
Das Urteil im Prozess um die Plakate auf der Strecke der Werntalbahn (Lkr. Main-Spessart), in die ein ICE raste, ist nicht rechtskräftig. Der 38-jährige Hauptangeklagte war wegen Eingriffs in den Bahnverkehr und Nötigung durch die Notbremsung des Zuges zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden; die mitangeklagte 61-Jährige wurde Anfang Dezember zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil wurde von den beiden Angeklagten, aber auch von der Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, wie das Amtsgericht Gemünden am Montag mitteilte.
Keine Verletzte und kein Sachschaden
Das Schöffengericht in Gemünden hatte keinen Zweifel, dass die beiden Angeklagten aus der Bad Kissinger "Querdenker"-Szene im Januar 2021 am Aufspannen der insgesamt fünf Plakate beteiligt waren. Richter Sven Krischker sah aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es der Täter und seine Komplizin auf einen ICE abgesehen hatten und Personen, etwa durch die Vollbremsung, schädigen wollten. Denn die Werntalbahn wird fast ausschließlich von Güterzügen befahren.
Tatsächlich wurde bei der Kollision am Dreikönigstag 2021 niemand verletzt und es entstand kein Schaden am ICE. Durch Zugausfälle und Verspätungen entstand der Deutschen Bahn aber ein Schaden von 37.000 Euro.
Der Fall wird in nächster Instanz vor dem Landgericht Würzburg verhandelt werden. Ein Termin steht noch nicht fest.
Interessante These. Woran genau machen Sie das fest?
Können Sie wirklich keinen Unterschied in der Motivation der Straftäter erkennen?
Da bin ich voll Ihrer Meinung. Wie heisst ein altes Sprichwort: wenn zwei das gleiche tun ist es noch lang nicht das selbe. Es gibt halt Feinde und die Anderen. Bei wem das Feindbild liegt bestimmt die Politik und die wiederum wird von den Medien unterstützt.
das gericht wäre schön dumm, wenn sie diesen herren noch nachgeben würden und es
zu strafminderungen in diesem prozess kommen würde. da wären die richter wohl kaum noch glaubwürdig. strafe muß sein, wenn man gegen das gesetz verstößt!