Das Urteil im Prozess um den Mord an der 15-jährigen Christiane im Jahr 1979 wird später als geplant fallen. Das Landgericht Aschaffenburg reservierte am Freitag vorsorglich zwei weitere Verhandlungstage, nachdem sich der angeklagte Norbert B. bereit erklärt hatte, einem Psychiater Rede und Antwort zu stehen.
Urteil erst am 17. Februar?
Christiane J. war im Dezember 1979 auf dem Heimweg von einem Stenokurs im Schlosspark Aschaffenburg getötet worden. Nach 40 Jahren hatten sich Indizien gegen einen zur Tatzeit 17-jährigen Nachbarsjungen so stark erhärtet, dass Anklage gegen ihn erhoben wurde. Ein Urteil im Mordprozess könnte am 17. oder 18. Februar fallen, teilt Gerichtssprecher Ingo Krist mit, der während des Prozesses aus der nichtöffentlichen Verhandlung berichtet.
Bei der Vernehmung von drei Zeugen zeigte sich den Berichten von Krist zufolge, dass das Erinnerungsvermögen nach 40 Jahren stark verblasst: Ein Belastungszeuge war sich zunächst sicher, dass der 57-jährige Angeklagte ihm kurz nach der Tat gesagt habe, dass er das Mädchen "platt gemacht" und "runtergeschmissen" habe. Auch der Kopf sei "halb ab gewesen".
Ein Zeuge erinnert sich - mit Erinnerungslücken
Der Angeklagte, mit dem er damals zufällig im Schlosspark gewesen sei, habe ihm eine Stelle gezeigt, wo "es passiert" sei, so der Zeuge. Ihm sei es aber so vorgekommen, dass sich der damals 17-Jährige nur habe profilieren wollen mit "Mördergeschichten". Auch einer Frau habe Norbert B. erzählt, er habe das Mädchen "platt gemacht". An ihren Namen erinnere er sich nicht mehr.
Abweichende Aussagen 1979 und heute
In einer polizeiliche Vernehmung des Zeugen drei Wochen nach dem Mord war indes „von dem jetzigen Angeklagten und auch von den heute geschilderten Gesprächsinhalten“ noch nicht die Rede gewesen, so Krist. Auch ein Foto aus jener Zeit habe der Zeuge nicht dem Angeklagten zuordnen können. Der Zeuge habe vor Gericht beteuert, dass es die geschilderten Gespräche über die Ermordung des Mädchens gegeben habe. Er sei sich nun aber nach dem Vorhalt seiner damaligen polizeilichen Aussage nicht mehr sicher, ob er nicht doch die Person verwechsele, die ihm das damals gesagt habe. Drei weitere Zeugen konnten sich laut Krist nur noch vage erinnern.
Spektakulärer Beweisantrag des Verteidigers
Verteidiger Bernhard Zahn beantragte indes die erneute Vernehmung des bereits vernommenen Sachbearbeiters der Kripo Aschaffenburg. Zahn habe einer Zeugenaussage entnommen, dass an dem Kantholz, mit dem auf das Opfer eingeschlagen worden sei, „eine noch nicht zugeordnete DNA-Spur vorhanden sei“, sagt Krist. Der Kriminalpolizist soll nun zur Identität der 23 Personen Auskunft geben, die nach der operativen Fallanalyse auf die Liste der - wegen eines Sexualdelikts in der Vergangenheit - engeren Verdächtigen kamen.
Der Verteidiger will wissen, ob es zu all diesen Personen Ermittlungen gab und ob jeweils ein DNA-Abgleich mit der am Kantholz aufgefundenen Spur gemacht worden sei. Wenn nicht, müsse die Staatsanwaltschaft das nachholen. Sie habe zur Ermittlung der Wahrheit „alle be- und entlastenden Umstände mit der gleichen Sorgfalt und Objektivität zu ermitteln“, so die Argumentation des Anwalts.
Die Hauptverhandlung wird am 29. Januar fortgesetzt.