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Aschaffenburg
Plötzliche Wende im Mordprozess: Ist Angeklagter unschuldig?
Überraschend zieht das Landgericht Aschaffenburg die Notbremse: Das Gutachten zur Biss-Spur, das den Angeklagten nach 40 Jahren belastet, ist offenbar Schrott. Platzt jetzt der Prozess?
Überraschende Wende im Mordprozess nach 40 Jahren in Aschaffenburg: Platzt der Prozess, nachdem sich ein Gutachten als untauglich erwiesen hat?
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa | Überraschende Wende im Mordprozess nach 40 Jahren in Aschaffenburg: Platzt der Prozess, nachdem sich ein Gutachten als untauglich erwiesen hat?
Manfred Schweidler
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:11 Uhr

Die Nachricht schlug am Abend wie ein Bombe ein: Im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Christiane J. in Aschaffenburg ist das zentrale Gutachten offenbar Schrott, das den angeklagten Norbert B. belastet.  Es sei "wertlos", urteilt die Kammer nach Angaben von Gerichtssprecher Ingo Krist am Abend

Prozess droht zu platzen

Der Prozess steht vor dem Scheitern. Die Kammer will nach Angaben von Krist bis Freitag beraten, "ob der Angeklagte als Täter sogar ausgeschlossen werden" könne. Es werde geprüft, ob überhaupt noch der dringende Tatverdacht gegen den 57-jährigen bestehe und ob der Haftbefehl von Amts wegen aufgehoben werden müsse.

Auslöser war offenbar die erneute Vernehmung der Zahnmedizinerin am Donnerstagnachmittag, deren Gutachten sagt: Das Zahnschema des Angeklagten stimme nahezu vollständig mit Biss-Spuren überein, die Ermittler am Körper der Getöteten gefunden hatten.

Widersprüche im Gutachten

Das Gericht hat nach eigenen Angaben eine Woche lang Unterlagen geprüft und war auf Widersprüche zu dem Gutachten gestoßen. "Überraschenderweise vermochte die Sachverständige die von der Kammer aufgezeigten Widersprüche in keiner Weise fundiert zu entkräften," schrieb am Abend der Sprecher des Gerichts, der von der Entwicklung selbst überrollt wurde.

Das Gericht will zwar seine Aufklärungsarbeit fortsetzen., will dazu aber am Freitag erst Details mitteilen. Die Richter äußerten Unverständnis darüber, dass die Gutachterin aus München trotz der thematisierten Widersprüche an den Schlussfolgerungen ihres Gutachtens festhielt. Sie verteidigt sich damit, Röntgenbilder nicht bekommen zu haben, die zur Beurteilung wichtig gewesen wären.

Dann stellte sich aber heraus, dass sie die Bilden bekommen, aber "mangels Relevanz" wieder zurückgeschickt hatte. Das Gericht will am Freitag über das weitere Vorgehen entscheiden.

 
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  • haba2908
    Wäre schön , wenn Gutachten in denen Sexualstraftäter als geheilt betrachtet werden, auch so überprüft und widerlegt werden könnten! Würde auch ne Menge Leid ersparen. Gutachter sind Menschen, die auch Fehler machen..... deswegen sollten sie dafür auch gerade stehen!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Es gibt Menschen, die unschuldig ins Gefängnis kommen. Es gibt aber auch Täter, die aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt werden können ...
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Nur weil das Gutachten nichts taugt, ist es trotzdem möglich, dass der Verdächtige es war! Vielleicht wird erst das Jüngste Gericht für eine Verurteilung sorgen ...
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  • info@gerbrunn.de
    Jetzt muß aber der Gutachter angeklagt werden...oder !? Das gibt es doch nicht...
    Schwerverbrecher kommen durch Gutachter frei.....andere vielleicht dafür ins Gefängnis.
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  • saf.wuerzburg@t-online.de
    "Im Zweifel für den Angeklagten"

    Ob dieses Urteil der Allgemeinheit passt oder nicht, ist egal.
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  • georg-ries@web.de
    Logo, ein Grundsatz! Leider sind die Kommentatoren bei anderen Fällen da weniger zimperlich. Da heißt es öfter mal: "Hängt ihn höher"!!!! Auch wenn das Urteil nicht dem Mainstream entspricht!
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Unglaublich!!
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