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Gemünden
"Querdenker" gehen gegen Gemündener Urteil in Berufung: Anschlag auf Werntalbahn wird neu verhandelt
Einer der Angeklagten wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Nun ist das Landgericht Würzburg gefragt.
Am 6. Januar 2021 raste ein ICE auf der Strecke der Werntalbahn im Landkreis Main-Spessart in einer von fünf aufgestellten Plakaten.
Foto: Ronny Sauer (Archivbild) | Am 6. Januar 2021 raste ein ICE auf der Strecke der Werntalbahn im Landkreis Main-Spessart in einer von fünf aufgestellten Plakaten.
Jonas Keck
 |  aktualisiert: 12.02.2024 12:45 Uhr

Das Urteil im Prozess um die Plakate auf der Strecke der Werntalbahn (Lkr. Main-Spessart), in die ein ICE raste, ist nicht rechtskräftig. Der 38-jährige Hauptangeklagte war wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden; die mitangeklagte 61-Jährige wurde Anfang Dezember zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil wurde von den beiden Angeklagten, aber auch von der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, wie das Amtsgericht Gemünden am Montag mitteilte.

Keine Verletzte und kein Sachschaden

Das Schöffengericht in Gemünden hatte keinen Zweifel, dass die beiden Angeklagten aus der Bad Kissinger "Querdenker"-Szene im Januar 2021 am Aufspannen der insgesamt fünf Plakate beteiligt waren. Richter Sven Krischker sah aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es der Täter und seine Komplizin auf einen ICE abgesehen hatten und Personen, etwa durch die Vollbremsung, schädigen wollten. Denn die Werntalbahn wird fast ausschließlich von Güterzügen befahren.

Tatsächlich wurde bei der Kollision am Dreikönigstag 2021 niemand verletzt und es entstand kein Schaden am ICE. Durch Zugausfälle und Verspätungen entstand der Deutschen Bahn aber ein Schaden von 37.000 Euro.

Der Fall wird in nächster Instanz vor dem Landgericht Würzburg verhandelt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.

 
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  • R. A.
    In jeder Berufung können die nachfolgenden Urteile in beide Richtungen ausfallen. Somit ist zu hoffen, dass der dann zuständige Richter ein passendes Demokratie- und Gesellschaftsverhalten an den Tag legt, auf das er seinen Eid abgelegt hat: Abwenden von Schaden zum Nachteil des Deutschen Volkes, nicht zum Vorteil Einzelner...
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  • M. W.
    @winnem: „Bei wem das Feindbild liegt bestimmt die Politik und die wiederum wird von den Medien unterstützt.“

    Interessante These. Woran genau machen Sie das fest?
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    Ich hoffe das Ersturteil wird kein "Fake", und der Typ wird möglichst bald einsitzen - für lange! Schließlich werden auch seine 4 Kinder vor seinen wirren Gedanken geschützt!
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  • P. S.
    Strafe muss sein, aber wenn man mal mit den Klimaklebern vergleicht ist dieses Strafmaß völlig überzogen.
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    @steve: Nun, Ihre Meinung zu Querdenkern ist ja hinlänglich bekannt - leider kann ich nicht "näher" darauf eingehen ... 🙈🙊🙉
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  • R. B.
    Na ja Gardner, Ihr Demokratieverständnis ist so löchrig, wie eine alte Gießkanne. Ich bin absolut dafür, derartige Straftaten wie hier an der ICE-Strecke hart zu bestrafen, aber die Straftaten der Klima-Kleber sind nicht minder schwer. Aber Ihre doch sehr ausgeprägte Sehschwäche in eine bestimmte Richtung ist hinlänglich bekannt. Eine Straftat ist eine Straftat und da ist es völlig egal, von wem sie begangen wird.
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    @Albatros: Da sind Sie mal wieder auf einem Auge blind, wenn Sie diesen Vergleich anstreben! Es handelt sich da wohl um sehr unterschiedliche "Straftaten". AUGEN AUF!!!
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    @steve: Schlimm, wenn man solche Vergleiche heranzieht, um diese Straftat zu verharmlosen! 👎
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  • D. K.
    @steve67

    Können Sie wirklich keinen Unterschied in der Motivation der Straftäter erkennen?
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  • U. S.
    @steve67

    Da bin ich voll Ihrer Meinung. Wie heisst ein altes Sprichwort: wenn zwei das gleiche tun ist es noch lang nicht das selbe. Es gibt halt Feinde und die Anderen. Bei wem das Feindbild liegt bestimmt die Politik und die wiederum wird von den Medien unterstützt.
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    Leider verstößt Ihr Kommentar gegen die Kommentarregeln auf mainpost.de. Wir haben den Kommentar deshalb gesperrt.
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  • S. K.
    Na dann hoffe ich dass sich die Querdenker und die Klimakleber zusammenschließen und dich an die Gleise kleben.
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    Nun, nachdem auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, hoffe ich auf ein wesentlich höheres Urteil für dem "armen" unreifen Familienvater!
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  • H. G.
    Es ist ein Eingriff der nicht Toleriert werden darf, aber auch nicht der letzten Generation mit Anhang der Rädelsführer, die Strafen sollten die gleichen sein. Bitte die Name öffentlich machen, so wie Geld Geber.
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  • K. F.
    auch wenn es keine verletzten gegeben hat, ist dieses urteil mehr als milde ausgefallen.
    das gericht wäre schön dumm, wenn sie diesen herren noch nachgeben würden und es
    zu strafminderungen in diesem prozess kommen würde. da wären die richter wohl kaum noch glaubwürdig. strafe muß sein, wenn man gegen das gesetz verstößt!
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  • I. E.
    Ich gehe mal davon aus, da die Bahn ja ihren Schaden auf 37.000€ beziffert hat, dass sie sich den in einem Zivilrechtsprozess von den beiden wiederholen wird
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