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Karlstadt
Ausbau der Windenergie in der Region Main-Spessart soll wieder Fahrt aufnehmen
Der Planungsverband will Windräder in den Landschaftsschutzgebieten möglich machen. Die 10-H-Regelung fällt in Vorranggebieten. Weniger Windräder gibt es im Süden von Bayern.
Eine Windenergieanlage wirft einen Schatten auf ein Feld.  Der Planungsausschuss stellt die Weichen für den Ausbau der Windenergie in der Region. 
Foto: Marcus Brandt | Eine Windenergieanlage wirft einen Schatten auf ein Feld.  Der Planungsausschuss stellt die Weichen für den Ausbau der Windenergie in der Region. 
Klaus Gimmler
 |  aktualisiert: 10.05.2023 09:44 Uhr

Die Windenergie soll zügig ausgebaut werden. Dafür hat der Regionale Planungsausschuss der Region Würzburg in seiner Sitzung am Mittwoch im Alten Rathaus in Karlstadt die Weichen gestellt. Landrätin Sabine Sitter sprach von einer "doppelten Dringlichkeit" angesichts der Klimakrise und des russischen Angriffskriegs. "Die Windenergie ist einer der wichtigsten Bausteine der Energiewende", meinte sie.

Vom Bundeswirtschaftsministerium gibt es dazu Vorgaben durch das neue Windenergiebedarfsgesetz. Sämtliche Bundesländer müssen ihren Beitrag leisten. Bayern soll durchschnittlich 1,8 Prozent der Fläche für Windenergie verbindlich zur Verfügung stellen. Das muss bis 2032 erledigt sein. Als Zwischenziel sollen 1,1 Prozent der Fläche bis 2027 ausgewiesen werden.

Die Region Würzburg mit ihren Landkreisen Main-Spessart, Würzburg und Kitzingen und der Stadt Würzburg hat dieses Zwischenziel mit 1,2 Prozent für die Windenergienutzung bereits erreicht, sagte die Regionsbeauftragte Brigitte Ziegra-Schwärzer. "Hier drehen sich bereits 129 Windräder." Dies sei "ein Spitzenwert in Bayern".

Aber es müssen noch mehr werden, war man sich einig, dies sei von überragendem Interesse. Einstimmig wurde daher beschlossen, dass der Regionale Planungsverband "mindestens 1,8 Prozent plus X" der Fläche als Vorranggebiete für die Windenergie ausweist. Die bestehenden Gebiete werden dabei eingerechnet. Auch die Landschaftsschutzgebiete wie der Spessart oder Steigerwald sollen nicht mehr komplett ausgeschlossen bleiben.

Nur noch 1000 Meter Abstand nötig

In den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gilt die 10-H-Regelung nicht mehr, nach der die Windräder einen zehnfachen Abstand zur Wohnbebauung haben müssen. Es sind nur noch 1000 Meter notwendig. Mit der 10-H-Regelung hatte die Staatsregierung den Windradbau in Bayern weitgehend zum Erliegen gebracht.

Gewollt ist ein geordneter Aufbau von weiteren Windrädern, denn wenn es nicht gelingt, die Flächen dafür auszuweisen, droht der Wildwuchs. "Dann haben wir die vollständige Privilegierung von Windenergieanlagen in der Region", so Ziegra-Schwärzer. So sieht es das Gesetz vor. Zudem ist daran gedacht, die Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.

Diskussionen gab es im Ausschuss über das 1,8 Prozent-Ziel für die Windkraft, denn diese Marke fordert der Bund für ganz Bayern. Da aber zu erwarten ist, dass die südlichen bayerischen Bezirke dies nicht schaffen, wird vermutlich von den nördlichen Bezirken ein höherer Anteil gefordert. Oliver Weidlich von der Landes- und Regionalplanungsstelle der Regierung von Unterfranken zeigte dafür Verständnis. Niederbayern beispielsweise sei dichter besiedelt, da sei es schwieriger, Windräder aufzustellen. "Da gebe es auf jedem Hügel einen Aussiedlerhof", meinte er.   

Windenergie ein Standortvorteil

Die Kitzinger Landrätin Tamara Bischof sagte, man solle den Ausbau der Windenergie in unserer Region als Standortvorteil sehen. Sie verwies auf viele Kommunen, die bereit seien, Windräder aufzustellen. Zudem bleibe die Wertschöpfung in der Region. Einzelne Gemeinden beispielsweise aus dem Naturpark Steigerwald haben laut Ziegra-Schwärzer bereits Windenergieflächen angemeldet.

Um die Arbeit des Planungsverbandes zu unterstützen, wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, dass die Planungsstellen besser ausgestattet werden. "Aufgrund des überragenden Interesses des Ausbaus der Windenergie" fordert der Ausschuss eine zusätzliche Stelle.

Zudem beschloss der Regionale Planungsverband, die zeitliche Befristung des Vorbehaltsgebiet für Windkraft "Nordöstlich Unteraltertheim" um zehn Jahre bis zum Jahr 2053 zu verlängern. Die Gemeinde Altertheim möchte dort drei Windkraftanlagen zulassen, allerdings sind auf dem gewünschten Standort bedeutende Gipsvorkommen.

 
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