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Rieneck
Verwaltungsgericht Würzburg: Solaranlage in der Rienecker Altstadt trotz neuer Gestaltungssatzung zulässig
Eine Hauseigentümerin klagte gegen die Stadt, die ihr das Anbringen einer Photovoltaikanlage untersagen wollte. Das Verwaltungsgericht sprach von einer veränderten Rechtslage.
Die Rienecker Altstadt aus der Luft.
Foto: Erich Schrötz (Archivbild) | Die Rienecker Altstadt aus der Luft.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 24.10.2024 02:43 Uhr

Fränkisches Fachwerk und Buntsandstein prägen Rieneck. Eine Gestaltungssatzung soll dafür sorgen, dass das vielfach gerühmte Stadtbild erhalten bleibt. Auch diese gilt als mustergültig. Ein Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts stellt nun jedoch die Gestaltungssatzung in Frage. Die Stadt hatte einer Hauseigentümerin im Altort, der unter Ensembleschutz steht, die sanierungsrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage an der Hauswand und eine Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften unter Hinweis auf die Satzung verweigert. Zu Unrecht, so das Gericht. Das Erneuerbare Energien-Gesetz und die Anpassung der Bayerischen Bauordnung hätten zu einer veränderten Rechtslage geführt. Das Vorhaben sei damit auch im Sanierungsgebiet "Altstadt Rieneck" zulässig.

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