hat die Unterschriftenlisten zwar persönlich an den Marktheidenfelder Bürgermeister überreicht, aber im Antrag formal keinen Antragsteller benannt.
Listen mit 172 Unterschriften überreichte Michael Barthel an Bürgermeister Thomas Stamm (rechts), auf denen Bürger die Aufhebung des Bebauungsplans Birken III fordern.
Foto: Joachim Spies | Listen mit 172 Unterschriften überreichte Michael Barthel an Bürgermeister Thomas Stamm (rechts), auf denen Bürger die Aufhebung des Bebauungsplans Birken III fordern.
Joachim Spies
Joachim Spies
 |  aktualisiert: 12.09.2022 15:18 Uhr

Eine kuriose Debatte entspann sich am Donnerstagabend in der Sitzung des Marktheidenfelder Stadtrats über den Bürgerantrag zur Aufhebung des Bebauungsplans Birken III. Denn obwohl Michael Barthel, der im Rathausaal auch persönlich anwesend war, die Unterschriftenlisten am 17. März persönlich an Bürgermeister Thomas Stamm übergeben hatte, war für Verwaltung und Stadtrat formal kein Antragsteller zu erkennen. Weder auf den Listen noch im Antrag sei eine Person genannt, "die berechtigt ist, die Unterzeichnenden zu vertreten", erläuterte der geschäftsleitende Beamte Matthias Hanakam. 

Ungeachtet, dass von den 170 Unterschriften nach Prüfung der Verwaltung 131 gültig sind (notwendig gewesen wären 120 Unterschriften), sei der Bürgerantrag deshalb in eine Petition umzudeuten, so Hanakam. Es liege ein Rechtsfehler vor, "auch wenn man weiß, wer den Antrag überreicht hat". Der Bürgerantrag sei unzulässig, befand denn auch die Ratsmehrheit, erteilte aber gegen die vier Stimmen der Grünen den Auftrag an die Verwaltung, die Petition weiter zu verfolgen und eine Beschlussvorlage für eine mögliche Aufhebung zu erstellen.   

Richter: Nach 30 Jahren ist Überprüfung sinnvoll

Formal liege der Stadt ein anonymes Schreiben vor und man habe "offiziell keinen Ansprechpartner, den man fragen könnte, ob eine Petition gewünscht wird", gab Dirk Hartwig (Grüne) zu bedenken. Heinz Richter (proMAR) meinte dagegen, auch wenn Formales nicht eingehalten werde, so sollte man doch Eingaben von Bürgern ernst nehmen und behandeln. "Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Bebauungsplan nach 30 Jahren mal zu evaluieren."

Birken III sei nicht das erste Mal Thema im Stadtrat, erinnerte Martin Harth (SPD), der sich auch für eine Behandlung der Petition aussprach. Er betonte aber, offenbar unter anderem mit Blick auf Barthels Schwarzbau eines Carports: "Das ändert an illegalen Dingen, die da passiert sind, nichts." Die dem Antrag beigefügten Anlagen, so ergänzte er, "können wir geflissentlich übersehen". Der Stadtrat habe eine ganze Reihe von Ausnahmegenehmigungen erteilt, die hierin nicht berücksichtigt würden.

Dass das Baugebiet "Birken III" nicht nur den Marktheidenfelder Stadtrat beschäftigt, ging aus einer Anmerkung von Matthias Hanakam hervor: "Es sind in der Zwischenzeit schon einige Eingaben bei der Bauaufsicht in Karlstadt gelandet."

 
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  • J. S.
    Wenn jemand sich Gedanken über den Inhalt eines Bürgerantrags, dann sollte er sich auch über das richtige Vorgehen informieren und dieses auch dann so machen. Einfach in Google Gemeindeordnung eingeben und Text Bürgerantrag durchlesen. Und dann genau so vorgehen. Das ist doch das Mindeste. Nachsicht muss da keiner, auch kein Stadtrat haben. Anonym geht ja schon gleich zweimal nicht. Jedes Spiel hat Spielregeln. Wer sich nicht daran hält: "Zurück auf Start" oder so. Ob da die Stadt bei der Übergabe - keine Kontrolle - da nicht auch ganz unschuldig ist? Formfehler hüben wie drüben. Wer hat das Nachsehen? Behördenfehler wäre doch Grund für Wiedereinsetzung und Korrektur. Warum schweigen die Juristen? Schämen sie sich dafür? Fehler können jedem passieren. Liegt der Fehler aber beim Amt, dann ... hilft eine schriftliche Beschwerde. Wo? Googeln.
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