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Gemünden
Ohne Führerschein gefahren und Bruder mit Autotür geschlagen: Hohe Geldstrafe für 35-Jährigen aus Main-Spessart
Der Mann aus dem Raum Marktheidenfeld hat bereits 15 Einträge im Bundeszentralregister. Der Staatsanwalt plädierte für eine weitere Haftstrafe. Was das Urteil beinhaltet.
Vor dem Amtsgericht in Gemünden wurde ein 35-Jähriger verurteilt.
Foto: Michael Mahr | Vor dem Amtsgericht in Gemünden wurde ein 35-Jähriger verurteilt.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 26.02.2024 15:06 Uhr

Das war eng für einen Angeklagten aus dem Raum Marktheidenfeld. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen sowie vorsätzlicher Körperverletzung war er angeklagt. Das Problem: der 35-Jährige hat schon 15 Einträge im Bundeszentralregister und auch Hafterfahrung. Jetzt ging es vor dem Amtsgericht Gemünden darum, ob er erneut eine Gefängnisstrafe antreten muss.

Von den drei Anklagepunkten blieben am Ende noch zwei übrig. Die Strafen dafür hatten es allerdings in sich. Um nicht wieder in Haft zu müssen und im Streit mit seiner Ex-Ehefrau nicht auch noch seine siebenjährige Tochter zu verlieren, die bei ihm und seiner Lebensgefährtin lebt, muss der Angeklagte einen hohen Preis zahlen.

Nachweislich einmal ohne Führerschein Auto gefahren

Strafrichterin Maryam Neumann verhängte noch einmal eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 21.450 Euro (390 Tagessätze zu 55 Euro). Neben den Kosten des Verfahrens wird auch noch eine Geldauflage von 2000 Euro zugunsten der Jugendhilfe fällig.

Ein eigentlich erfreulicher Anlass hatte im Februar 2021 dafür gesorgt, dass der Angeklagte mit dem Auto, aber ohne Fahrerlaubnis, einer Polizeistreife in Marktheidenfeld aufgefallen war. In einem Anruf war ihm zuvor vom Arbeitgeber mitgeteilt worden, dass sein befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umgewandelt werde und er den neuen sofort unterschreiben solle. Seine Lebensgefährtin hatte den Angeklagten jedoch nicht fahren können, da sie an dem Tag krank gewesen war. In der Hoffnung, dass es schon gut gehen wird, war der 35-jährige dann selbst gefahren. Der zweite Vorwurf für das Fahren ohne Führerschein im Dezember 2021 ließ sich jedoch nicht halten.

Staatsanwalt forderte Freiheitsstrafe ohne Bewährung

So blieb noch die dritte Anklage, die ebenfalls einen familiären Hintergrund hatte. Im Februar 2022 war der Vater des Angeklagten verstorben, als dieser noch in Haft saß. Nach seiner Entlassung im Mai habe er festgestellt, dass sein jüngerer Bruder Geld und einige Erbstücke für sich beiseite geschafft hatte, so der 35-Jährige.

An einer Tankstelle hatten sich die beiden Brüder dann in diesem Februar zufällig getroffen. Mit der Absicht, ihn zur Rede zu stellen, hatte der Angeklagte dem anderen Mann dort zwei Mal die Fahrertür eines Transporters in den Rücken gestoßen. Die Lebensgefährtin trennte die Brüder. Der Jüngere setzte seinen Tankvorgang jedoch unbeeindruckt fort, das zeigt die Aufzeichnung der Überwachungskamera.

Zwar hatte der Bruder Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt, in der Hauptverhandlung machte er dann aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Damit gab er dem Gericht zu verstehen, kein großes Interesse mehr an einer Verurteilung zu haben. Darin könnte auch der Grund liegen, warum sich Richterin Neumann nicht dem Antrag des Staatsanwalts anschloss. Dieser hatte eine Geldstrafe in Höhe von 17.600 Euro für das Fahren ohne Führerschein sowie eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung für die Körperverletzung beantragt.

Angeklagter nahm Urteil unter Tränen zur Kenntnis

"Wo soll das mit ihnen noch hinführen?": Diese Frage stellte die Richterin dem Angeklagten, der inzwischen sehr aufgewühlt wirkte. Der Verlauf der Verhandlung hatte ihn sichtbar mitgenommen. Insbesondere, als ihm die Verfehlungen der vergangenen Jahre vor Augen gehalten wurden und ihm klar wurde, welche Konsequenzen eine neuerliche Haftstrafe hätte.

Unter Tränen nahm er den Richterspruch zur Kenntnis. Dieser enthält noch eine Sperrfrist von zwei Jahren, in denen der 35-Jährige keine Erlaubnis erhält, einen neuen Führerschein zu machen. In der Geldstrafe wurde die Strafe aus einer früheren Verurteilung (300 Tagessätze) mit einbezogen, sodass ein neues Gesamturteil entstanden ist. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.

 
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