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Rieneck
PV-Anlage in Rienecker Altstadt erlaubt: Landratsamt sieht keinen Präzedenzfall zur Aufweichung des Denkmalschutzes
Sind durch das Urteil des Verwaltungsgerichts und veränderte Vorschriften mehr Solaranlagen in denkmalgeschützten Gebieten zu erwarten? Das Landratsamt geht nicht davon aus.
PV-Anlage auf einem Hausdach (Symbolbild).
Foto: Rainer Jensen/dpa | PV-Anlage auf einem Hausdach (Symbolbild).
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 14.11.2024 02:42 Uhr

Eine Rienecker Hauseigentümerin hat kürzlich vom Verwaltungsgericht in Würzburg Recht bekommen. Sie darf an der Hauswand in der Altstadt eine Photovoltaikanlage anbringen, obwohl ihr die Stadt eine sanierungsrechtliche Genehmigung unter Hinweis auf die Gestaltungssatzung verweigerte. Der Vorsitzende Richter sagte unter anderem, das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Anpassung der Bayerischen Bauordnung hätten zu einer veränderten Rechtslage geführt. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz sei ein "überragendes öffentliches Interesse" für eine Nutzung erneuerbarer Energien aufgeführt. Solaranlagen seien nach der aktualisierten Bayerischen Bauordnung (Art. 63 BayBO) gegenüber anderen Schutzgütern privilegiert.

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